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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Freiburg (in der Schweiz)
(in Murten), Papier (F., Marly), Tabak und Ci-
garren (F.), Webwaren, Parkettfußböden und Glas
(Semsales). Die Strohflechterei (7300 Personen,
im Winter meist mehr) ist allgemein verbreitet;
ihr durchschnittlicher Jahresertrag beläuft sich auf
1 Mill. Frs. Der Viehreichtum des Kantons be-
wirkt lebhaften Gerbereibetrieb in 15 Gerbereien
(1891).
Der Handel (1892: 1762 eingetragene Firmen
mit 2135 Handeltreibenden) erstreckt sich auf den
Absatz von Strohgestechten, Holz, Käse und Vieh.
Verkehrswesen. Der Kanton hat ein ausge-
dehntes Netz von Fahrstraften (1886: 413 km Kan-
tons-, etwa 1600 kin Gemeinde- und Güterstraßen)
und Eisenbahnen (1892: etwa 148 km); zu letztern
gehören von den Linien der Iura-Simplonbahn
Lausanne - F. - Bern, Lausanne - Payerne - Murten-
Lyß und F.-Payerne-Estavayer-Iverdon, rund
130 kia, und die Bahn Romont-Bulle (18 km).
Dampfschisfahrt besteht zwischen Murten und Neuen-
burg. Die wichtigsten Wohnplätze sind neben F. die
Städte Estavayer-le-Lac (1566 E.), Romont (1885),
Bulle (2797), Greyerz (1194), Murten (2360), dn
Marktflecken Chätel St. Denis (2274) und das Dorf
Düdingen (3287 E.).
Verfassung und Verwaltung. Die Verfas-
sung ist repräsentativ-demokratisch. Der Große Rat
zählt auf je 1200 E. ein Mitglied, der Staatsrat
besteht aus sieben Mitgliedern mit fünfjähriger
Amtsdauer. In gerichtlicher Hinsicht zerfällt der
Kanton in 29 Friedensrichterkreise. Als erste In-
stanz fungieren sieben Bezirksgerichte und als Ap-
pellations- und Kassationshof das Kantonsgericht
(9 Mitglieder). Die Amtssprache ist französisch,
doch werden Gesetze, Dekrete u. s. w. auch deutsch
veröffentlicht. Die Katholiken stehen unter dem Bi-
schof von Lausanne. Von den zehn noch bestehenden
Klöstern ist das wichtigste die Kartause Val-Sainte
im Greyerzerland. Für die Protestanten besteht
eine besondere Synode. In militär. Hinsicht bildet
der Kanton mit Neuenburg und dem Verner Jura
den Stammbezirk der 2. Division. Die Finanzlage
ist trotz der musterhaften Verwaltung infolge Über-
anstrengung im Eisenbahnwesen nicht glänzend.
Zwar weist die Staatsrechnung von 1890 ein
Staatsvermögen von 26554000 Frs. auf, aber da-
von sind 14 734144 unproduktiv und die Passiven
betragen 22 845000 Frs. Ausgaben und Einnah-
men halten sich mit etwa 3,2 Mill. Frs. jährlich un-
gefähr das Gleichgewicht. Das Wappen ist ein
schwarz und weiß quergeteilter Schild.
Unterrichts Wesen. Außer der Universität in
der Hauptstadt besitzt der Kanton von höhern Lehr-
anstalten ein Gymnasium, das Priesterkollegium
St. Michel in der Hauptstadt, ein Lehrerseminar,
verbunden mit einer Ackerbauschule in Haute-Nive,
Progymnasium in Murten und Sekundärschulen.
Geschichte. Die Ureinwohner des Landes
waren kelt. Helvetier, von deren Wohnsitzen die
im Murten- und Neuenburgersee aufgefundenen
Pfahlbauten Überreste sind. Später folgte die
Römerherrschaft (Hauptstadt ^.veuticum); zur Zeit
der Völkerwanderung ließen sich östlich von der
Aare Alamannen, westlich Vurgundionen nieder,
und 532 - 588 stand das Land unter frank. Herr-
schaft. Als Teil des burgund. Königreichs kam es
1032 an das Deutsche Reich und wurde nun von
den Herzögen von Zähringen regiert. Verthold IV.
gründete um 1^76 in dem Landstrich zwischen Aare
und Saane, dem Üchtlande, die Stadt F. und ver-
lieh ihr eine Verfassung nach dem Muster derjeni-
gen von Freiburg i. Br. Die Stadt wuchs rasch
empor und bildete den Kern des spätern Kantons
F., sie kam 1218 an Kiburg, 1277 an Habsburg,
unter dem sie, mit dem burgund. Adel gegen Bern
verbündet, 1298 am Dornbühl und 1339 bei Lau-
pen besiegt wurde; 1452 ergab sie sich als Schutz-
staat an Savoyen und trat endlich 1481 als Ver-
bündete Berns in den Burgunderkriegen der Eid-
genossenschaft bei. In F. wurde 1516 der "Ewige
Friede" zwischen Frankreich und den Eidgenossen
geschlossen. Der Reformation widersetzte sich das
streng katholische F., wurde seit 1536 Sitz des Bi-
schofs und nahm 1580 die Jesuiten in der Stadt
auf. Die urfprüngliche Demokratie artete im
16. Jahrh, allmählich in städtische Oligarchie und
Familienherrschaft aus. Ein Aufstand des rechtlosen
Landvolks (1781) unter Peter Chenaux wurde mit
Hilfe Berns unterdrückt. Nachdem die Franzosen
2. März 1798 das Ländchen besetzt hatten, wurde
F. ein Teil der Helvetischen Republik, sodann unter
der Mediation einer der 19 Kantone und einer der
6 Vororte. Nach der Restauration stellte die Aristo-
kratie ihre Herrschaft wieder her, berief 1818 die
Jesuiten und regierte in alter Weise, bis die Er-
bebung des Volks 1830 die Anerkennung des Prin-
cips der Rechtsgleichheit und die Verfassung vom
Jan. 1831 durchsetzte. Diese Konstitution, in polit.
Dingen verhältnismäßig liberal, war in religiöser
Hinsicht streng katholisch und sicherte dadurch, daß
das bigotte Landvolk vollständig unter dem Einfluß
des Klerus stand, der jesuitisch-aristokratischen Par-
tei wieder das Übergewicht. Erst die Besetzung F.s
durch eidgenössische Truppen 16. Nov. 1847, herbei-
geführt durch die Teilnahme des Kantons am Sonder-
bunde, führte den Sturz der ultramontanen Partei
herbei. Sogleich wurde eineproviforische Regierung
gewählt, und eine aus direkter Volkswahl hervorge-
gangene Konstituierende Versammlung entwarf die
freisinnige Verfassung von 1848, welche die Garan-
tie des Bundes erhielt, aber dem Volke nicht zur
Genehmigung vorgelegt wurde. Mehrere gewalt-
same Versuche, diese neue Ordnung der Dinge um-
zustürzen, so im Okt. 1848, Okt. 1850, März 1851,
April 1853, blieben erfolglos; die kompromittierten
Führer der konservativen Partei, ebenso auch der
Bischof Marilley, wurden verbannt. Im Dez. 1856
errangen die Ultramontanen bei den Großratswah-
len einen entschiedenen Sieg, und 13. Jan. 1857
beschloß der neue Große Rat Revision der Verfaf-
snng. Der in reaktionärem Sinne gehaltene neue
Verfassungsentwurf wurde im Mai vom Volke mit
großer Mehrheit angenommen. Die Verbannten
wurden amnestiert und zurückberufen, mehrere
Klöster wiederhergestellt, das Schulwesen unter den
Einfluß der Geistlichkeit gestellt. Seither ist der
Kanton, trotz der wieder erstarkenden radikalen Op-
position (hauptsächlich im Bezirke Murten), voll-
ständig im reaktionären, ultramontan-konservativen
Fahrwasser geblieben, und bei den Volksabstim-
mungen voll 1872 und 1874 über Annahme der
revidierten Bundesverfassung stand er in der ersten
Reihe der Verwerfenden. Jedoch hat sich 1880 inner-
halb der herrschenden konservativ-kath. Partei eine
Spaltung vollzogen, indem sich die gemäßigt Kon-
servativen (LiLNMdliciN'ä") von den streng Ultra-
montanen (I.iliertai'äs) lossagten, ohne jedoch viel
zu erreichen. F. ist der einzige Kanton ohne Nefe-