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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Fürst (Hermann Heinrich) - Fürstbischof
breitetem Grundbesitz, die aber nicht reichsunmittel-
bar, sondern einer Landeshoheit unterworfen wa-
ren. Nach dem Neichsdeputationshanptschlusi (1803)
wurde ferner der Fürstentitel allen denjenigen
Neichsfürsten gelassen, welche jetzt einem Landes-
herrn unterworfen (mediatisiert) wurden. Die sou-
verän gewordenen Landesherren erteilten auch den
Fürstentitel aus eigener Machtvollkommenheit den
großgrundbesitzenden Magnaten in ihren Gebieten
1'owie auch zur Belohnung hervorragender Ver-
dienste um den Staat an Staatsmänner oder Heer-
führer (Hardenberg, Blücher, Bismarck). Die Häup-
ter der fürstl. Familien führen das Prädikat Durch-
laucht (s. d.); im übrigen hat die Fürstenwürde an
sich keine rechtliche Bedeutung mehr. Die souverän
gewordenen Landesherren nahmen meistens höhere
Titel als den fürstlichen an (Herzog, Grosiherzog);
nur einige, deren Gebiete sehr klein waren, begnüg-
ten sich mit der Beibehaltung des Fürstentitels
(Neuß, Schwarzburg, Lippe, Waldeck). - Vgl.
Ficker, Vom Neichsfürstenstande (Bd. 1, Innsbr.
1861); Verchtold, Die Entwicklung der Landeshoheit
in Deutschland von Friedrich II. bis einschlüssig zum
Tode Rudolfs von Habsburg (Bd. 1, Münch. 1863);
H. Schulze, Die Hausgesetze der regierenden deut-
schen Fürstenhäuser (Bd. 1-3, Jena 1862-83).
Fürst, Hermann Heinrich, Forstmann, geb.
29. März 1837 zu Ansbach, besuchte die Forstlehr-
anstalt Aschaffenburg, widmete sich dann ein Jahr
lang jurist. und staatswirtschaftlichen Studien. 1857
trat er in die forstliche Praris, wurde 1871 Ober-
förster in Berg (Oberpfalz), 1878 Forstmeister bei
der Negierung in Regensburg und in demselben
Jahre Direktor der Forstlehranstalt Aschaffenburg.
Er schrieb: "Die Pflanzenzucht im Walde" (Berl.
1882; 2. Aufl. 1888), "Lehre vom Waldschutz" von
Kauschinger, vollständig neu bearbeitet (3. Aufl., ebd.
1883; 4. Aufl. 1889), "Die Waldungen in der Um-
gebung von Aschasfenburg" (Aschaffenb. 1884),
"Plänterwald oder schlagweiser Hochwald" (Berl.
1885), "Illustriertes Forst- und Jagdlerikon" (ebd.
1888). Für das "Handbuch der Forstwissenschaft"
von Lorey (Tüb. 1887-88) bearbeitete er den Ab-
schnitt "Forstschutz" und gab "Dentschlands nützliche
und schädliche Vögel" (32 Farbendrucktafeln, Berl.
1893-94) bcraus.
Fürst, Iul., Orientalist, geb. 12. Mai 1805 zu
Zerkowo im Posenschen, studierte in Berlin Philo-
sophie und Sprachwissenschaften und trat dann in
die Nabbinerschule in Posen. Später widmete er
sich in Breslau und Halle orient., theol. und archäol.
Studien und ließ sich als Privatgelehrter in Leip-
zig nieder, wo er 1839 eine Lektorstelle an der Uni-
versität erhielt und über hebr. Sprache, altteftament-
liche Eregese und biblische Litteratur las. Er wurde
1864 Professor und starb 9. Febr. 1873 in Leipzig.
Unter seinen Schriften sind hervorzuheben: "Lehr-
gebäude der aramäischen Idiome" (Lpz. 1835), "Per-
lenschnüre aramäischer Gnomen und Lieder" (ebd.
1836), "I^idi'0i'um 83,ci'oi-um Vet6ri8 ^63t3.m6uti
concoi'llautiae 1i6di'aieÄ6 a^uo cIiHilIll.ica6" (ebd.
1837-40), "Hebr. und chald. Handwörterbuch"
(2 Bde., ebd. 1857-61; 3. Aufl. 1876; englisch von
Davidson, 5. Aufl., ebd. 1885), "Hebr. und chald.
Schulwörterbuch" (ebd. 1842; neuer Abdruck 1882),
"Geschichte der biblischen Litteratur" (2 Bde., ebd.
1867-70), "Der Kanon des Alten Testaments"
(ebd. 1868), "Kultur- und Litteraturgeschichte der
Juden in Asien" (Bd. 1, ebd. 1849), "Geschichte des
Karäcrtums" (ebd. 1865). Auch lieferte F. eine neue
Bearbeitung vonWiners "Chald. Lesebuch" s2. Aufl.,
Lpz. 1864). Ein wertvolles bibliogr. Sammelwerk
ist F.s "I5id1iotk6ca.Mlaica." (3 Bde., Lpz. 1849-
63). Von 1840 bis 1851 gab er zu Leipzig die Zeit-
schrift "Orient" heraus.
Fürst, Karl Joseph Maximilian, Freiherr von
F. und Kupferberg, preuß. Grosikanzler der Justiz,
geb. 1717 in Schlesien, wurde 1740 Geb. Iustizrat
in Berlin und trat dem Großkanzler Cocceji als
vertrauter Helfer bei seinen Reformen zur Seite.
1752 ging er als Specialgesandter nach Wien, um
die Streitigkeiten beizulegen, die sich an die Aus-
führungen einzelner Bestimmungen des Dresdener
Friedens knüpften; das verwickelte schles. Schulden-
Wesen und das Kommerzienwesen sollte durch di-
rekte Verhandlung mit der österr. Negierung endlich
zur Regelung gebracht werden, über die Zustände
am Wiener Hofe machte F., ein feiner und scharfer
Beobachter, wertvolle Aufzeichnungen (zum Teil hg.
von Ranke in Bd. 30 feiner "Sämtlichen Werke").
1755 kehrte er nach Berlin zurück und erhielt das
Präsidium des zweiten Kammergerichtssenats,
wurde 1763 Geh. Staats- und Iustizminister und
erster Präsident des Kammergerichts, 1770 als
Nachfolger von Iariges Großkanzler der Justiz.
Nach der Erwerbung Westpreußens erhielt F. den
Auftrag, in diesen bisher poln. Landstrichen das ver-
rottete Iustizwesen neu zu ordnen; er löste die schwie-
rige Aufgabe mit Geschick und zumeist auch zur Zu-
friedenheit des Königs. Doch da F. im übrigen auf
die Reformpläne des Königs wenig einging, viel-
mehr ihnen einen passiven Widerstand entgegensetzte,
so trat bald ein gespanntes Verhältnis ein, und
als F. 1779 in dem Müller Arnoloschen Prozeß
(s. Arnold, Joh.) gegen die ungerechte Entscheidung
des Königs Einspruch erhob, wurde er in der un-
gnädigsten Weise entlassen; an seine stelle wurde
Carmer berufen. F. starb 20. Jan. 1790. - Vgl.
Brcßlau und Isaaksohn, Der Fall zweier preuß.
Minister (Berl. 1878).
Fürst, Walter, von Uri, nach Agidius Tschudi
einer der drei Gründer der schweiz. Eidgenossen-
schaft, gehört, wie A. von Melchthal, Stauffacher,
Tell u. s. w. der schweiz. Heldensage an. Obwohl
ein altertümliches Haus in Attinghausen heute noch
als das Wohnhaus F.s bezeichnet wird, läßt sich
doch urkundlich nichts von ihm nachweisen.
Fürstbischof. Während zur Zeit des alten
Römisch-Deutschen Reichs die Mehrzahl der deut-
schen Bischöfe Landesherren und Reichsfürsten
waren, haben gegenwärtig nur wenige den fürstl.
Titel aus der ^äkularisationsperiode herübergeret-
tet: in Preußen der Bischof von Breslau. In Öster-
reich führen diesen Titel alle sog. "alten Bischöfe",
d. h. diejenigen, deren Sprengel (in den deutschen
Provinzen) schon vor der Regierung Maria The-
resias bestanden haben; so die Erzbischöfe von Ol-
mütz, Prag, Wien, Salzburg und Görz, dann die
Vifchöfe von Seckau (Sitz in Graz), Gurk (Sitz in
Marburg), Lavant (^itz in Laibach), Briren und
Trient; seit 1889 auch der Bischof von Krakau. Eine
staatliche Bedeutung hat der Titel insofern, als auch
die mit Fürstentitel ausgezeichneten Bischöfe wie die
Erzbischöfe Virilstimme im Herrenhause des österr.
Reichsrats haben. Der erste Landesbischof der Län-
der der ungar. Krone, der Erzbischof von Gran, führt
den Titel Fürstprimas. In Preußen hat der Titel
eine rechtliche Bedeutung nicht. . .