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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Fuß (in der Orgel) - Fußboden
hat 0,3i60b m ^ 140,ii75 Pariser Linien, der Schwei-
zer, dadische und Nassauer F. ist "/i<, m, der großher-
zoglich hessische ^ ^4 m, der in der bayr. Rhcinpsalz
^ 2 I ^ ^^ Europa ist der F. nur noch in Däne-
mark, England und Rllßland ein gesetzliches Maß.
Der F. von ^ m (in Frankreich bis Ende 1839 als
I^oä U8U61 gestattet) kommt noch jetzt in Kristiania
beim Holzhandel vor. In England war ehemals
F. auch ein besonderes Maß für Mühlsteine von
nur 8 Zoll oder ^ gewöhnlichen F. Länge, serner
cin Gcwichtsbcgrifj bei Zinn (60 .Handelspfund -^
^7,21561(F). In manchen deutschen Gegenden unter-
schied man einen Bau- und Wert fuß für die
Zwecke der Gcwcrke und einen Feld- oder Land-
fuß für die Vermessung der Ländcreicn. Wo man
die Nute in der Regel anders als in 10 F. teilte
(wie in Preußen in 12 F.), war sie gleichwohl beim
Vermessen von Feldern häusig zehnteilig und bis-
weilen nannte man eine solche Zehntelrute auch
Decimalfuß oder Feldfuß. Der Flächenfuß
oder Quadrat fuß ist ein Flächenraum, der 1 F.
lang und 1 F. breit ist; cr hat 144 oder 100 Quadrat-
zoll, je nachdem man den F. in 12 oder in 10 Zoll
teilt. Der körperliche F. oder Kubikfuß ist ein
Raum, der 1 F. lang, 1F. breit und 1 F. hoch ist.
Nur sehr selten kamen in nenestcr Zeit noch vor:
beim Flächenmaß der Riemen fuß, 1 F. lang und
1 Zoll breit' beiinKörpermaßderSchachtfuft, 1F.
lang und ebenso breit, 1 Zoll hoch: und der Balken-
fuß, 1 F. lang, aber nur 1 Zoll breit und ebenfo
hoch. (S. auch Elle, Nute und Mard.)
Fuß, Fuß ton, bezeichnet in der Orgel die
Tonbö'he, z. V. heißt 8-Fußton ein Ton, der durch
eine Orgelpfeife von 8 F. Länge erzeugt wird. Die
gebräuchlichsten Stimmen oder Register sind von
1(l, 8,4, 2 F., man hat aber auch solche von größern
und kleinern Maßen. Je länger die Pfeifen, desto
tiefer sind die Töne und umgekehrt; die 32füßigen
Pfeifen liefern die tiefsten vorhandenen Töne. Die
8füßigen Pfeifen geben die Töne so an, wie sie in
der natürlichen Lage ansprechen; das große (^ der
Orgeltaste klingt daher wirklich wie das große ^,
während die vicrfüßige Pfeife die höhere Oktave von
0, also das kleine c, hören läßt u. s. w. (S. Orgel.)
Fuß, in der Verskunst, s. Rhythmus.
Fußangeln oder Fußeisen, Eisen mit vier
etwa 8 cm langen Spitzen, von denen drei aus der
Erde liegen, während die vierte in die Höbe steht.
Die F. dienen im Kriegswesen dazu, bei Fcldschanzen,
Breschen u. s. w. den Durchgang feindlicher Sol-
daten zu hindern; sie werden aber auch in Feldern
und Gärten zum Schutz gegen Diebe gelegt. Eggen,
mit den Spitzen nach oben gelegt, werden in der-
selben Art angewendet. Um den Feind überraschend
in cin derartiges Hindernis geraten zu lassen, über-
deckt man es mit einer dünnen Lage von Zweigen
oder dergleichen. Auch zur Ungangbarmachung
von Furten können F. verwendet werden. An be-
wohnten oder von Menschen besuchten Orten (das
will sagen Orte, wo Menschen zu verkehren pfle-
gen) dürfen F. ohne polizeiliche Genehmigung bei
Strafe bis 150 M. oder von Haft nicht gelegt wer-
den (Teutsches Strafgefetzb. §. 307). Ist durch die
fahrlässige unerlaubte Legung ein Mensch verletzt,
so haftet der Leger auf Schadenersatz und kann wegen
Körperverletzung (s. d.) bestraft werden.
Fußarbeit oder Trittweberei, s. Weberei.
Fußartillerie heißt in einigen Heeren, früher
auch in Deutschland, die nicht berittene Feldartillei ic
oder wie jetzt in Deutschland die Festungs- und
Belagerungsartillerie <s. Artillerie).
Fußbäder dienen teils als Reinigungsmittel,
. teils zu mannigfachen Heilzwecken und wirken je
nach der angewendeten Temperatur, Dauer und
Zufammenfetzung verschieden. Hinsichtlich ihrer
Ausführung ist zu betonen, daß nicht bloß die Füße,
sondern auch die Waden im Bade sein und daß das
Wasser gleichmäßig temperiert sein soll, daß nach
dem Bade die Füße vollständig getrocknet und mit
Wollzeug abgerieben werden und darauf jede Er-
kältung der Füße vermieden werden muß, weshalb
man F. am besten des Abends vor dem Schlafen-
gehen nimmt. Die Dauer des Fußbades soll je
nach dem beabsichtigten Zwecke entweder nur meh-
rere Minuten (kaltes Bad) oder bis zu einer Vier-
telstunde und darüber (warmes Bad) betragen.
Heiße F. (von 35 bis 45° C.) bewirken einen ver-
mehrten Blutzufluß zu den untern Ertrcmitäten
und finden deshalb als wohlthätiges und schnell-
wirkendes Ableitungsmittcl bei Kopf- und Zahn-
schmerzen infolge von Blutandrang nach dem Kopfe,
bei Brustbeklemmung, verzögerter und unregel-
mäßiger Menstruation u. dgl. vielfache Anwendung.
11m ihre ableitende Wirkung durch Reizung der
Hautnerven noch zu erhöhen, fetzt man noch Asche
(4-5 Hände voll), Senfmehl (1 Hand voll), Soda
oder Kochfalz (2 Hände voll) oder geriebenen Meer-
rettich zu der gewöhnlichen Wasscrmenge (1-1^/2
Eimer) eines warmen Fußbades hinzu (sog. ge-
schärfte F.), während sich bei Vorhandensein von
Frostbeulen oder Fußgeschwüren der Zusatz vou
Alaun (2-3 Eßlöffel), Eichen- oder Ulmenrinden-
abkochung und ähnlichen adstringierenden Mitteln
empfiehlt. Nachteilig wirken die Heisien F. dagegen
bei allen Reizungszuständen in den Veckenorganen
(Blase, Mastdarm, Gebärmutter), weil sie nicht
bloß einen vcrmcbrten Blutzuflu^ zu den untern
Extremitäten, sondern auch zum Becken und seinen
Organen veranlassen und dadurch leicht Entzün-
dungen und krankhafte Vlutflüsse derselben verur-
sachen können; menstruierende und schwangere
Frauen dürfen deshalb unter keinen Umständen
heiße F. gebrauchen. Ganz entgegengesetzt den
heißen wirken kalte F. (von 20 bis 30° ().), indem
sie das Blut von den Füßen hinweg nach Brust
und Kopf hinleiten, weshalb schwächliche oder an
organischen Krankheiten leidende Personen die Füße
nicht kalt baden dürfen. Auf jeden Fall sind nach
einem kalten Fußbade die Füße nach dem Trocknen
tüchtig zu frottieren, schnell zu bekleiden und als-
bald in Bewegung zu versetzen.
Fußball, s. ^0l)t-I)aN.
Fußbatterie, s. Artillerie (Bd. 1, S. 9491)).
Fußboden, eine künstlich hergestellte, ebene,
meist horizontale Fläche, welche außerhalb oder
innerhalb der Gebäude zum Begehen dient. He
nach der Örtlichkeit, Unterlage und Zweck der 55.
werden dieselben aus verschiedenem Material und
in verschiedener Weise hergestellt. Man unterfcheidet
Stein-, Estrich- und Holzfußböden.
Die Steinfußböden, vorwiegend in südl. Kli-
maten, bei uns aber im Freien, in Kellern, Stallun-
gen und überall da angewendet, wo Kühle und
Feuersicherheit es erfordern, werden entweder aus
natürlichen oder aus künstlichen (gebrannten, ge-
gossenen oder gestampften) Steinen gebildet. Die
F. aus natürlichen Steinen heißen Pflaste-
rungen. Man unterscheidet: 1) Pflaster aus