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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Geba; Gebal; Gebälk; Gebärden; Gebärfähigkeit; Gebärfieber; Gebärhäuser; Gebärmutter

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Geba - Gebärmutter

hygroskopisch und öffnet sich bci der Reife der Sporen sternförmig, bei Feuchtigkeit ist dieselbe ausgebreitet, im trocknen Zustande dagegen nahezu geschlossen. Die innere Peridie öffnet sich auf verschiedene Weise, sie umschließt ein lockeres, der Peridie angewachsenes Capillitium, in dessen Maschen die Sporen eingestreut sind. Die bekannteste Art ist der in Deutschland häufige, stark hygroskopische G. hydrometricus Pers. (s. Tafel: Pilze IV, Fig. 7).

Geba, Berg (751 m) in der östl. Vorderrhön, im NW. von Herpf im Herzogtum Sachsen-Miningen.

Geba, palästinensischer Ortsname, s. Gibea.

Gebal, alte Stadt in Phönizien, s. Byblos.

Gebälk, Gesamtbezeichnung für die das Mittelglied zwischen Mauer oder Säulen und Dach bildenden, architektonisch zusammengefügten Balken eines (antiken) Gebäudes, insbesondere Architrav nebst Fries und Kranzgesims, s. z. B. Tafel: Griechische Kunst 1, Fig. 1, 2, 3 und Tafel: Römische Kunst II, Fig. 1 und 3. (S. auch Säulenordnung.)

Gebärden, alle äußern Bewegungen des menschlichen Körpers. Eine Unterart derselben ist die Miene (s. d.). Der Gebrauch von G. und Mienen zum Ausdruck von Gedanken und Empfindungen heißt Gebärdensprache. Scharf ausgeprägt ist die Gebärdensprache bei allen Südländern, namentlich bei den Neapolitanern und Sicilianern; von großer Bedeutung ist sie für die Taubstummen (s. Taubstummenunterricht), über die G. in der dramat. Kunst s. Mimik.

Gebärfähigkeit, die Fähigkeit des Weibes, die nach einem fruchtbaren Beischlaf empfangene Frucht nach Ablauf einer regelrechten Schwangerschaft lebend zur Welt zu bringen, kann in der gerichtlichen Medizin Gegenstand eingehender Untersuchung und Erörterung werden, wenn entweder der Ehemann auf Scheidung klagt, weil seine Gattin nicht im stande sei, ein ausgetragenes lebendes Kind zur Welt zu bringen, oder die Ehefrau unter dem Vorwand, daß durch die Schwangerschaft und Geburt ihr Leben gefährdet werde, den Beischlaf verweigert Ein sicheres Urteil über die G. eines Weibes wird der Gerichtsarzt im gegebenen Falle natürlich nur nach einer eingehenden örtlichen Untersuchung aller bei der Empfängnis, Schwangerschaft und Geburt in Thätigkeit versetzten Organe des weiblichen Körpers abgeben können. - Vgl. Hofmann, Lehrbuch der gerichtlichen Medizin (5. Aufl., Wien 1891).

Gebärfieber bei den Haustieren. Dasselbe wird beim Pferd, Schwein, Schaf und Hund beobachtet, am häufigsten jedoch beim Rinde. Das G. des Rindes, gewöhnlich Milchfieber oder Kalbefieber genannt, spielt wegen des häufigen tödlichen Ausgangs eine nicht geringe volkswirtschaftliche Rolle. Man unterscheidet zwei Formen des G., die indessen auch nebeneinander als sog. Komplikation bestehen können. Die erste Form ist die paralytische (durch Lähmungserscheinungen ausgezeichnet). Die Tiere zeigen sich anfänglich aufgeregt, um hierauf in eine große Schwäche zu verfallen. Zuerst wird die Nachhand gelähmt, im Verlaufe der Krankheit schreitet indessen die Lähmung auf den übrigen Körper fort, sodaß die Tiere mit halb untergeschlagenen oder weggestreckten Beinen daliegen. Kot- und Harnabsatz erfolgen nicht mehr. Appetit ist vollkommen unterdrückt. Bei dem Versuche, Nahrungsmittel oder Medikamente einzuschütten, tritt sehr leicht Verschlucken und hierauf eine Entzündung der Lunge ein, die nachträglich zum Tode führt, wenn die Tiere von dem G. genesen sind. An der paralytischen Form des G. sterben 50 Proz. Genesung tritt meist nach 2-3 Tagen und zwar ziemlich rasch ein. Die innerliche Verabreichung von Arzneien ist, wie bereits hervorgehoben, wegen der Gefahr des Verschluckens zu vermeiden. Es sind vielmehr womöglich nur subkutane Einspritzungen zu verwenden, mit großem Vorteil z. B. Physostigmin (0,1 bis 0,3 g in 5 g Wasser gelöst), ferner Klystiere von Wein oder verdünntem Alkohol (Schnaps) bis zum Berauschtwerden und äußerlich Reizmittel, Frottieren mit Terpentinöl, Kampferspiritus und verdünntem Salmiakgeist. Als bewährtes Vorbeugungsmittel empfiehlt sich tägliche Bewegung der hochträchtigen Kühe und teilweise Futterentziehung.

Die zweite Form des G. ist eine Blutvergiftung, die durch entzündliche Erscheinungen oder Verletzungen der Geburtswege herbeigeführt wird. Hierbei zeigen die Tiere hohes Fieber, Schmerzen, Eingenommenheit des Kopfes und schließlich, wie bei der paralytischen Form, hochgradige Schwäche. Die Blutvergiftung führt entweder schnell (in 3-4 Tagen) zum Tode oder nach 8-14 Tagen zu vollständiger Genesung. In andern Fällen geht die Krankheit in langwieriges Siechtum über. Sterbeziffer beträgt 50-70 Proz. Bei der Behandlung dieser Form kommt es hauptsächlichst auf gründliche Desinfektion der Geburtswege mittels 3prozentigen Kreolin- oder besser 3prozentigen Lysolwassers an. Innerlich giebt man fieberwidrige und belebende Mittel, namentlich Wein und Schnaps, und dazu Abführmittel (Glaubersalz, 1-2 Pfd. beim Rinde).

Gebärhäuser, s. Geburtshilfe und Hebamme.

Gebärmutter, Mutter oder Fruchthalter (Uterus), dasjenige Organ des weiblichen Körpers, das die durch die Eileiter von den Eierstöcken her zugeführten Eier in sich aufnimmt, sie während ihrer ganzen Entwicklung zu Embryonen beherbergt und die reife Frucht zur Zeit der Geburt nach außen ausstößt. Während dieser Entwicklung geht die G. bedeutende Veränderungen hinsichtlich ihrer Größe, Struktur, Form und ihres Fassungsvermögens ein, sodaß sich zwischen einem jungfräulichen und einem schwangern Fruchthalter so beträchtliche Verschiedenheiten vorfinden wie kaum bei einem andern Organ des Menschen.

Die G. ist ein muskulöser hohler, aber dickwandiger Körper, ungefähr von der Gestalt einer plattgedrückten Birne und in der Mitte des kleinen Beckens zwischen Blase und Mastdarm gelegen. Ihr oberer Abschnitt ist in eine quer von rechts nach links durch das kleine Becken verlaufende Falte des Bauchfells eingeschlossen und gewöhnlich etwas nach vorn geneigt, während ihr unterer Abschnitt nach hinten und unten gerichtet ist. Ihre Höhe beträgt im jungfräulichen Zustande 6-7 cm, ihre Breite am obern Abschnitt 4-5, am untern 1-3 cm, ihre Dicke schwankt zwischen 2-3 cm; bei Weibern, die geboren haben, sind sämtliche Durchmesser etwas größer. Das Gewicht der jungfräulichen G. beträgt im Durchschnitt 50-60 g und erreicht bei Weibern im nichtschwangern Zustande 80-120 g, während es am Ende der Schwangerschaft 24-30mal mehr beträgt. Man unterscheidet an der G. mehrere Abteilungen: den obersten breitesten und dicksten Teil bezeichnet man als Grund (fundus), den mittlern längern und nach unten zu sich allmählich verschmä-^[folgende Seite]