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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Generalsekretär - Generalstab
Generalsekretär, Titel der ständigen Geschästs-
jührer großer gewerblicher oder landwirtschaftlicher
Vereinigungen. - In Frankreich Heisien G. die mit
der Oberaufsicht über die Bureaus und das Per-
sonal betrauten Beamten der Ministerien, sowie die
Vureauvorsteher und Gehilfen derPrafekten (s.Prä-
fekturen), welch letzteres Amt im Laufe der Zeiten
wiederholt beseitigt und wiederhergestellt worden ist.
Generalstaaten, in der ehemaligen Republik
der Sieben vereinigten Provinzen der Nied e rlande
die Versammlungen der Abgeordneten, die von den
nahezu souveränen Provinzialstaaten oder Pro-
vinzialständen zur Führung der Etaatsgeschäste der
gesamten Republik abgeschickt wurden. In diesen
Generalversammlungen wurde nach Provinzen ab-
gestimmt, sodasi die Abgeordneten jeder einzelnen
Provinz, soviel ihrer anch sein mochten, nur eine
Stimme hatten. Die G. vertraten die gesamte Re-
publik gegenüber dem Ausland' insbesondere hatten
sie das Recht, Krieg zu erllären, Bündnisse und
Frieden zu schließen. Noch jetzt führt in den Nieder-
landen die Landesvertretung, trotz der völlig ver-
änderten Bedeutung, den Namen der G. fort. -
Über die G. in Frankreich s. I^wt8 ^n^-lnix.
Generalstaatsanwalt (G euer a l st aatspro -
kurator) wurde imAuschlusse an das franz.-rbcin.
Recht in mehrern Ländern Deutschlands der bei den
obersten Gerichtshöfen angestellte Erste Staats-
anwalt benannt. Nach dein Deutschen Gericbtsver-
fassungsgesetz vom 27. Jan. 1877 wird jetzt das
Amt der Staatsanwaltschaft bei dem Reichsgericht
durch einen Oberreichsanwalt (s. d.) und durch meb-
rere Rcichsanwä'lte (s. d.) ausgeübt: die übrigen
Titel beruhen auf landesgesetzlichen Bestimmungen.
Im Königreich Sachsen ist die frühere Benennung
beibehalten worden, indem der bei dem Oberlaudcs-
gcricht Dresden angestellte Erste Staat^anwalt den
Titel G. führt. In Österreich steht die Leitung uud
Aussicht in den einzelnen
einem Oberstaatsanwalt (s. d.) und die Ver-
tretung der zur Inständigkeit des Kassationsbofs
zu Wien gehörigen machen dem Gencralproku-
rator (s. d.) zu, dem zur Hilfe Stellvertreter bei-
gegeben siud. (S. auch Staatsanwaltschaft.)
Generalstab, das Korps besonders ausgewäbl-
ter Offiziere, welche als Gehilfen des Feldherrn und
der höhern Generale die Operationen des Heers
bearbeiten.
In Deutschland gliedert sich der G. der Armee
in den Großen G. zu Berlin und in den Truppen-
generalstab. In Bezug auf das den Grosicn G.
bildende Offizierpersonal zerfällt dieser in den
.Hauptetat (wirkliche Generalstabsoffiziere milder
besondern Uniform diefes Korps) und in den für rein
wissenschaftliche Zwecke bestimmten Ncbenetat
(Offiziere, welche ^Ill suito ihrer frühern Truppenteile
stehen, von denen sie mit Veibehalt der betreffenden
Uniform zum Nebenetat des G. versetzt sind). Außer-
dem sind stets eiue Anzahl jüngerer Offiziere auf be-
stimmte Zeit (meist auf ein Jahr) zum G. komman-
diert, mit Veibehalt der Uniform ihrer Truppenteile.
In Bezng auf seine Thätigkeit zerfällt der Große
G. in verschiedene Abteilungen, deren Aufgabe
es ist, alle ulilitärisch-interessanten Erscheinungen des
In- und Auslandes zu verfolgen, sich üder Organi-
sation, Ersatz, Bewaffnung, Ausrüstung der Heere,
über die militär.-geogr. Beschaffenheit der Länder,
üder Festungen, Straßen-, Eisenbahn- und Kanal-
netzeZu^olDiien')?. Jeder Abteilung sind bestimmte
Länder zugewiesen. Eine besondere Abteilung bildet
die Eisenbahnabteilung (s. d.). Dein Nebenetat des
G. gehört zuuächst au die Kriegsgeschicktliche Ab-
teiluug, welcher das Archiv und die Bibliothek
unterstellt sind. Die Geographisch-Statistische Ab-
teiluug, die auch die ausländischen Kriegskarten
vorzubereiten hatte, wurde 1^)4 aufgelöst und ihre
Aufgaben auf die einzelnen Abteilungen verteilt.
Einen besondern Teil des Großen G. bildet das
einem Chef der Landesaufnahme unterstellte
gesamte Vermessungswesen des G., welches in
die trigonometr., topogr. und kartogr. Abteilung
zersällt. Das "Centraldirektorium der Vermessun-
gen", dessen Vorsitzender stets der Chef des G. der
Armee ist, hat die Aufgabe, ein einheitliches Zu-
sammenwirken der in allen Verwaltungszweigeu zu
Vermessungszwecken verwendeten Kräfte zu erzielen.
Nach Maßgabe der Entschließungen dieser Be-
hörde und nach dem sonstigen militär. Bedürfnis
erteilt der Chef des G. der Armee dem ihm unter-
stellten Chef der Landesaufnahme (welcher selbst
Mitglied des Centraloireltoriums ist) die für die
Ansprüche an die Technik und für die Ausführung
der Arbeiten zu befolgenden Direktiven. - Die
Trig on ometrifch e Abteilung soll ein Haupt-
dreiecksnetz über den ganzen ^taat legen; die Topo-
graphifche Abteilnng hat die topogr. Aufnahme
des Staaten zu bewirkeil und die Original-Meßtisch-
platten (Maßstab 1:ii5)000) ausz'uzeickmen; die
Kartographische Abteilung hat sämtliche befoh-
lenen Karten herzustellen und auf dem Laufenden
zu erbalteu, sowie die Aufertigung der dazu ge-
hörigen Druckplatten zu besorgeu; außerdem fertigt
die Abteiluug alle Druckarbciten und Zeichnnngen
für den G. an. - Die dem Chef der Landevauf-
nabme direkt unterstellte Plan lamm er hat die
Ausbewahrung aller im G. vorhandenen Karten und
Pläne. - Die obere Leitung aller Geschäfte und
Arbeiten des G. führt der (5 h e'f desG. derAr m e e.
In seinem Bureau erfolgt die Bearbeitung der Per-
sonalverhältnisse, der Orgainsatioussragen und der
ökonomischen Angelegenheiten (Ökonomielom -
m ission) des G., und in formeller Beziehung (Cen -
tralabteilung) auch des gesamten Dienstver-
tehrs nach außen hin. Er ist direkt dem Allerhöchsten
Kriegsberrn unterstellt, also dem Kriegsministerium
gewissermaßen koordiniert in demselben Maße wie
die Kommandierenden Generale der Armeekorps
und die Generalinspeeteure. Von dem Chef des G.
der Armee ressortiercn folgende Behörden: Die
Kriegsakademie, die Direktiou der Militäreisenbah-
nen, die Eisenbabnlinienkonlmissare, Eisenbahnkom-
missare und die Eisenbahnbrigade.
Bavern, Yachsen und Württemberg haben
jede5 seinen eigenen ähnlich organisierten G.; vom
württembergischen G. sind stets einige Offiziere
dauernd in preuß. Generalstabsstellen; von Bayern
und Sachsen werden in besondern Fällen Offiziere
vorübergehend zum preußischen G. kommandiert.
Der G. besteht aus Stabsoffizieren und Haupt-
lcuteu, nur ganz ausnahmsweise kann es vortom-
men, daß ein Lieutenant noch als solcher in den G.
versetzt wird. üder die Ergänzung des G. bestehen
keine theoretischen Festsetzungen; es werden dazu
Offiziere genommen, welche nach jeder Richtung hin
hervorragende Leistungen zeigen. Dadurch, daß die
in den G. versetzten Offiziere, wenn sie sich bewähren,
nur etwa die halbe Hauptmaunszeit durchzumachen
brauchen im Verhältnis zu den Truppenoffizieren,
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