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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Großbritannien und Irland (Geschichte 1070-1307)

Stephans Tod den Thron frei, den Heinrich nun bestieg. Durch weibliche Erbfolge war die Königswürde damit vom Hause des Eroberers auf die Grafen von Anjou übergegangen, die sämtlich den Beinamen von Mathildens Gemahl, Plantagenet (s. d.), erhielten. Heinrich II. (1154-89) beherrschte ein mächtiges, außer England das halbe Frankreich umfassendes Reich, das durch das Erbe seines Hauses, Anjou, Maine und Touraine, durch die Lande seiner Gattin Eleonore (s. d.), Poitou, Guyenne und Gascogne, und durch die Lande der engl. Krone, England und die Normandie gebildet wurde. (S. Historische Karten von Frankreich 1.) Fast alle die Kämpfe seiner Regierungszeit galten dem Ausbau und der Befestigung dieses Reichsganzen, ohne daß er dieser künstlichen Schöpfung nennenswerte Dauer verleihen konnte. Was er geschichtlich geleistet hat, beschränkt sich auf England, wo er grundlegend gewirkt hat in Gesetzgebung, Gerichts- und Verwaltungsordnung. Ein Kampf, in den er mit seinem frühern Kanzler, dem Erzbischof Thomas Becket von Canterbury, geriet, war begründet in den widerstreitenden Forderungen staatlicher und kirchlicher Oberhoheit und zwang ihn, eine Stütze in seinen weltlichen Großen zu suchen; damit verlieh er aber diesen zuerst selbständigen Anteil an der bisher autokratischen Reichsregierung. Der Streit endete mit Beckets Ermordung (1170), und mit formellem Nachgeben des Königs in den Grundsätzen, die schon seine "Konstitutionen von Clarendon" (1164) aussprachen, aber mit thatsächlicher Behauptung seines Standpunktes. Innere Unruhen in Irland benutzte Heinrich zum Beginn einer Eroberung dieses Landes (1171), als dessen rechtmäßige Herren die Könige von England sich seitdem betrachteten, und auch in Schottland wußte er seinen Einfluß geltend zu machen. Trotz dieser äußern Erfolge wurde ihm sein Leben verbittert durch Familienzwist, bei dem seine oftmals rebellischen Söhne mit ihrer Mutter und auswärtigen Gegnern gegen den Vater standen, und als wieder einmal sein Thronfolger Richard die Waffen gegen ihn erhoben hatte, starb Heinrich 6. Juli 1189. Der in Sage und Dichtung hochgefeierte Richard I. Löwenherz (1189-99) war eine ritterlich-romantische, zugleich etwas rohe Natur, persönlich tapfer, auch ein geschickter Feldherr, aber mehr Abenteurer als Staatsmann. Dem entsprach seine Regierung, deren erste Jahre er auf dem Kreuzzug ins Gelobte Land und mit langer Gefangenschaft in Deutschland, und deren letzte Zeit er mit dem aussichtslosen Bemühen vergeudete, die Erhaltung des festländischen Teils seines Reichs zu erkämpfen. In diesen Kriegen kam er selbst ums Leben. Sein Bruder Johann (1199-1216), der schon während Richards Abwesenheit im Bunde mit Philipp August von Frankreich Anschläge auf des Bruders Krone geschmiedet hatte, verdrängte jetzt Arthur, den Sohn eines ältern verstorbenen Bruders, und beseitigte ihn schließlich durch Mord. Er selbst aber verlor an Frankreich seinen ganzen Festlandsbesitz bis auf einen Rest im Süden, zugleich erregte die feige Treulosigkeit und tyrannische Grausamkeit des sonst politisch gut beanlagten Königs die Empörung seiner engl. Vasallen. Diese kam zum Ausbruch, als er nach dem Verlust seiner franz. Provinzen in einem Streit über die Besetzung des Erzbistums Canterbury von Innocenz III. gebannt und für abgesetzt erklärt, sich so weit demütigte, sein Königreich aus dessen Hand als Lehen zu nehmen (1213) und bald darauf eine Niederlage durch die franz. Waffen bei Bouvines erlitt (1214). Der vereinte geistliche und weltliche Adel entrang ihm 15. Juni 1215 in dem großen Freibrief der "Magna Charta" (s. d.) die urkundliche Zusicherung gesetzlichen Regiments und die klare Darlegung der Freiheiten des einzelnen. In diesem auf der Charte Heinrichs I. von 1100 beruhenden und sie erweiternden Freibrief hat man, nicht immer ohne Übertreibung, den Grundstock verfassungsmäßiger Freiheit in England gesehen. Johann, der zur Nichterfüllung seines Versprechens sofort entschlossen war, ließ sich von seinem päpstl. Lehnsherrn seines geschworenen Eides entbinden, ein Bürgerkrieg entbrannte, in dem seine Gegner so weit gingen, dem franz. Dauphin, dem spätern Ludwig VIII., die Krone anzubieten. Dieser stand in England, als Johann (1216) starb, wurde jedoch durch den Regenten für Johanns unmündigen Sohn Heinrich III. (1216-72), den Grafen von Pembroke, zum Abzug bewogen. Heinrich III. blieb Zeit seines Lebens ein haltloser wetterwendischer Schwächling, dabei erfüllt von starken Herrschaftsgelüsten. Die Begünstigung von Ausländern, die vom König geduldeten päpstl. Erpressungen, dabei Heinrichs eigene sinnlose Verschwendung erregten steigende Unzufriedenheit bei den Großen. Sie brachten es zur Unterordnung des Königs unter einen Magnatenausschuß, endlich in offenem Krieg, dem sog. Baronenkrieg, unter Simon von Montforts Führung nach des Königs Niederlage bei Lewes (1264) zu seiner Absetzung. Nur der Spaltung unter den Gegnern und der Kraft seines Hohnes Eduard hatte Heinrich es zu danken, daß bei Evesham (1265) Montforts Macht gebrochen und die Herrschaft des Königs wiederhergestellt wurde, die nun ruhig verlief bis zu seinem Tode, 16. Nov. 1272. So jämmerlich die Regierung des Vaters gewesen, so bedeutend wurde die des Sohnes, Eduards I. (1272-1307), vor allem durch seine Neuschöpfungen auf, dem Gebiet der Gesetzgebung, der Rechtspflege, der Verwaltung, besonders der Polizei und des Lehnswesens. Gegenüber Frankreich beschränkte er sich auf die Verteidigung des ihm gebliebenen Besitzes, erobernd ging er (1272 und 1282) gegen Wales vor, das noch immer eine gewisse Selbständigkeit behauptet hatte. Der dort 1284 geborene Thronerbe Eduard erhielt zuerst den von nun an gebräuchlichen Titel eines Prinzen von Wales: in die Thronstreitigkeiten, die in Schottland nach dem Aussterben des dortigen Königshauses ausgebrochen waren, griff er entscheidend ein, erzwang von dem neuen König John Baliol die Anerkennung seiner Lehnshoheit und setzte ihn ab, als er sich gegen ihn erhob. Aber wie gegen Wales so hatte Eduard gegen Schottland fast ununterbrochen Krieg zu führen, und die Anforderungen, die er dafür an sein Land stellen mußte, bewirkten eine grundlegende Neugestaltung des Verfassungswesens. Die alten Einkünfte der Krone aus ihrem Grundbesitz, aus Bußen und Gefällen^[Einkünfte, die von einem Grundstück anfallen - Sanders, Handwörterbuch], so reichlich sie für ihre Zeit gewesen, genügten längst nicht mehr. Schon Heinrich II. hatte für die Lehendienstleistungen der Kronvasallen eine Ablösung durch eine Geldsteuer neben der üblichen Steuer (tallagium) der nicht Lehendienstpflichtigen eingeführt. Auf diese Steuern verlegte sich mehr und mehr der Schwerpunkt der staatlichen Anforderungen, und diese wurden immer drückender. Da benutzten die