Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

621

Habil – Habsburg

Habīl (lat.), geschickt, gewandt, fähig; Habilität, Geschicklichkeit, Fähigkeit.

Habilitation (neulat.), die Erwerbung des Rechts, akademische Vorlesungen zu halten, durch eine öffentliche Disputation über eine selbstverfaßte wissenschaftliche Abhandlung (Habilitationsschrift); sich habilitieren, dieses Recht erwerben.

Habīt (lat.), Kleid, Tracht.

Habitatĭo (lat.), Wohnung, Wohnungsrecht (s. d.); habitieren, bewohnen.

Habitué (frz., spr. abitüeh), häufiger Besucher, Stammgast.

Habituéll (frz.), was durch Gewohnheit zu einer bleibenden Eigenheit oder zur andern Natur geworden ist, ohne in der ursprünglichen Richtung und Entwicklung eines Individuums notwendig begründet zu sein; wird sowohl von mechan. Fertigkeiten, körperlichen Bewegungen und sinnlichen Vorgängen als von geistigen Thätigkeiten und Gesinnungen gebraucht. Habituelle Krankheiten nennt man solche Affektionen, welche seit langem schon bestehen, sodaß der Körper durch sie in seinem relativen Wohlbefinden nicht mehr beeinträchtigt wird, z. B. die habituelle Skoliose (s. d.).

Habĭtus (lat.), äußere Erscheinung, Gestalt, Haltung. In der Botanik ist H. oder Tracht die gesamte äußere Form der Pflanzen. Im weitern Sinne wird der H. durch die Richtung des Stammes (aufrecht, schlingend, kletternd, kriechend, überhängend u. s. w.), wie auch durch die Richtung der Äste und Zweige, d. i. durch den Winkel, den sie mit der Hauptachse bilden, und andere Verhältnisse mitbestimmt, die den Pflanzen ein eigenartiges Gepräge verleihen. Der Landschaftsgärtner muß mit dem H. der zu pflanzenden Gehölze in ihrer normalen Entwicklung genau vertraut sein, um danach die erforderliche Gruppierung für seine beabsichtigten Zwecke vornehmen zu können. – Über H. im medizinischen Sinne s. Konstitution (mediz.).

Habĭtus non facit monăchum, lat. Sprichwort, entsprechend dem deutschen: die Kutte macht nicht den Mönch (der Hut macht nicht den Doktor, der Bart macht nicht den Gelehrten u. dgl.); ferner dem französischen: L’habit ne fait pas le moine, und dem italienischen: L’ abito no fa il monaco. (S. Cucullus.)

Habropȳga, s. Astrilde; H. minĭma Vieill., s. Blutfink; H. ruficanda Gould, s. Binsenastrild; H. undulāta, s. Fasänchen.

Habsburg, deutsches Herrschergeschlecht, hat seinen Namen von dem Schlosse H. (Habichtsburg), das der Bischof von Straßburg, Werner, aus dieser Dynastie um 1027 auf einer Anhöhe bei Windisch an der Aar erbaut haben soll. Werner Ⅰ., der 1096 starb, ist der erste, der den Titel eines Grafen von H. führt. Dessen Enkel, Werner Ⅱ., erscheint (1135) im Besitz der Landgrafschaft Oberelsaß, wo das Geschlecht schon früher ausgedehnte Güter gehabt hat, und der Schirmvogtei über das Kloster Murbach, dem auch Luzern mit den übrigen Ortschaften gehörte. Werners Sohn, Albrecht Ⅲ., bekam von Kaiser Friedrich Ⅰ. den Zürichgau und als Verwandter des gräflich Lenzburgschen Hauses, das 1172 ausstarb, einen Teil von dessen Gütern am Luzernersee, Willisau, Sempach u. s. w. Dessen Sohn Rudolf stellte dem Kaiser Friedrich Ⅱ. bedeutende Geldmittel zur Verfügung, wofür ihm die Grafschaft Aargau verliehen wurde. H.s Besitzungen hatten eine solche Ausdehnung erlangt, daß sie zum Jurisdiktionsgebiete sieben geistlicher Fürsten gehörten, der Bischöfe von Straßburg, Konstanz, Basel, Chur, Genf und Lausanne und des Abtes von St. Gallen. Graf Rudolf (gest. 1232), der auch noch die Grafschaft im Frickgau gewann, hinterließ zwei Söhne, Albrecht den Weisen (gest. 1239), Vater des nachmaligen röm. Königs Rudolf, und Rudolf Ⅱ. Sie teilten die Besitzungen unter sich, sodaß Albrecht außer dem Schlosse H. die Ländereien im Aargau und Elsaß, Rudolf die Grafschaft Klettgau, die Herrschaften Rheinfelden und Lauffenburg und die Besitzungen im Breisgau erhielt. Nach dem Regierungssitze hieß diese Linie die Lauffenburgische. In der Folge teilte sie sich wieder in zwei Linien, von denen die eine mit dem Grafen Johann Ⅳ. 1408, die andere mit dem Grafen Eggo 1415 erlosch. Lauffenburg kam dadurch an Österreich, Klettgau ging durch Johanns Ⅳ. Erbtochter Ursula auf den Grafen Sulz und von diesem durch Heirat 1687 auf das Haus Schwarzenberg über. Albrecht, Stammvater der Hauptlinie, bahnte die Erwerbung neuer Besitzungen an durch die Heirat mit Heilwigis, Gräfin von Kyburg, Tochter des Grafen Ulrich von Kyburg. Aus dieser Verbindung stammt Rudolf Ⅰ., geb. 1. Mai 1218, der Begründer des Kaisergeschlechts H., der 1. Okt. 1273 durch Wahl der Kurfürsten den deutschen Thron bestieg. Der Kampf mit Ottokar von Böhmen verschaffte dem Hause H. den Besitz von Österreich. Von seinen Besitzungen gingen in den folgenden Zeiten die helvetischen an die zur Unabhängigkeit gelangte Eidgenossenschaft, die im Elsaß an Frankreich verloren; nur die in Schwaben blieben bei seinem Hause.

Rudolf Ⅰ. wußte durch Kauf und andere Mittel seine Besitzungen in der Schweiz zu vermehren, und bei seinem Tode (15. Juli 1291) standen Freiburg, Luzern, Zug, Glarus, Kyburg, Zofingen, Baden, Lenzburg, Aarau, der Aar- und Thurgau u. s. w. entweder ganz oder zum Teil unter habsburg. Herrschaft. Er hatte drei Söhne: Albrecht Ⅰ., seit 1298 deutscher König, Hartmann, dem er die burgund. Krone zuwenden wollte, der aber 1281 im Rhein ertrank, und Rudolf (gest. 1290), der anfangs mit Albrecht die österr. Lehen teilte, sie aber letzterm 1283 gegen ein Jahrgeld überließ. Rudolfs Sohn Johannes (Parricida), erst nach dem Tode des Vaters geboren, ward 1308 der Mörder seines Oheims Albrecht und starb 1313. Der König Albrecht Ⅰ. hatte von seiner Gemahlin Elisabeth, der Tochter des Herzogs Meinhard von Kärnten und Tirol, sechs Söhne: Rudolf (gest. 1307), seit 1306 König von Böhmen, Friedrich Ⅰ., als deutscher König seit 1314 Friedrich Ⅲ., der Schöne (gest. 1330), Leopold Ⅰ. (gest. 1326), Albrecht Ⅱ., der Weise (gest. 1358), Heinrich (gest. 1327), Otto (gest. 1339). Friedrich leitete nach Albrechts Ⅰ. Tode die Verwaltung Österreichs und Leopold die der Besitzungen im Elsaß, Helvetien und Schwaben. Rudolf, Friedrich der Schöne, Leopold und Heinrich hinterließen keine Erben. Albrecht Ⅱ. und Otto regierten gemeinsam, bis Otto 17. Febr. 1339 starb, dem seine Söhne Friedrich Ⅱ. und Leopold Ⅱ. beide 1344 im Tode nachfolgten, sodaß auf Albrecht Ⅱ. und seiner männlichen Nachkommenschaft die Hoffnungen des Hauses ruhten. Er starb 1358 und hinterließ vier Söhne: Rudolf Ⅳ. (gest. 1365), Friedrich Ⅲ. (gest. 1362), Albrecht Ⅲ. (gest. 1395), Leopold Ⅲ. (gest. 1386). Dem Familienvertrage der Unteilbarkeit der Länder gemäß leitete Rudolf Ⅳ. die Regierung. Er