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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Hämatozōen; Hämatŭrie; Hamaus; Hamaxiki; Hamaxobĭer; Hambach; Hambacher Fest; Hamburg

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Hämatozoen - Hamburg

lichen Geruch. Es wird (früher als offizinell) geraspelt in den Apotheken vorrätig gehalten, vorzüglich aber zum Blaufärben und überhaupt in der Färberei sowie zur Tintenfabrikation benutzt. Es enthält einen braunroten Gerbstoff und eine eigentümliche Substanz, das Hämatoxylin (s. d.). Nach dem Ursprung unterscheidet man Honduras-, Cuba-, Domingo-, Guadeloupe-, Jamaika-Blauholz; Deutschlands Einfuhr (meist über Hamburg) betrug (1892) 472000 Doppelcentner im Werte von 6¼ Mill. M.

Hämatozōen (grch., «Blut bewohnende Tiere») nennt man die im Blute der Wirbeltiere parasitisch vorkommenden, den Ordnungen der Fadenwürmer und Flagellaten angehörigen Geschöpfe. Die Würmer finden sich nur im geschlechtsunreifen Zustand im Blute ausschließlich gleichblütiger (warmblütiger) Tiere. Am bekanntesten ist Filaria sanguinis hominis Lew., die 0,2 bis 0,3 mm lange, im menschlichen Blute unter den Tropen der Alten und Neuen Welt vorkommende Larve von der geschlechtsreifen, in Geschwülsten der Lymphgefäße auftretenden Form Filaria Bancrofti Cobbold (s. Haarwürmer, S.614 b). Ähnliche Larven (zu Filaria immitis Leidy und sanguinolenta Rud. gehörig) finden sich im Blute der Hunde. Im Blut lebende Flagellaten (Haematomonas) treten nur bei kaltblütigen (wechselblütigen) Tieren auf, bei Fröschen und Fischen. Das Blut des Schlammpeitzkers scheint ausnahmslos von ihnen besetzt zu sein.

Hämatŭrie (grch.), s. Blutharnen.

Hamaus, s. Wühlmaus.

Hamaxiki, Hauptort der Insel Leukas, s. Amaxiki.

Hamaxobĭer (grch., «auf Wagen Lebende»), Bezeichnung für nomadische Völkerschaften, die Hab und Gut stets auf Wagen mit sich herumführten.

Hambach. 1) Dorf im Bezirksamt Neustadt a. d. Hardt des bayr. Reg.-Bez. Pfalz, hat (1890) 2199 E., darunter 70 Evangelische, und bedeutenden Weinbau (350 ha Weinberge). Berühmt ist der Hambacher Riesling. Südwestlich vom Dorfe erhebt sich die alte Kestenburg. Dieselbe gehörte bis 1789 den Fürstbischöfen von Speyer. 1552 wurde sie durch Albrecht von Brandenburg zerstört; später wieder aufgebaut, war sie von Mönchen bewohnt. 1842 schenkte die Pfalz die erkaufte Burg dem Kronprinzen, spätern König Max Ⅱ. als Maxburg. Sie wurde zur Sommerresidenz umgebaut, jedoch nicht vollendet. – Bekannt ist das Hambacher Fest vom 27. Mai 1832. Durch die Julirevolution hatte die demokratische Bewegung in Deutschland, an deren Spitze Siebenpfeiffer, Wirth, die Advokaten Schüler und Geib standen, neue Anregung gewonnen. Eine Volksversammlung, auf Pfingsten nach dem Hambacher Schlosse berufen, sollte für die Republik Propaganda machen. Gegen 20000 Menschen, darunter auch Polen und Franzosen, kamen dort zusammen. Reden für Deutschlands Einheit und republikanische Verfassung wurden gehalten und Volkssouveränität proklamiert. Zu offener Empörung wagte man nicht zu schreiten, das Fest verlief ohne Störung. Die Bedeutung des Hambacher Festes liegt darin, daß damals zum erstenmal eine republikanische Partei in Deutschland öffentlich hervortrat. Die deutsch-nationale, konstitutionelle Partei, Rotteck u. a., mißbilligten die Demonstration. Die Feier gab dem Bundestage die willkommene Veranlassung zu den Beschlüssen vom 28. Juni 1832, welche die Preß- und Versammlungsfreiheit völlig unterdrückten. Die Leiter des Hambacher Festes flüchteten ins Ausland, nur Wirth blieb und wurde zu einer Gefängnishaft von zwei Jahren verurteilt. Als die Feier 1833 wiederholt werden sollte, hielt bayr. Militär die Ruine besetzt, und es kam zu einigen Verwundungen. – Die ganze Bewegung verlief ohne Ergebnis. – Vgl. Wirth, Das Nationalfest der Deutschen zu H. (Neustadt 1833); Miller, Die neuesten Ereignisse in Rheinbayern (Weißenburg 1833); Remling, Die Maxburg (Mannh. 1844). – 2) Dorf bei Birkenfeld (s. d.).

Hambacher Fest, s. Hambach.

Hamburg. 1) Freie und Hansestadt, Bundesstaat des Deutschen Reichs (hierzu eine Karte: Hamburg und Umgegend nebst Beikarte: Übersicht des Gebietes der Freien und Hansestadt Hamburg), hat einen Flächenraum von 413,71 qkm und umfaßt das städtische Gebiet (eigentliche Stadt, Vorstadt St. Pauli und 15 Vororte) mit 76,65 qkm und die 4 Landherrschaften: Geestlande, Marschlande, Ritzebüttel und Bergedorf. Letztere Landherrschaft besteht aus der Stadt Bergedorf und den sog. Vierlanden und gehörte bis 1867 H. und Lübeck gemeinsam. Die Gesamteinwohnerzahl betrug 1885: 518620, 1890: 622530 (308535 männl., 313995 weibl. E.), darunter 571502 Evangelische, 23444 Katholiken, 4831 sonstige Christen, 17877 Israeliten. Hiervon kamen (1890) auf das Freihafengebiet überhaupt (10,44 qkm) 5223 E. (3643 auf Schiffen), und hiervon wieder 190 auf das Hafengebiet in Cuxhaven (0,29 qkm). Die Bevölkerung gehört dem niederdeutschen Stamme an; ihre Mundart ist plattdeutsch.

Lage, Bodengestaltung, Landwirtschaft. Der größte und zusammenhängende Teil des hamburgischen Gebietes ist nördlich der Elbe belegen und wird von den Provinzen Schleswig-Holstein und Hannover begrenzt. Im N., O. und S. dieses Teiles liegen mitten im preuß. Gebiete mehrere Landgemeinden und an der Mündung der Elbe, am linken Ufer derselben das Amt Ritzebüttel mit der vorgeschobenen Insel Neuwerk. Vom Gesamtflächenraum waren (1883) 19562 ha Acker und Gärten, 3012 ha Wiesen, 7505 ha Weiden, 1453 ha Holzung und 9840 ha Haus- und Hofräume, Wege, Gewässer u. s. w.

Der gesamte Ernteertrag belief sich (1892) beim Getreide auf 13476, bei Hackfrüchten 27354, Heu und Stroh 39655 t. Der Viehbestand betrug (1892) 16940 Pferde, 13168 Rinder, 12656 Schweine, 5723 Ziegen und 3602 Schafe. Das Klima ist infolge der Nähe der See feucht, im Sommer kühl, im Winter milde.

Verfassung und Verwaltung. Nach der Verfassung vom 13. Okt. 1879 sind die Träger der Staatsgewalt der Senat und die Bürgerschaft. Der Senat besteht aus 18 Mitgliedern, von denen die Hälfte Juristen sein und sieben von den andern neun dem Kaufmannsstande angehören müssen. Die Senatoren werden auf Lebenszeit von Senat und Bürgerschaft gemeinschaftlich gewählt. Die Wahl in den Senat darf bei Verlust des Bürgerrechts wie der öffentlichen Ämter und Ehrenstellen nicht abgelehnt werden. Vier Syndici und zwei Sekretäre sind dem Senat, welcher dieselben selbst erwählt, beigegeben. Ein erster und zweiter Bürgermeister, jährlich vom Senat in geheimer Abstimmung gewählt, präsidieren den Senatsversammlungen. Die Bürgerschaft besteht aus 160 Mitgliedern; von diesen