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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Handauflegung – Handel

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Handarbeitsunterricht'

unterrichts im Gange. Sie ist namentlich durch den dän. Rittmeister a.D. Clauson-Kaas hervorgerufen worden, der durch Gründung der sog. Hausfleißvereine in Dänemark, der allgemeinen dän. Hausfleißgesellschaft (1873), durch Reisevorträge in verschiedenen Ländern Europas, durch Einrichtung von sechswöchigen Kursen zur Ausbildung von Lehrkräften für Handfertigkeitsunterricht, durch Ausstellung von Musterarbeiten u.s.w. auch in Deutschland sehr anregend gewirkt hat. Er lehrt und läßt üben: Buchbinder-und Papparbeit, Tischlerei, Holzschnitzerei, Laubsägearbeit, Korb- und Stroharbeit, Strohflechterei und Bürstenbinderei. In Schweden wurde der H. von Anfang an durch die Regierung gefördert. Er wurde in den Plan mehrerer Lehrerseminare aufgenommen und an verschiedenen Orten, z.B. in Landskrona und Swedenborg, mit dem Volksschulunterricht verbunden. In Nääs bei Göteborg hat der Fabrikant Abrahamson ein eigenes Seminar errichtet, worin auch Ausländer Aufnahme finden. In Deutschland ist die Sache in mehrern Städten (Berlin, Leipzig, Dresden, Görlitz, Osnabrück, Waldenburg in Schlesien u.s.w.) von gemeinnützigen Vereinen in die Hand genommen worden, und 1881 wurde ein Centralkomitee, 1886 aber ein «Deutscher Verein für Knabenhandarbeit» gegründet (Vorsitzender z.Zt. von Schenckendorff), der seitdem in alljährlichen Versammlungen in verschiedenen Orten (1889 in Hamburg, 1890 in Straßburg, 1892 in Frankfurt a.M.) wichtige den H. für Knaben betreffende Fragen eingehend erörtert. Seit dem 1. Juli 1887 besteht in Leipzig ein unter Leitung des Direktors Dr. Götze stehendes, von der sächs. Regierung und der Stadt Leipzig unterstütztes Seminar, worin während der Sommermonate Lehrer für Knaben-Handarbeitsunterricht ausgebildet werden; 1889 sind die verschiedenen Unterrichtskurse von 127 Teilnehmern benutzt worden, 1893 kamen 150 Schulmänner in das deutsche Handfertigkeitsseminar. 1880 wurde von Preußen eine Kommission zur Prüfung der Erfolge und der Methode des H. für Knaben nach Dänemark und Schweden gesendet; doch beschränkt sich der Staat jetzt auf die Unterstützung der Vereinsthätigkeit, die zunächst wohl zu immer größerer Klarheit in Bezug auf die Methode des Unterrichts und die auszuführenden Arbeiten führen und für Ausbildung von Lehrkräften sorgen muß. Auch in andern Ländern, besonders in den russ. Ostseeländern, Österreich-Ungarn, der Schweiz, Belgien, Holland, England, Norwegen, Bulgarien, Italien, Nordamerika und Frankreich, hat der H. für Knaben bedeutende Erfolge aufzuweisen. – Vgl. Krause, Geschichte des Unterrichts in den weiblichen Handarbeiten (in Kehrs «Geschichte der Methodik», 2. Aufl., Bd. 4, Gotha 1889); «Blätter für Knabenhandarbeit», hg. von Dr. Götze (Leipzig), die in Nr. 5 vom Juli 1888 eine Übersicht über die Litteratur der Knabenhandarbeit geben; Urban, Der Hausfleiß in Dänemark (Oppeln 1881); Protokolle der Kongresse für erziehliche Knabenhandarbeit (1882 fg.); Rißmann, Geschichte des Arbeitsunterrichts in Deutschland (Gotha 1882); Glan, Der deutsche Handfertigkeitsunterricht in Theorie und Praxis (Weim. 1883); Rauscher, Der Handfertigkeitsunterricht, seine Theorie und Praxis (3 Tle., Wien 1885–88); Sonntag, Bericht über den Stand und die Ausbreitung des Arbeitsunterrichts in Deutschland (Lpz. 1889); Götze, Aus der Lehrerbildungsanstalt ↔ des Deutschen Vereins für Knabenhandarbeit. Bericht über ihre Thätigkeit 1889 (ebd. 1890); Hillardt-Stenzinger, Methodik des H. (Wien 1892); Kalb, Der erste Unterricht in der Knabenhandarbeit (Gera 1893); Götze, Katechismus des Knabenhandarbeitsunterrichts (Lpz. 1893).

Handauflegung, religiöse Sitte, s. Auflegung der Hände.

Handbagger, s. Bagger.

Handbeil, ein zum Behauen kleiner Holzstücke, zum Einschlagen und Herausziehen der Nägel u.s.w. benutztes Beil (s. d.). Es wird vorzugsweise vom Zimmermann verwendet und zeigt eine lange, schwach gekrümmte Schneide von etwa 200 mm Länge und einen Stiel von 400 bis 450 mm Länge. Das Öhr ist abgerundet und hat einen verstählten Hackenteil, der als Hammer benutzt wird und häufig feilenartig gerauht ist. Das deutsche H. hat eine 150 mm lange Schneide und ist stark gekrümmt, das englische H. zeigt eine 170 mm lange Schneide, welche beinahe gerade verläuft. Beide sind Böttcherbeile.

Handbildner, s. Chiroplast.

Handbreche, s. Flachsspinnerei (Bd. 6, S.859a).

Handbremse für Eisenbahnfuhrwerke, s. Eisenbahnbremsen (Bd. 5, S. 854b).

Handdibbelmaschine, s. Gartengeräte (Bd. 7, S. 555b).

Handdreschmaschine, s. Dreschmaschinen (Bd. 5, S. 509a) und Tafel: Dreschmaschinen, Fig. 5.

Handdrillmaschine, s. Gartengeräte (Bd. 7, S. 555b).

Handeckfall, auch Handegg, Wasserfall der Aare im obern Hasli (s. d.), einer der schönsten der Alpen in großartiger Umgebung, stürzt mit ungeteilter Wassermasse bis zur halben Tiefe der Schlucht (75 m) hinab und zerstäubt am Felsen.

Handel, der gewerbsmäßige Ein- und Verkauf von Gütern zum Zwecke der Erzielung eines Gewinns. In diesem Sinne ist der Begriff des H. enger als der des Güteraustausches überhaupt, der als notwendige Folge der wirtschaftlichen Arbeitsteilung überall da eintritt, wo mit Überwindung der sich selbst genügenden Naturalwirtschaft (s. d.) der Einzelne nicht mehr für seinen eigenen Bedarf produziert, sondern seine Erzeugnisse gegen diejenigen anderer eintauscht. Vielfach erfolgt dieser Austausch unmittelbar zwischen den Produzenten und Konsumenten; in andern Fällen jedoch erfordern die Umstände, daß der H., und zwar als selbständige wirtschaftliche Thätigkeit, zwischen beiden vermittelt und die Erzeugnisse oder die sonstigen, mit der entwickeltem Volkswirtschaft Gegenstände des H. gewordenen Güter denjenigen zuführt, welche derselben jeweilig am dringendsten bedürfen. Wer diese handelsgewerbliche Vermittelungsthätigkeit geschäftsmäßig betreibt, heißt im volkswirtschaftlichen Sinne Kaufmann. Nach dem Deutschen Handelsrecht dagegen gelten auch Fabrikanten, Buchdruckereiunternehmer, Versicherungsunternehmer u.a. für Kaufleute, weil sie gewerbsmäßig die in den Art. 271 und 272 als «Handelsgeschäfte» bezeichneten Geschäfte betreiben.

I. Arten und Formen des Handels. Die Verschiedenheit der Handelsgüter sowie der Organisation und der sonstigen Bedingungen, unter denen der H. sich vollzieht, verleihen demselben eine außerordentliche Mannigfaltigkeit. Manche dieser Unterschiede sind so hervorstechend, daß sie als wesentliche Merkmale für die begriffliche Einteilung des H. dienen können. Nach den Gegenständen, mit denen sich der H. be-

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 731.