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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Handelskrisen
fachen. Als Unterrichtsfach gehört die H. zur
Comptoirwissenschast im weitern Sinne. Wie aus den
meisten Geschäftsbriefen Rechtsansprüche geltend
gemacht werden können, fo enthält auch die Mehr-
zahl der kaufmännifchen Briefe rechtsverbindliche
Willenserklärungen, und sie können daher handels-
rechtlich als Beweismittel anerkannt werden. Im
Deutschen Reiche gelten sie als Privaturkunden im
Sinne des ß. 381 der Civilprozehordnung, wonach
solche von den Ausstellern unterschriebene Urkun-
den den vollen Beweis dafür begründen, daß die in
denselben enthaltenen Erklärungen von den Aus-
stellern abgegeben sind.
Die wichtigsten Erfordernisse des kaufmännischen
Briefstils sind zunächst Klarheit, Bestimmtheit und
Kürze des Ausdrucks. Früher gehörte es nament-
lich in Deutschland zu den Eigentümlichkeiten der
H., sprachwidrige Redewendungen und namentlich
viel Fremdwörter zu gebrauchen; mit Recht betrach-
tet man aber heutzutage die Reinheit der Sprache
ebenfalls als ein Haupterfordernis des kaufmän-
nischen Briefstils, wenn auch freilich gewisse tech-
nische fremdfprachliche Ausdrücke, wie Tratten, Ri-
messen u. dgl. sowohl der Kürze als des Verständ-
nisses halber beibehalten werden. In Briefen nach
fremden Sprachgebieten soll sich der Schreiber seiner
eigenen Sprache nur dann bedienen, wenn er weih,
dah der Empfänger sie versteht oder durch einen
andern sich verständlich machen lassen kann. Ist dies
nicht der Fall, so hat der Schreiber entweder die
Sprache des Empfängers oder eine andere diesem
verständliche fremde Sprache anzuwenden. Die
Sprachen der Haupthandelsvölker sind mehr oder
weniger im Auslande bekannt (s. Handelssprachen).
Die Arten der Handelsbriefe sind so mannigfaltig
wie die Geschäftszweige des Handels selbst, weshalb
man zunächst Briefe im Waren- und Bankgeschäft,
im Buchhandel, Speditions-, Kommissions- und
Frachtgeschäft, im Versicherungswesen u. s. w. unter-
scheiden kann. Dazu kommen dann diejenigen Briefe,
welche allen Geschäftszweigen gemeinsam sein kön-
nen, wie Mitteilungen betreffs der Firma oder Pro-
kura, Empfehlungs- und Kreditbriefe, Mahnbriefe,
Auskünfte u. s. w. In Fällen, in welchen man an
viele Perfonen die gleiche Mitteilung zu machen
hat, z. V. über die Errichtung, 'Änderung, Ver-
legung oder Löfchung der Firma, über den Ein- oder
Austritt eines Teilhabers, die Erteilung oder Auf-
hebung der Prokura, den Befuch eines Reisenden
u. s. w., bedient man sich in der Regel gedruckter
Rundschreiben oder Cirkulare (s.d.). DerKürze halber
wendet man in neuester Zeit immer häufiger auch
in andern Fällen, wie bei Trattenavisen, Kredit-
briefen, Vestätigungsanzeigen u.dgl., gedruckte For-
mulare an, in welchen nur das Veränderliche hand-
schriftlich ausgefüllt wird. Auch andere Verviel-
fältigungsarten, z. B. vermittelst des Hektographen,
kommen vor. Selbstverständlich ist durch die neuern
technischen Fortschritte auf dem Gebiete des Ver-
tehrswefens, insbesondere durch die Ausbreitung
der Telegraphenlinien, der unterseeischen Kabel und
des Fernsprechwesens, der briefliche Verkehr der
Kaufleute zum großen Vorteil des Handels be-
deutend entlastet worden. Daß man heutzutage in
allen Fällen, in welchen rasche Entschließung und
Abwicklung not thut, nicht mehr allein auf den
Korrespondenzweg angewiefen ist, ist für den Han-
del, insbefondere auch für den überseeischen Perkehr,
von unermeßlichem Werte. Dabei bedient man sich
wegen der Kostspieligkeit der Kabeltelegramme sog.
Telegraphenschlüssel'(s. d.) oder ^adi6 (^oä68.
Die Handelsgesetze der meisten Länder enthalten
zugleich mit den Vorschriften über die Handelsbücher
(s. d.) Bestimmungen über die Handelsbriefe (s. d.).
Vgl. Schiebe und Odermann, Die kaufmännische
Korrespondenz (14. Aufl., Lpz. 1887); dies., Aus-
wahl deutscher Handclsbriefe für Handlungslehr-
linge (9. Aufl., ebd. 1890); dies., Nanus! äeem-rk-
8i)ouäa,no6 coinm6i-ci9,l6 (7. Aufl., ebd. 1887); H. in
neun Sprachen (Stuttg. 1875); Kistner, Phraseolog.
Handbuch der kaufmännifchen Korrefpondenz in deut-
scher, franz., engl. und ital. Sprache (Lpz. 1879);
Glöckners Lehrbuch der deutschen H. (3. Aufl., bear-
beitet von A. Schmid und G. Wagner, ebd. 1889);
Odermann, Deutsch-franz. Handelskorrespondenz-
Lexikon (ebd. 1883); Noback und Graham, Deutsch-
engl. Handelskorrefpondenz-Lexikon (2. Aufl., ebd.
1870); Eitzen, Wörterbuch der Handelsfprache.
Deutsch-Englisch (Hamb. 1893).
Handelskrisen, Erschütterungen und Störun-
gen des Erwerbslebens, sind gewöhnlich veranlaßt
durch Überspekulation, unmäßiges Hinauftreiben
der Preise, Überspannung des Kredits, Wegfall
! hemmender Schranken, Auffindung neuer Länder
' und Handelswege oder Handelsmittel, durch neue
Erfindungen, unbesonnene Gründung neuer Unter-
nehmungen und einseitige Überproduktion auf ge-
wissen Erwerbsgebicten, während andere Nahrungs-
! zweige vernachlässigt werden. Weitere Ursachen sind
Mißernten, Krieg, Überschwemmung eines Landes
mit barem Geld oder mit Papiergeld und andern
Kreditumlaufsmitteln. Je nachdem viele oder meh-
rere der erwähnten Ursachen zusammenwirken und
^ in verschiedenen Ländern gleichzeitig auftreten, wird
! auch eine Handelskrisis mehr oder weniger gefährlich
i und auf ein größeres oder kleineres Gebiet ausge-
dehnt fein. In frühern Jahrhunderten waren die H.,
die zuweilen bei Erschütterung des Kredits in der spe-
ciellen Form von Geldkrisen oder Kreditkrisen
auftreten, weit weniger intensiv und mehr auf ein-
zelne Länder beschränkt, welche durch ihre Handels-
und Industriethätigkeit eine größere Rolle spielten
und bei denen viele Schätze aufgehäuft waren. Da
die Völker in neuester Zeit durch die Fortschritte der
Verkehrsmittel und der Handelspolitik immer mehr
zu einer Weltwirtschaft verbunden werden, so pflegen
auch die H. jetzt eine größere Ausdehnung zu er"
langen und nicht bloß Kaufleute, sondern auch Ge-
werbtreibende und Arbeiter mit zu ergreifen. Übri-
gens wird dnrch jede Handelskrisis eine Reinigung
des wirtschaftlichen Marktes von ungesunden Unter-
nehmungen vollzogen und ein unerbittlicher Hei-
lungsprozeh eingeleitet, welcher die Menschen zwingt,
rationeller und einfacher zu wirtschaften.
Zu den bekanntesten H. der frühern Jahrhunderte,
^ nachdem sich der Übergang der Geldwirtschast (s.d.)
^ in eine Kreditwirtschaft schon teilweise vollzogen
hatte, gehören die sog. Tulpenmame in Holland
! (1634-37), wobei sich die Spekulation an einen Ar-
tikel (Haarlemer Tulpenzwiebeln) heftete, dem man
überhaupt nur einen fiktiven Wert beilegte; ferner
die engl. Geldkrisis von 1696, veranlaßt durch Mttnz-
veränderungen und Mangel an Zahlungsmitteln;
sodann der Lawsche Papiergeldschwindel in Frank-
reich 1716-20 und ziemlich gleichzeitig der Südsee-
! schwindet in England 1711-20, die franz. Assigna-
> tenwirtschaft 1790-97, die Hamburger Handels-
^ krisiv von l799, welche durch die Überfüllung des