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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Holtzendorff (Ernst Konrad) - Holtzendorff (Karl Friedr. von)
(2 Bde., ebd. 1879), das "Handbuch des Völkerrechts"
(4 Bde., Hamb. 1885 -89), das "Handbuch des
Gefängmswesens" (2 Bde., ebd. 1888). Mit den klei-
nern Schriften "Gesetz oder Verwaltungsmaxime?"
(Berl. 1861), "Die Brüderschaft des RauhenHauses,
ein prot. Orden im Staatsdienst" (1. bis 4. Aufl., ebd.
1861)und"DerBruderordendesRauhenHausesund
sein Wirken in den Strafanstalten" (1. u. 2. Aufl., ebd.
1862) griff H. die unter Leitung Wicherns stehende
Gefängnisverwaltung Preußens unmittelbar an und
veranlaßte dadurch den Beschluß des Abgeordneten-
hauses vom 2. Okt. 1862, durch den die Regierung
aufgefordert ward, die Verträge mit dem Kurato-
rium des Rauhen Hauses bei deren Ablauf nicht
wieder zu erneuern. 1861-74 gab er die "Allge-
meine deutsche Strasrechtszeitung", seit 1866 in
Gemeinschaft mit Virchow die "Sammlung gemein-
verständlicher wissenschaftlicher Vortrage", seit 1872
mit W. Oncken die "Deutschen Zeit- und Streit-
fragen" und seit 1872 das "Jahrbuch für Gesetz-
gebung, Verwaltung und Rechtspflege des Deutschen
Reichs" heraus. An der Begründung des Deutschen
Iuristentags (1860), der Berliner Volksküchen, des
Lette-Vereins für Förderung der Erwerbsfähigkeit
und höhern Bitdung des weiblichen Geschlechts, des
Deutschen Protestantenvereins und des Vereins
für Verbreitung von Volksbildung, der Bluntschli-
Stiftung für allgemeines Staatsrecht und Völker-
recht hat H. hervorragenden Anteil. H. war einer
der Präsidenten des internationalen Gefängnis-
kongresses zu London (1872) und des Völkerrechts-
instituts (Münch. 1883). Im Dez. 1874 trat er als
Verteidiger des Grafen Harry von Arnim auf, 1883
als Anwalt der rumän. Regierung gegenüber dem
Londoner Traktat vom 10. März 1883 (in einem
Gutachten: "Rumäniens Uferrechte an der Donau",
Lpz. 1883; französisch, ebd. 1884). Auch gab er
auf Grund des engl. Textes (von Perry) mit Iach-
mann eine Biographie des Deutsch-Amerikaners
Franz Lieber (Stuttg. 1885) heraus und übersetzte
Padellettis "Röm. Rechtsgeschichte" (Berl. 1880)
und Westlakes "Lehrbuch des internationalenPrivat-
rechts" (ebd. 1884). Um sein Andenken zu ehren,
wurde 1891 eine Holtzendorff-Stiftung mit
Sitz in Berlin gegründet. - Vgl. Die Holtzendorff
in der Mark Brandenburg und Kur-Dachsen (Berl.
1876); Stoerk, Franz von H. (Hamb. 1889).
Holtzendorff, Karl Friedr. von, preuß. General,
geb. 17. Aug. 1764 zu Berlin, trat 1778 in preuß.
Militärdienst und stieg in der Artillerie rasch zu den
höhern Stellen auf; 1809 war er bereits Brigadier
der reitenden Artillerie. Am Feldzuge 1813-14
nahm H. im Bülowschen Korps als Commandeur
der Artillerie teil, 1815 befehligte er die Artillerie
des Blücherschen Heers, wurde 1816 Brigadechef
der 2. und 3. Artilleriebrigade, 1820 Commandeur
der 2. Division und 1825 Generalinspecteur des
Militärerziehungs- und Biloungswesens der Armee.
Während seiner langen Kriegsthätigkeit fand H.
mehrfach Gelegenheit, sich persönlich auszuzeichnen,
so namentlich 1792 im Gefecht bei Wolla und bei der
Belagerung von Warschau, 1806-7 bei der Ver-
teidigung von Danzig, 1813 in den Schlachten bei
Großbeeren, bei Dennewitz und bei Leipzig, 1814
bei Laon, 1815 bei Ligny und bei Waterloo. H.
starb 29. Sept. 1828 zu Berlin. 1888 erhielt das
8. preuß. Feldartillerieregiment seinen Namen. -
Vgl. Decker, Versuch einer Geschichte des Geschütz-
wesens (Berl. 1819).
die nach ihm benannte Influenz-Elektrisiermaschine
erfand. (S. Influenzmaschine.) Nach einigen weitern
hierher gehörigen Entdeckungen zwang ihn ein Ner-
venleiden, für längere Jahre aller wissenschaftlichen
Thätigkeit zu entsagen. 1869 von der Universität
Halle promoviert, wurde er später Assistent am Physik.
Institut zu Greifswald, wo er sich 1881 auch als
Privatdocent habilitierte und 1884 zum Professor
der Physik befördert wurde. Er schrieb "Über Theo-
rie, Anlage und Prüfung der Blitzableiter" (Greifsw.
1878) und "über die Zunahme der Blitzgefahr und
ihre vermutlichen Ursachen" (ebd. 1880). Seine
übrigen Schriften, vorzugsweise aus dem Gebiete
der Elektricität, finden sich zerstreut in Physik, und
naturwissenschaftlichen Zeitschriften vor.
Holtzendorff, Ernst Konrad, Militärarzt, geb.
1688 zu Berlin, wurde 1716 zum Direktor der
Chirurgie und Mitglied der Akademie der Wissen-
schaften sowie zum königl. Leibchirurgen und zum
Generalchirurgen der preuß. Armee ernannt. Auf
seinen Rat wurde insbesondere 1713 das Berliner
idkktruiQ Hnatomicum errichtet und 1724 zum Ooi-
ißZiuin mkäico-cliii'ui'Ficulli erweitert, aus welchem
später die militärärztlichen Bildungsanstalten (s. d.)
hervorgingen. Erstarb 1751auf seinem Gute Cowitz.
Holtzendorff, Franz von, Kriminalist, Staats-
und Völkerrechtslehrer, geb. 14. Okt. 1829 zu Viet-
mannsdorf in der Ukermark, studierte zu Berlin,
Heidelberg und Bonn die Rechte und trat dann in
die Gerichtspraxis ein, der er vier Jahre hindurch
angehörte. Seit 1857 lehrte er als Privatdocent,
wurde 1860 außerord., 1873 ord. Professor an der
Universität zu Berlin. Im Herbst 1873 folgte H.
einem Ruf als ord. Professor der Rechtswissenschaft
nach München, wo er 4. Febr. 1889 starb. Den
Mittelpunkt seiner Bestrebungen bildete die Bekäm-
pfung der Todesstrafe, sowie die Reform des Straf-
wesens und der Gefängnisanstalten, deren Zustände
er auf vielfachen Reisen ins Ausland kennen zu ler-
nen suchte. Von H.s Arbeiten sind hervorzuheben:
"Franz. Rechtszustände, insbesondere die Resultate
der Strafgerichtspflege in Frankreich und die
Zwangskolonisation von Cayenne" (Lpz. 1859), "Die
Deportation als Strafmittel in alter und neuer Zeit"
(ebd. 1859), "Das irische Gefängnissystem, ins-
besondere die Zwischenanstalten vor Entlassung der
Sträflinge" (ebd. 1859), "Die Kürzungsfähigkeit der
Freiheitsstrafen und die bedingte Freilassung der
Sträflinge" (ebd. 1861), "Die Reform der Staats-
anwaltschaft in Deutschland" (Berl. 1864), "Die
Umgestaltung der Staatsanwaltschaft vom Stand-
punkt unabhängiger Strafjustiz" (ebd. 1865), "Kri-
tische Untersuchungen über die Grundsätze und Er-
<zeb^e'desirischenStrafvollzugs"(ebd. 1865), "Die
Principien der Politik" (2. Aufl., ebd. 1879; fran-
zösisch von Lehr, Hamb. 1887; spanisch, Madr.
1888), "Wesen und Wert der öffentlichen Meinung"
(Münch. 1879; 2. Aufl. 1880), "Das Verbrechen des
Mordes und die Todesstrafe" (ebd. 1874; italienifch
von Garofolo, 1877), "Der Rechtsfall der Fürstin
Bibesco" (ebd. 1876), "Ein engl. Landsquire."
(Stuttg. 1877), "Schott. Reiseskizzen" (Bresl. 1882),
"Zeitglossen des gesunden Menschenverstandes"
lMünch. 1884). Auch begründete er die "Encyklo-
pädie der Rechtswissenschaft" (1., systematischer Teil,
5. Aufl., Lpz. 1890; 2. Tl.: Rechtslerikon, 3. Aufl.,
3 Bde. in 4 Tln., 1880-81), das "Handbuch des
deutschen Strasrechts" (4 Bde., Berl. 1871 - 77),
das "Handbuch des deutschen Strafprozeßrechts"