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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Ilva - Imâmiten
Ilva, alter Name der Insel Elba.
Ilversgehofen, Dorf im preuß. Reg.'Bez. und
Landkreis Erfurt, mit Erfurt zusammenhängend
und durch Pferdebahn verbunden, an der Schmalen
Gera und der Linie Nordhaufen-Erfurt der Preuß.
Staatsbahncn, hat (1890) 6648 E., darunter 548
Katholiken; Post, Telegraph; Fabrikation von Most-
rich, Beinschwarz, Essigsprit, Malz, Schwarzblech-
und Emaillewaren, Lampen, Rolljalousien, ^chäl-
erbsen, Graupen und Hafergrütze. Das 1855 hier
aufgefundene Steinsalzlager (24 m mächtig) fördert
mit 6 Dampfmaschinen (294 Pferdestärken) jährlich
an 20000 t Steinfalz.
II ? 2. ÜS8 FuFVS 2. Voriiu (frz., fpr. illä
dä schühsch a berläng, d. h. es giebt snoch^ Richter
in Berlin), ein Ausspruch, welcher gewöhnlich, aber
durchaus unverbürgt, an den Prozeß des Besitzers
einer Windmühle bei Sanssouci angeknüpft wird.
Dieser sollte dem Könige Friedrich II. den Verkauf
derselben verweigert und bei der Drohung des Königs
ausgerufen haben: "Ja wenn das Berliner Kam-
inergericht nicht wäre." Der franz. Schriftsteller
Andrieux behandelte dies in einer kleinen poet. Er-
zählung "1^6 meunikr ä6 8g,u8-80iici" (1797); der
Vers daraus: "Oui, 8i uoiiä n'^vionZ P3.8 ä6^u^68
H Vkliin", ist in der obigen Abkürzung zum ge-
flügelten Wort geworden.
Ilyats, verderbt aus Ilat (s. d.).
Ilz, linker Nebenstuß der Donau in Niederbayern,
bildet sich im Böhmerwalde aus der dem Rachelsee
entfließenden Großen und derdem Lusen entspringen-
den Kleinen Ohe und stießt in südl. Richtung in ge-
wundenem, 54 km langem Laufe und in roman-
tischem Thale bis Passau. Zum bessern Betriebe der
.Holztrift ist sie bei Hals durch den sog. Durch-
bruch, einen 130 m langen Tunnel, geleitet.
Imaginabel (lat.), denkbar.
Imaginär (lat.), nur in der Einbildung be-
ruhend, eingebildet; imaginäre Größen, in der
Algebra alle geraden Wurzeln aus negativen Zah-
len. Alle Rechnungsoperationen mit solchen Größen
lassen sich einwurfsfrei und folgerichtig definieren,
wenn nur die imaginäre Einheit i -^ V-1
in das Zahlsystem aufgenommen wird. (S. Kom-
plexe Zahlen.)
Imaginärer Gewinn, ein im Seeversiche-
rungsverkehr vorkommender Ausdruck, der den von
der Ankunft der Güter am Bestimmungsort er-
warteten Gewinn bedeutet. Derselbe kann Gegen-
stand der Versicherung gegen die Gefahren der See-
schiffahrt fein. War er durch Vereinbarung der
Parteien auf eine bestimmte Summe festgestellt
("taxiert"), so muß der Versicherer, wenn er die Taxe
anfechten will, beweisen, daß dieselbe den zur Zeit
des Abschlusses dcs Vertrags nach kaufmännischer
Berechnung möglicherweise zu erwartenden Gewinn
überstiegen habe. Wenn der Versicherungswert der
Güter taxiert und I. G. mitversichert ist, nickt aber
bestimmt wurde, welcher Teil der Taxe auf letztern
sich beziehe, so wird angenommen, daß auf ihn
10 Proz. der Taxe entfallen. Ebenfo werden als
I. G. 10 Proz. des Versicherungswertes der Güter
als versichert betrachtet, wenn im Falle der Mitver-
sicherung des I. G. der Versicherungswert der Güter
nicht taxiert ist. Totalverlust in Ansehung des I. G.
liegt vor, wenn die Güter den Bestimmungsort nicht
erreicht haben. Waren indessen die Güter während
der Reise so günstig verkauft, daß der Reinerlös
mehr beträgt als der Versicherungswert der Güter,
oder ist für sie in großer Haverei (s. d.) oder wegen
Ersatzverbindlichkeit des Reeders, Verfrachters oder
Schiffers gemäß Art. 612 des Handelsgesetzbuches
mehr als jener Wert vergütet, so kommt der Über-
schuß von der Versicherungssumme des I. G. in Ab-
zug. Haben die Güter den Bestimmungshafen nur
teilweise oder in beschädigtem Zustand erreicht, so
wird der auf entgangenen I. G. zu vergütende
Schaden nach dem Verhältnis des Wertes der nicht
angelangten Güter zum Gesamtwert aller Güter,
bez. nach dem Verhältnis der Höhe der Beschädi-
gung zum Versicherungswert der Güter berechnet.
War der nicht angelangte Teil der Güter mit
Vorteil verkauft worden oder hat der Versicherte
für denselben in großer Haverei oder aus andern
Gründen eine den Wert übersteigende Vergütung
erhalten, so kommt von dem Schaden der Über-
schuß in Abzug.
Imagination (lat.), Einbildungskraft, die
Fähigkeit, sich irgend welche Dinge oder Vorgänge
anschaulich vorzustellen.
Inia^inos (lat., Mehrzahl von imaZo, "Bild"),
bei den alten Römern aus Wachs gefertigte und
bemalte Porträtmasken (cera) Verstorbener; sie
wurden, wahrscheinlich auf Büsten befestigt, an den
Hinterwänden des Atriums in kleinen tempelartigen
Schränken (ai-mai-ia) aufbewahrt und so angeordnet
und durch Linien verbunden, daß sie den Stamm-
baum (8t6uunN) der Familie darstellten. Unter jedem
Bild befand sich eine Inschrift mit allen Würden
des Verstorbenen. Diese Ahnenbilder wurden bei
festlichen Gelegenheiten bekränzt, bei Leichenbegäng-
nissen dem Verstorbenen vorangetragen. Das Recht,
Ahnenbilder zu führen (^U8 imaFwum), war ein
Vorrecht der Nobilität (s. Nodii68). - In derZoo -
logie ist ImHFo Bezeichnung für das vollkommen
ausgebildete Insekt im Gegensatz zur Larve und
Iina.F0, s. Im3Siu68. jHuppe.
Imam (arab., "Vorsteher", "Oberhaupt"), im
mohammed. Religions- und Rechtswesen gebräuch-
liches Wort von verschiedener Bedeutung. Zunächst
bezeichnet man damit die Kultusbeamten der Moschee,
Vorbeter und Prediger. Diese beziehen ein meistens
dürftiges Einkommen aus den Stiftungen der be-
treffenden Moscheen und müssen in der Regel noch
andere Quellen des Lebensunterhaltes aufsuchen.
Staatsrechtlich ist I. der Inhaber der obersten welt-
lichen und theokratischen Macht, also der Chalif;
demnach führt auch der türk. Sultan diefen Titel.
Die Frage der Imamwürde ist der meist umstrittene
Punkt der mohammed. Sekten und Parteien. Wäh-
rend der sunnitische Islam den I. aus der freien
Übereinstimmung (s. Idschma') der mohammed. Welt
hervorgehen läßt, lassen die Schi'iten die Würde des
I. nach dem Tode Mohammeds auf feinen Schwieger-
sohn Ali, nach dessen Tode auf seine Nachkommen
durch Fätima, die Tochter Mohammeds, übergehen:
sie erkennen demnach weder die Rechtmäßigkeit des
Imamates der drei ersten Chalifen noch die der
Omajjaden und Abbäsiden an. Sie sind jedoch
auch innerhalb dieser Lehre in verschiedene Parteien
geteilt. - I. heißen auch berühmte Autoritäten der
theol. Wissenschaft, namentlich die Gründer der vier
orthodoxen Gesetzesschulen (s. Hanefiten).
Imämiten, Imam ijja (arab.), die Anhänger
jener Partei der schi'itischen Mohammedaner, welche
die Würde des Imäm (s. d.) von Ali in direkter
! Linie von Vater auf Sohn bis auf den 11. Ab-
> kömmling, den Imam Hasan al-Askari (gest. 873),