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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Kloster

(religiosi) betrachtet wurden, zahlreiche Laienbrüder (s. Laien) zur Verrichtung niederer Dienste, namentlich aber zur Ausübung der verschiedenen Handwerke, in ihren Mauern auf. Zur Förderung dieser ihrer gemeinnützigen Thätigkeit wurden die K. mit Vorrechten aller Art ausgestattet. Je mehr aber ihr Reichtum und Ansehen wuchs, desto rascher gerieten sie in Verfall. Durch die unter den fränk. Königen eingerissene Gewohnheit, K. ihrer Einkünfte wegen an Grafen und Herren zu verschenken, kamen sie unter die Herrschaft von Laienäbten (s. d.), die, nur auf den Genuß der Einkünfte bedacht, nichts zur Aufrechterhaltung der Zucht thaten. So schlichen sich allmählich Müßiggang, Schwelgerei und andere Laster in die K. ein. Das von Chrodegang im 8. Jahrh. eingeführte kanonische Leben (monasteria canonicorum) suchte diesem Verfalle vorzubeugen, und von den durch Karl d. Gr. zur bessern Bildung der Geistlichkeit gestifteten Klosterschulen wußten einige den Ruhm ihrer Gemeinnützigkeit auch im 9. und 10. Jahrh. zu behaupten. Dem allgemein empfundenen Bedürfnisse einer Reform suchte zuerst das Kloster zu Cluny (s. d.) in Burgund abzuhelfen. Viele K. in Frankreich, Spanien, Italien und Deutschland ließen sich nach diesem Muster reformieren; andere, wie die Kongregation von Citeaux (s. Cistercienser), gaben der Regel Benedikts eine neue Gestalt und stifteten im 11. und 12. Jahrh. mehrere Orden mit Filialklöstern.

Durch die Reformation verminderte sich die Zahl der K. beträchtlich; die prot. Fürsten zogen die Güter der verlassenen K. zum Fiskus oder verwendeten sie zur Gründung öffentlicher Bildungsanstalten, zu Pfründen angesehener Geistlicher, auch wohl zur Versorgung adeliger Fräulein. Auch in den kath. Ländern sanken die K. unter dem Einfluß eines neuen Zeitgeistes immer mehr in der Meinung des Volks. Kaiser Joseph II. hob 1781 die K. einiger Orden ganz auf und schränkte die übrigen auf eine bestimmte Zahl von Religiosen ein. In Frankreich wurde 2. Nov. 1789 die Abschaffung aller K. und Orden beschlossen. Diesem Beispiele folgten die dem franz. Reiche einverleibten oder unter seiner Schutzherrschaft stehenden Länder. Kaum war jedoch Pius VII. in Rom wieder eingezogen, als er die in Italien während der franz. Herrschaft aufgehobenen K. wiederherstellte. Durch Konkordate mit Frankreich, Neapel und Bayern sicherte er das Fortbestehen der in diesen Ländern noch erhaltenen und die teilweise Wiederherstellung der aufgehobenen K. Bald nahm die Zahl der K. und ihrer Insassen in Österreich, Frankreich, Portugal, Spanien und Italien von neuem zu. In Portugal wurden die K. zwar durch Dekret vom 28. Mai 1834, in Spanien durch Dekret vom 9. Mai 1837 aufgehoben; aber diese Aufhebungsdekrete wurden bald wieder rückgängig gemacht. Namentlich seit 1850 vermehrten sich die klösterlichen Niederlassungen überall sehr; so in Österreich seit dem Konkordat von 1855, vor allem aber in Frankreich unter Napoleon III. und dann wieder unter der Präsidentschaft Mac-Mahons. In Frankreich, das zu Anfang des 19. Jahrh. gar keine Nonnen zählte, gab es schon vor der Julirevolution wieder 22000 und 1878 128000. In Preußen hatte sich die Zahl der Mönche und Nonnen seit 1850 verzehnfacht; 1873 zählte man hier 1037 Mönche und 8011 Nonnen, in Bayern 1094 Mönche und 5054 Nonnen, im ganzen Deutschen Reiche gegen 20000 Ordensmitglieder. Auch in England und Irland wurden neue K. gegründet. Energische Maßregeln gegen das Klosterwesen wurden zuerst in Italien infolge der polit. Umwälzungen seit 1859 ergriffen. Nachdem man zuerst die K. auf die um Wissenschaft und Krankenpflege verdienten beschränkt und namentlich die Bettelorden aufgelöst hatte, hob 1866 ein Gesetz alle K. ohne Unterschied auf. Danach wurden auch in Preußen infolge des Gesetzes vom 31. Mai 1875 sämtliche geistliche Orden und ordensähnliche Kongregationen mit Ausnahme derer, die sich mit Krankenpflege beschäftigten, aufgehoben. Jedoch läßt das Gesetz vom 29. April 1887 auch solche Orden zu, die sich der Seelsorge oder einem beschaulichen Leben widmen, nur bedarf es im einzelnen Fall einer Genehmigung der Minister des Innern und des Kultus. Seitdem hat die Zahl der K. bedeutend zugenommen. In Frankreich knüpft das Dekret vom 30. März 1880 die staatliche Autorisation der K. an erschwerende Bedingungen und verfügt die Räumung der nicht autorisierten. In Rußland ist die Zahl der K. beschränkt. In Griechenland wurden 1835 auf Antrag der permanenten Synode alle Nonnenklöster bis auf drei, deren Bewohner über 40 Jahr alt sein müssen, aufgehoben.

Litteratur. Musson, Pragmatische Geschichte der vornehmsten Mönchsorden (deutscher Auszug von Crome, 10 Bde., Lpz. 1774-84); C. J.^[Carl Julius] Weber, Die Möncherei oder geschichtliche Darstellung der Klosterwelt (2. Aufl., 4 Bde., Stuttg. 1835); F. von Biedenfeld, Ursprung, Aufleben, Größe, Herrschaft, Verfall und jetzige Zustände sämtlicher Mönchs- und Klosterfrauenorden (2 Bde., mit Suppl., Weim. 1837 u. 1839); Henrions Geschichte der Mönchsorden, frei bearbeitet von Fehr (Tüb. 1845); Montalembert, Les moines d’Occident (5. Aufl., 7 Bde., Par. 1874-77); Hinschius, Die Orden und Kongregationen der kath. Kirche in Preußen (Berl. 1874); Weingarten, Der Ursprung des Mönchtums (Gotha 1877); E. Keller, Les congrégations religieuses en France (1880); Harnack, Das Mönchtum, seine Ideale und Geschichte (Gieß. 1881; 3. Aufl., ebd. 1886); Bertouch, Kurzgefaßte Geschichte der geistlichen Genossenschaften (Wiesb. 1888).

Die bauliche Anlage der K. in früher Zeit lernt man am besten aus dem zu Anfang des 9. Jahrh. geschaffenen Plan für jenes von St. Gallen kennen. (Vgl. F. Keller, Bauriß des K. St. Gallen, Zür. 1844.) Den Mittelpunkt bildete die Klosterkirche, welche der Regel nach mit dem Chor nach Osten liegt. An die Südseite legt sich der Kreuzgang an. An diesen lehnt sich östlich der Winterspeisesaal (Calefactorium) und darüber der Schlafsaal (Dormitorium), südlich der Speisesaal (Refectorium), westlich der Weinkeller und Vorratsspeicher. Um diesen Gebäudeteil und seine Nebenbauten legt sich ein zweiter Ring: das Pilgerhaus, Pferde- und Ochsenställe, die Werkstätten und Scheuern, alles das, was zur Verwaltung des K. gehört. Im Osten stößt an die Kirche die Schule und der Kapitelsaal mit eigener Kapelle und zwei kleinen Kreuzgängen, der Kirchhof und der Garten, gegen Norden das Abthaus, das Schülerhaus, das Gasthaus. Dieses System blieb in der Hauptsache während des ganzen Mittelalters beibehalten. Namentlich die Cistercienser bildeten es aus, das beweist z. B. die Abtei Clairvaux in Frankreich. Als Beispiel mag das trefflich erhaltene K. Maulbronn gelten. Der Kapitelsaal mit der Kapelle ist an die Ostseite des Kreuzganges gerückt, die Wirtschaftsgebäude liegen ent-^[folgende Seite]

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