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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Kloster Berge - Klostermann

fernter. In Italien erhielten die K. meist erst durch die Renaissance die Vollendung, welche sie im Norden früher erlangt haben. Früh strebte man dort eine geschlossene Bauform an, die sich um eine offene Säulenhalle gruppierte, eine Bauart, welche, als die K. sich erweiterten, um alle Höfe herumgeführt wurde. Im 17. Jahrh. begannen die großen palastartigen Anlagen, zu welchen die Jesuiten das Vorbild gaben. Doch befleißigten sich diese stets der strengsten Einfachheit. Die Augustiner, Benediktiner, Theatiner und Cistercienser führten das System weiter und errichteten namentlich in Süddeutschland großartige Bauwerke mit mächtigen Höfen, Sälen, Kirchen und steigerten zwischen 1680 und 1720 den Klosterbau zur höchsten Pracht. Als Beispiele dieser Art mögen St. Florian bei Linz, Melk, Einsiedeln und Ottobeuren gelten. - Vgl. Viollet le Duc, Dictionnaire de l’architecture (Par. 1854-68); Paulus, Die Cistercienserabtei Maulbronn (Stuttg. 1873-79); Otte, Geschichte der deutschen Baukunst (Lpz. 1874); Brunner, Ein Benediktinerbuch (Würzb. 1880); ders., Ein Cistercienserbuch (ebd. 1881); ders., Ein Chorherrenbuch (ebd. 1883); Dohme, Geschichte der deutschen Baukunst (Berl. 1885); Burckhardt, Geschichte der Renaissance in Italien (3. Aufl., Stuttg. 1890).

Kloster Berge, ehemaliges berühmtes Benediktinerkloster bei Magdeburg, zwischen Magdeburg und Buckau, auf einer Anhöhe des linken Elbufers, wurde vor 965 von Kaiser Otto d. Gr. gegründet. Als 1546 der Schmalkaldische Krieg Magdeburg bedrohte, ließ die Stadt ihrer Sicherheit wegen die vor den Festungswerken gelegenen Klostergebäude zerstören. Der Abt Peter Ulner begann 1563 das Kloster wieder aufzubauen und trat 1565 samt dem Konvent zur evang. Lehre über. Hier wurde 1577 die Konkordienformel (s. d.) entworfen, die deshalb auch das Bergische Buch hieß. Das Kloster wurde anfangs des 18. Jahrh. in eine Erziehungsanstalt umgewandelt, die besonders unter der Leitung des 1774 berufenen Abtes Resewitz aufblühte, 1809 aufgehoben und ein Teil seiner Einkünfte den Schulen in Magdeburg, Halle, Hildesheim, Cassel u. s. w. zugewendet. Die Klostergebäude wurden 1813 von den Franzosen zerstört. Nach dem Pariser Frieden wurde hier der Friedrich-Wilhelmsgarten, ein öffentlicher Vergnügungsort mit Parkanlagen nach dem Plane des Gartendirektors Lenné, angelegt, das Vermögen des Klosters aber zu Unterrichtszwecken für den Reg.-Bez. Magdeburg und die Universität Halle bestimmt. - Vgl. Urkundenbuch des K. B. bei Magdeburg (bearbeitet von Holstein, Halle 1879); Holstein, Geschichte der Schule zu K. B. (Lpz. 1886).

Kloster Camp (Kamp), Bürgermeisterei und Kirchdorf im Kreis Mörs des preuß. Reg.-Bez. Düsseldorf, 19 km südwestlich von Wesel, an der Bleuthe, hat (1890) 1115 E., Postagentur, Fernsprechverbindung: Garnspinnerei und Ziegelei. Der Abt der ehemals berühmten Abtei (1122) führte den Titel Primas des Cistercienserordens in Deutschland. - K. C. ist bekannt durch zwei Gefechte während des Siebenjährigen Krieges: 12. Juni 1758 schlug Herzog Ferdinand von Braunschweig das überlegene Heer der Franzosen unter Graf Clermont, 16. Okt. 1760 wurde der Erbprinz von Braunschweig von den Franzosen unter Marquis de Castries geschlagen.

Klosterebrach, bayr. Marktflecken, s. Ebrach.

Klosterfrau, soviel wie Nonne.

Klosterfräulein, ein im Kloster oder in einem Damenstift lebendes Fräulein, das keinen Profeß abgelegt hat, also wieder austreten kann.

Klostergeistliche, s. Kloster (S. 426 b).

Klostergelübde, das feierliche Versprechen, sich den für das Klosterleben vorgeschriebenen Regeln zu unterwerfen; im engern Sinne die Gelübde des Gehorsams (gegen die Ordensregel und die Befehle der Vorgesetzten), der Keuschheit (Ehelosigkeit und unbedingte Enthaltung von jedem Geschlechtsverkehr) und der Armut (Verzicht auf alles Privateigentum). Die Klöster selbst können Eigentum haben, jedoch unterscheidet man eine hohe, höhere und höchste Armut. Die hohe Armut besteht darin, daß ein Kloster nur so viel liegende Gründe besitzen darf, als zu seiner Erhaltung nötig sind; die höhere, daß es keine liegenden Gründe, wohl aber bewegliche Gegenstände, wie Bücher, Kleider, Vorräte an Speisen und Getränken, Renten u. s. w., besitzen darf; die höchste gestattet weder bewegliches noch unbewegliches Eigentum. Die hohe Armut geloben z. B. die Karmeliter und Augustiner, die höhere die Dominikaner, die höchste die Franziskaner, vornehmlich die Kapuziner. Außer diesen drei allgemeinen haben einzelne Mönchsorden noch andere K., z. B. das des Schweigens bei den Kartäusern, des unbedingten Gehorsams gegen den Statthalter Christi bei den Jesuiten, der Krankenpflege u. s. w. Der Bruch der K. wurde mit den härtesten Strafen, selbst mit dem Tode bestraft, ist aber dann nach der Bestimmung des Tridentinischen Konzils (Sitzung 25) mit einer mehrjährigen Auferlegung der strengsten Kirchenbußen bedroht. Die K. werden, soweit nicht Staatsgesetze etwas anderes bestimmen, auf Lebenszeit abgelegt.

Klostergewölbe, s. Gewölbe (Bd. 7, S. 994 b).

Klostergrab, czech. Hroby, Stadt im Gerichtsbezirk Dux der österr. Bezirkshauptmannschaft Teplitz in Böhmen, in 356 m Höhe, an der Linie Brüx-Moldau der Prag-Duxer Eisenbahn, hat (1890) 2256 meist deutsche E., Post, Telegraph; Wollwarenfabrik und in der Umgebung bedeutende Wirkwaren-, Bleirohr-, Staniol- und Glaswarenfabrikation. Die Reformation fand hier viele Anhänger, durch deren Zuthun der Bau einer evang. Kirche zu stande kam. Der Erzbischof von Prag ließ sie sperren und 1616 mit Gewalt zerstören. Ein Gleiches geschah zu Braunau. Das war der nächste Anstoß zum Dreißigjährigen Kriege.

Kloster-Heilsbronn, bayr. Marktflecken, s. Heilsbronn.

Kloster Hradisch, s. Olmütz.

Klosterleinwand, früher Bezeichnung für westfäl. Leinwand.

Klostermann, Rud., Jurist, geb. 17. Nov. 1826 zu Wengern in Westfalen, studierte in Halle, Bonn und Berlin, wurde 1857 Hilfsarbeiter im Handelsministerium, 1866 Oberbergrat in Bonn, 1869 Privatdocent, 1871 außerord. Professor daselbst. Er starb 10. März 1886. K. hat sich verdient gemacht um das Zustandekommen des Reichspatentgesetzes und um die Redaktion des preuß. Berggesetzes. Er schrieb: "Übersicht der bergrechtlichen Entscheidungen des königl. Obertribunals" (Berl. 1861-64), "Das allgemeine Berggesetz für die preuß. Staaten" (ebd. 1866; 5. Aufl. 1893), "Das geistige Eigentum" (Bd. 1: "Verlagsrecht", ebd. 1867; Bd. 2: "Patentgesetzgebung aller Länder", 1869; 2. Aufl. 1876), "Lehrbuch des preuß. Bergrechts" (ebd. 1871), "Das Urheberrecht an Schrift- und Kunstwerken"

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