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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Kontrition - Konventikel

bestimmtem Maßstabe auf Gemeinden oder Einzelne veranlagte Steuer. Da diese ursprünglich, wie in Athen die eisphora und in Rom das tributum, nur zu Kriegszwecken ausgeschrieben wurde, war K. gleichbedeutend mit Kriegssteuer; in diesem Sinne wurde das Wort noch in diesem Jahrhundert gebraucht. Im heutigen Völkerrecht heißt K. der statt der Ausübung des frühern Beuterechts (s. Beute) von einem occupierten feindlichen Landesteile in Geld eingeforderte Beitrag zu den Kriegskosten, der möglichst nach dem Maßstabe der ordentlichen Landessteuern umgelegt werden soll, im Gegensatze zur Requisition (s. d.), der Einforderung von Naturalgegenständen des Kriegsbedarfs.

Kontrition (lat., «Zerknirschung»), die vollkommene Reue, s. Attrition.

Kontrollapparate, Kontrollsignale, s. Eisenbahnsignale (Bd. 5, S. 883 b).

Kontrolle (frz. contrôle, «Gegenliste»), Gegenrechnung, Prüfung, Aufsicht; Kontrolleur (spr. -löhr), der die K. führende Beamte, besonders im Zoll- und Steuerwesen; kontrollieren, prüfen, beaufsichtigen.

Kontrollnormale, s. Normalmaß.

Kontrolloffiziere, im deutschen Heere die an der Spitze der innerhalb der Landwehrbezirke bestehenden Kontrollbezirke oder ihrer Teile stehenden Offiziere, sofern erstere nicht Bezirksoffizieren unterstellt sind. Sie dienen zur Unterstützung der Bezirkscommandeure und halten innerhalb des Kontrollbezirks die Kontrollversammlungen ab.

Kontrolluhren, s. Uhren.

Kontrollversammlungen, die jährlich ein- bis zweimal (Frühjahrskontrollversammlung im April, Herbstkontrollversammlung im November) stattfindenden Versammlungen der Personen des Beurlaubtenstandes. Die Angehörigen der Land- und Seewehr ersten Aufgebots, der Ersatzreserve und Marine-Ersatzreserve können alljährlich einmal, die übrigen Personen des Beurlaubtenstandes zweimal zu K. berufen werden. Angehörige der Land- und Seewehr zweiten Aufgebots dürfen im Frieden nicht zu K. herangezogen werden. Die K. sind mit Bezug auf Zeit und Ort so einzurichten, daß die beteiligten Mannschaften nicht länger als einen Tag, einschließlich des Hin- und Rückwegs, ihren bürgerlichen Geschäften entzogen werden. An Tagen von Reichs- und Landtagswahlen finden K. nicht statt; an Sonn- und Feiertagen sind sie thunlichst zu vermeiden. Gestellung zu den K. begründet keinen Anspruch auf Gebühren. Befreiungen von den K. können nur von den Bezirkskommandos erteilt werden. Die Einberufung zu den K. erfolgt in der Regel durch öffentliche Aufforderung.

Kontrollwesen, die gesamten Einrichtungen und Maßnahmen, die den Zweck haben, die Erfüllung der militär. Pflichten aller nicht zum aktiven Heere oder Marine gehörigen Wehrpflichtigen zu beaufsichtigen (vgl. Wehrordnung vom 22. Nov. 1888, 2. Tl.). (S. Kontrollversammlungen.)

Kontrovérse (lat.), Streitfrage; Kontroverspredigten, Reden zur Bestreitung einer Glaubenslehre Andersdenkender.

Kontumāz (lat. contumacia), in der frühern Rechtssprache der Ungehorsam gegen eine richterliche Auflage, die Unterlassung einer befohlenen Handlung, das Ausbleiben in einem angesetzten Termin, und Kontŭmax die Partei, welche sich eines solchen Ungehorsams schuldig machte. Im Civilprozesse ist an dessen Stelle das Versäumnisverfahren getreten. Im Strafprozesse gab es ein Kontumazverfahren gegen Abwesende, das sog. Verfahren in contumaciam; doch wurde, wenn der Kontumax sich stellte, meist ein neues Verfahren notwendig. Die Deutsche Strafprozeßordnung kennt auch ein vereinfachtes Verfahren gegen Abwesende teils bei solchen Strafthaten, welche nur mit Geldstrafe oder Einziehung bedroht sind, teils in Fällen, wo die Abwesenden sich der Wehrpflicht entzogen haben. – Über die K. als Absperrung zur Abwehr ansteckender Krankheiten s. Quarantäne.

Kontūr (frz. contour), s. Umriß.

Kontūrfedern, s. Federn.

Kontusche (vom poln. kontusz), Überkleid ohne Taille, das die ganze Figur einhüllt. Es wurde daher auch nur über den Unterröcken als Morgenkleid getragen. Es war am Halse ausgeschnitten und daher das Ärgernis der Geistlichen, wenn die Damen ohne weitere Kleidung nur in Unterrock und K. in die Kirche gingen. (Vgl. Contouche.)

Kontusion (lat.), Quetschung (s. d.).

Kontūtor (lat.), Mitvormund.

Konus, soviel wie Conus (s. d. und Kegel).

Konvalescénz (lat.), das spätere Gültigwerden von ungültigen Rechtsgeschäften durch Wegfall des der Gültigkeit entgegenstehenden Hindernisses, Genehmigung u. dgl.

Konvĕner (Convenae), Name eines an den Pyrenäen im Quellgebiete der Garonne wohnenden aquitan. Stammes. Ihre Stadt Lugdunum Convenarium sucht man in dem jetzigen St. Bertrand de Comminges und ihre Thermen bei dem jetzigen Cauterets oder Barèges.

Konveniénz (lat.), Übereinstimmung; das durch Herkommen als schicklich Festgesetzte und die Rücksicht darauf; Rücksicht auf das Zusammenpassende in Bezug auf äußere Verhältnisse, Rang, Vermögen u. s. w. (daher Konvenienzheirat); auch Bequemlichkeit, Zuträglichkeit.

Konvenieren (lat.), passen, bequem sein; auch übereinkommen, eine Übereinkunft treffen.

Konvént (lat. conventus, d. i. Zusammenkunft), in der röm. Gerichtssprache die periodischen Gerichtssitzungen, welche die Statthalter der Provinz in den Bezirkshauptstädten hielten, zu welchem Behuf sie Rundreisen machten, wie heute noch engl. und amerik. Richter in den circuit courts (s. Circuit und Court). Aus der röm. Gerichtssprache ging das Wort K. in die kirchliche über, und man nennt nicht nur die Versammlung der Mönche in Angelegenheiten des Klosters, sondern auch den Ort, wo sie sich versammeln, und das Kloster oder Stift selbst K. – Die parlamentarische Versammlung, die in der Französischen Revolution K. oder Nationalkonvent (s. d.) hieß, führte ihren Namen nicht von conventus, sondern von dem polit. Begriff Konvention (s. d.).

In der studentischen Sprache bezeichnet K. (meist Convent geschrieben) die Versammlung der stimmberechtigten Mitglieder der Verbindungen, in der die Angelegenheiten der Verbindungen beraten werden. Man bezeichnet die verschiedenen K. durch Abkürzungen, z. B. Korpskonvent (C. C.), Renoncenkonvent (R. C.), Seniorenkonvent (S. C.), Vertreterkonvent (V. C.), Allgemeiner Deputiertenkonvent (A. D. C.), Burschenkonvent (B. C.), Fuchskonvent (F. C.) u. s. w.

Konventīkel (lat.), außerkirchliche Zusammenkünfte von Mitgliedern der Kirche zu gemeinsamer

^[Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.]