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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Kunstdünger - Kunstgeschichte
Naturbutter und die Landwirte. Zu dem Zweck,
daß die K. auch wirklich als solche verkauft werde,
sind denn auch in niehrern Staaten gesetzliche Be-
stimmungen über die Herstellung und den Verkauf
derselben erlassen worden. So in Dänemark, einigen
Staaten der Nordamerikanischen Union und in
Frankreich. Das sranz. Gesetz vom 16. Dez. 1886
verbietet unter Androhung strenger Strafen (6 Tage
bis 6 Monate Gefängnis und 50-3000 Frs. Geld-
strafe), daß irgend welche Butter ersetzende Sub-
stanzen oder Mischungen von solchen mit Natur-
buttcr unter dem Namen Butter ausgestellt oder
verkaust werden. Fabrikanten, Großhändler und
Kleinhändler sind verpflichtet, auf den Gefäßen oder
Verpackungen solche Surrogate sichtbar und deutlich
mit den Worten Margarine, Oleomargarin oder
Speisefett (31-3.1886 alimkutaire) zu bezeichnen. In
Deutschland wurde durch das Gesetz vom 12. Juli
1882 der Name K. überhaupt verworfen und der
Ausdruck Margarine für die Buttersurrogate an-
genommen. Diese dürfen nur unter Anbringung
der Bezeichnung Margarine an den Verkaufsstellen,
Gesäßen oder Umhüllungen gewerbsmäßig verkauft
oder feilgehalten werden, dagegen ist jede Ver-
mischung von Butter mit K. oder andern Speise-
fetten zu Verkaufszwecken bei Strafe verboten.
Die erste Fabrik für K, wurde 1871 in Paris ge-
gründet, jetzt giebt es der^N eine große Zahl nament-
lich in Nordamerika, Holland, Frankreich, Österreich.
Am großartigsten wird die Fabrikation in den Ver-
einigten Staaten betrieben, wo 1888 schon 37 Fabri-
ken bestanden. In Deutschland bestehen gegen 45
Fabriken dieser Art, von denen eine (in Ottensen)
allein jährlich 3^ .Mill. KZ ihrer Erzeugnisse in den
Handel bringt. Die Gesamtproduktionen Deutsch-
land wird auf 135 Mill. K3 jährlich gefchätzt.
Vgl. Adolf Mayer, Die K., ihre Fabrikation, ihr
Gebrauchswert nebst Mitteln, ihren Vertrieb in
seine Grenzen zurückzuweisen (Heidelb. 1884); Sell,
Über K., ihre Herstellung, sanitäre Beurteilung und
die Mittel zu ihrer Unterscheidung von Milchbutter
(Berl. 1886); Wollny, über die Kunstbutterfrage
Kunstdünger, s. Veidünger. ÜLpz. 1887).
Kunfteisenguft, s. Kunstguß.
Kunstfehler, die fahrlässigen und darum straf-
baren Fehler von Medizinalpersonen (Ärzten, Heb-
ammen, Apothekern) in Bezug auf ihre Klienten,
welche eine Schädigung an Leib oder Leben zur
Folge haben. Schon die ^aroliiia. erkannte die
Strafbarkeit derselben an, die spätere Gesetzgebung
hat auf dieser Grundlage fortgebaut; das geltende
Necht ist enthalten in den allgemeinen Vorschriften
§§.222,230 des Strafgesetzbuches gegen fahrlässige
Tötung, Körperverletzung, wonach die Medizinal-
personen als Gewerbetreibende gelten, welche "zu
der Aufmerksamkeit, welche sie aus den Augen setzten,
vermöge ihres Gewerbes besonders verpflichtet
waren", während dies in Osterreich nicht der Fall
ist. Der Nachweis eines K. yängt ab von der Fest-
stellung 1) eines Verstoßes gegen die Regeln der
Kunst, 2) des ursächlichen Zusammenhangs dieses
Verstoßes mit dem erfolgten Tod oder einer Körper-
verletzung, 3) einer Fahrlässigkeit oder Unwissenheit
der Medizinalperson. Die Feststellung dieser Punkte
wird in den meisten Fällen mit sehr erheblichen
Schwierigkeiten verbunden sein. - Vgl. den Ar-
likel K. von Krasft-Ebing in Holtzendorffs "Nechts-
lcrikon" (3. Aufl., 3 Bde., Lpz. 1881), sowie die
Handbücher der gerichtlichen Medizin.
Artilcl, die man unter 5t vcri
Kunstfeuerwerkerei, s. Lustfeuerwerkerei.
Kunstflug, s. Flugtechnik.
Kunftgärtner, s. Gärtner.
Kunstgenosfenfchaften, die Verbände von
Künstlern zu gemeinsamer Vertretung ihrer Inter-
essen und zur Regelung des Ausstellungswesens.
Solche bestehen in Berlin (Verein Berliner Künst-
ler, seit 1841, und Verein der Künstlerinnen und
Kunstsreundinnen, seit 1866), Dresden (seit 1872),
Düsseldorf (seit 1856), Frankfurt a. M. (Künstler-
gesellschaft, seit 1857), Leipzig (seit 1860), München
(Künstlergenossenschaft, seit 1868), Stuttgart (seit
1862), Weimar, Wien (Genossenschaft bildender
Künstler Wiens, seit 1861), Zürich (Künstlergesell-
schaft, seit 1873). 1856 vereinigten sich die Künstler
Deutschlands zu einer "Allgemeinen deutschen Kunst-
genossenschaft", welche 1871 in Dresden ihr ^jäh-
riges Stiftungsfest feierte. Alle zwei Jahre wechselt
der Vorsitz unter den einzelnen K.
Kunstgeschichte, die wissenschaftliche Darstel-
lung der Entwicklung der bildenden Künste auf ge-
schichtlicher Grundlage, mit Berücksichtigung ver-
wandter Wissenschaften, wie Archäologie, Paläo-
graphie, Numismatik, Ikonographie, Heraldik u. a.
(S. die betreffenden Artikel.)
Einteilung. Wie in der allgemeinen Welt-
geschichte unterscheidet man auch in der K. drei
große Abschnitte: Altertum, Mittelalter, Neuzeit.
Die K. des Altertums, die sich im wesentlichen
auf die Darstellung der Baukunst, Vildnerei und
des Kunstgewerbes beschränkt, betrachtet die ein-
zelnen Länder in der Reihenfolge, in der sie in die
Geschichte treten; so die Ägyptische Kunst (s. Ägyp-
ten, Bd. 1, S. 244d sg.), die Babylonisch-Assy-
rische Kunst (s. Vabylonien, Bd. 2, S. 234 d fg.),
die Persische, Griechische, Etruskische, Römische,
Alerandrinische Kunst (s. die betreffenden Artikel).
Die K. des Mittelalters begreift in sich die
Altchristliche Kunst (s. d.) und die Byzantinische
Kunst (s. d.), an die sich die in allen Kulturländern
Europas bemerkbaren Epochen des Romanischen und
des Gotischen Stils (s. d.) anschließen. Eine für sich
bestehende Kunst des Mittelalters ist die Islami-
tische Kunst (s. d.). Die K. der Neuzeit gliedert
sich, besonders für die Deutsche Kunst (s. d.), in die
Darstellung der Stilperiode der Renaissance, des
Barock und Rokoko und der Kunst des 19. Jahrh.
In der Französischen Kunst (s. d.) und der EnaMchen
Kunst ss. d.) werden die einzelnen Epochen der K.
seit dem 16. Jahrh, nach den Herrschern benannt.
Unabhängig von der Kunst in Europa hat sich die
Indische, Japanische und Chinesische Kunst (s. diese
Artikel) entwickelt; daher hat die K. dieser Länder
trotz ihrer vorzüglichen Leistungen, besonders auf
dem Gebiete des Kunstgewerbes, in allgemeinen
Darstellungen wenig Berücksichtigung gefunden.
Wissenschaftliche Behandlung. Die K. ist
ebenso wie die Litteraturgeschichte erst in der neuern
Zeit zu einer Wissenschaft geworden. Zwar enthalten
die Schriften der Alten, wie die Naturgeschichte von
Plinius und die Reisebeschreibung von Pausamas,
viele Mitteilungen über die K. des Altertums, aber
in Form einer Aufzählung der Künstlernamen und
Kunstdenkmale, ohne Einsicht in die Entwicklung
der Kunst und in die Eigentümlichkeit der verschie-
denen Schulen. Auch die Schriftsteller des Mittel-
alters geben Mitteilungen über ausgeführte Werke,
vornehmlich der Baukunst; aber eine eigentlich ge-
schichtliche Betrachtung liegt auch ihnen durchaus
ms;t, sind unter C aufzusuchen.