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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Kurotrophos - Kurs (im Handel)
nordäquatorialen Strömung ab, fließt diese Insel
entlang nach N. und bespült, an Breite zunehmend,
die Nordostküste von Hondo. Ein Teil seines war-
men Wassers dringt in das Gelbe und in das Ja-
panische Meer ein, bespült sogar die Westküste von
Sachalin und vereinigt sich wieder mit dem Haupt-
strom, der sich etwa im Meridian von Tokio fächer-
förmig nach NO. und O. entwickelt. Ein Teil wen-
det sich der Veringstraße Zu. Der größere Arm
nimmt im SO. von Iesso infolge der Westwinde
östl., dann südöstl. Richtung bis zum Kalifornischen
Meerbusen. Von hier wendet er sich den Sandwich-
inseln zu und geht in die Nordäquatorialströmung
über. Der K. hat höhern Salzgehalt und höhere
Temperatur (an dcr Oberfläche 20-22° 0.) als die
umliegenden Meeresteile und ist bis etwa 400 m
Tiefe zu verfolgen. (S. Karte der Meeres-
strömungen beim Artikel Meer.)
Kurotrophos, Beiname der Gaia (s. d.).
Kurpfuscherei, auch Medizinalpfuscherei,
Medikasterei, Quacksalberei, die unbefugte
Ausübung der ärztlichen Praxis. Die Ausübung
der ärztlichen Praxis ohne staatliche Approbation
war früher in Deutschland mit Strafen bedroht,
wird aber neuerdings im Deutschen Neich, seitdem
durch die Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 die
Gewerbefreiheit sich auch auf die ärztliche Praxis
erstreckt, freigegeben; nur das unbefugte Führen
eines ärztlichen Titels ist nach §. 360, 8 des Deut-
schen Strafgesehbuches, bez. nach §.147,3 der Deut-
schen Gewerbeordnung mit Geldstrafe bis zu 300 M.
und im Unvermögensfalle mit Haft bedroht. In der
österr. Monarchie wird dagegen die K. noch jetzt nach
dem Österr. Strafgesetzbuch (§§. 343 fg.) bestraft.
Kurprinz, s. Erbprinz. ^s. Karatschi.
Kurrachee (spr. körrättschi), Stadt in Sinoh,
Kurre, Fischernetz, s. Vaumschleppnetz.
Kürrecht, das Recht zu küren, d. h. zu wählen,
s. Anerbe, Iüngstenrecht und Erbteilung.
Kurrönde (vom lat. curröre, laufen), aus be-
dürftigen Schülern gebildete, unter Leitung eines
ältern Schülers (des Präfekten) stehende Chöre, die
gegen geringe Geldgaben auf den Straften vor den
Häusern, bei Begräbnissen u. s. w. geistliche Lieder
sangen. In Thüringen und Sachsen haben sich die
Kurrendäner bis tief ins 19. Jahrh, erhalten.
Kurrentschrift, laufende Schrift, die in zu-
sammenhängenden Zügen schreibbaren latein. (run-
den) und deutschen (spitzen) Formen der Schreibschrift
(s. d.). (S. Kursivschcht.) sKreis.
Kurrheinifcher Kreis, s. Niederrheinischer
Kurs (lat. cui-8U8; frz. cours, "Lauf", "Um-
lauf"; f. auch Kursus), im Handel der Markt- oder
Börsenpreis für Edelmetalle, für Geldsorten, die
nicht der Landeswährung angehören, für aus-
ländische Wechsel und für Effekten (s. d.) aller Art.
In erster Linie nach dem Verhältnis von Angebot
und Nachfrage bestimmt, ist er zugleich der Aus-
druck der jeweilig vorherrschenden Konjunktur, und
zwar um so mehr, je größer und bedeutender
die Börse oder der Markt an sich ist. Für die
Kursschwankungen an der Börse können allgemeine
oder besondere Ursachen bestimmend sein. Zu den
erstern gehören polit. Verhältnisse, die Lage des
Geldmarktes, der Stand von Handel und In-
dustrie, die Bewegung der Handelsbilanz (s. d.),
die Ernteaussichten, die nach den jeweiligen En-
gagements der Spekulation sich richtende Vörsen-
stimmung (s. Baisse und Hausse) u. s. w., während
Artikel, die man unter K verm
besondere Ursachen wirken bei Industriepapieren
(s. d.) und Bankaktien, z. B. aus der Beurteilung
der Bilanz, bei Staatspapieren aus derjenigen des
Staatskredits, aus der Berücksichtigung der bereits
vorhandenen Summe der Staatsschulden und aus
der Höhe der noch etwa neu angebotenen Anleihen
u. s. w. Daneben kommt auch künstliche Beein-
flussung der K., z. B. durch Verbreitung tenden-
ziöser Nachrichten, öfters vor. Von Bedeutung
ist endlich auch die Rückwirkung der K. der einen
Börse auf diejenigen der andern. Aus letzterm
Grunde ist für den Kaufmann ein genaues Ver-
ständnis der fog.Kursdepeschen (inDeutschland
benutzt man hauptsächlich diejenigen des Wolffschen
Telegraphischen Bureaus) unentbehrlich. Die Aus-
gleichung der K. an den verschiedenen Börsen wird
namentlich durch die Arbitrage (s. d.) herbeigeführt.
Von einer Notierung der K. spricht man, in-
sofern dieselben durch besondere Börseneinrichtun-
gen, wozu in erster Linie das Institut der Makler
(s. d.) gehört, festgestellt und durch besondere Kurs-
zettel oder Kursblätter veröffentlicht werden.
Es giebt amtliche oder öffentliche und Privat-
kurszcttel. Der amtliche Kurszettel wird wenig-
stens in seinem offiziellen Teile nach ganz bestimm-
ten Vorschriften durch die vereidigten Makler oder
ein Maklersyndikat (Frankfurt a. M.) oder, wie in
Berlin, durch ein Börsenkommissariat auf Grund
der Angaben der vereidigten Makler festgestellt.
Der Berliner Kurszettel hat auch einen nichtamt-
lichen Teil, dessen K. von den vereidigten Maklern
unter eigener Verantwortlichkeit festgesetzt werden.
Zahlreiche Papiere, namentlich Industriepapiere,
erscheinen gar nicht im amtlichen Kurszettel; sie
werden nur in Privatkurszetteln (Hertelscher Kurs-
bericht) oder durch die Zeitungen veröffentlicht.
Zum Verständnis des Kurszettels ist die Kennt-
nis der an den verschiedenen Börsen usancemäßig
eingeführten Notierungsformen und der verschie-
denen Rubriken des Kurszettels erforderlich. An
der Berliner Fondsbörse wird für Geschäfte per
Oa38H (au comptant) nur ein K. mit einer die Aus-
führung der Aufträge näher charakterisierenden
Bezeichnung (s. die Artikel: bs?., Brief, Nt., Geld)
notiert. Dieser Cassakurs ergiebt sich auf dem
Wege der Berechnung durch Kompensation der
den vereidigten Maklern erteilten Austräge und
wird auch Mittelkurs genannt. Die amtliche
Notierung der Ultimo kurse, d. h. derjenigen
K., welche erst am Ende des Monats abzu-
wickelnde Effektengeschäfte betreffen und die wäh-
rend des Börsenverkehrs des einzelnen Tages
häusige Schwankungen erfahren, erstreckt sich in
Berlin auf die Angabe der Anfangs- und Schluß-
kurse und des höchsten und niedrigsten K. bei jeder
steigenden oder fallenden Bewegung. Der Anfangs-
kurs heißt auch "erster K." und ist maßgebend für
alle vor Beginn der Börse eingegangenen Aufträge.
Er wird wie der Cassakurs durch Gegeneinander-
stellen der Aufträge und durch Berechnung gefunden
und muß so beschaffen sein, daß zu ihm alle ohne
Kurslimit "bestens" aufgegebenen, alle höher limi-
tierten Einkaufs- und alle niedriger limitierten Ver-
kaufsaufträge, sowie mindestens ein Teil der gerade
diesem ersten K. entsprechenden Limiten ausgeführt
werden. Unter Schlußkurs versteht man den
letzten K. der amtlichen Kursnotiz. Die Abwicklung
der Zeitgeschäfte am Erfüllungstermin erfolgt an
den meisten Börsen zu dem amtlich ermittelten
ißt, sind unter C aufzusuchen. HI^