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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Mariut - Mark (Münze)

Mariut, Sumpfsee, s. Mareotis.

Marivaudage (spr.-wodahsch'), s. Marivaux.

Marivaux (spr. -woh), Pierre Carlet de Chamblain de, franz. Roman. und Theaterdichter, geb. 4. Feb. 1688 zu Paris, wurde 1742 Mitglied der französischen Akademie und starb 12. Feb. 1763. Er verfaßte 28 Lustspiele, 1 Tragödie, 4 Romane, Travestien und Schriften moralisierenden Inhalts. In seinen Lustspielen behandelt M. in zierlicher, bisweilen gewundener Sprache und in oft scharf zugespitztem Dialog Verwicklungen, die aus den zarten Regungen und seinen Bedenken der von Liebe oder Freundschaft bewegten Gemüter hervorgehen. Schon die Zeitgenossen nannten seinen geistreichen und anmutigen, aber bis zur Manier getriebenen poet. Stil Marivaudage. Am meisten Glück machten "Les jeux de l'amour et du hasard" (1730), "Les fausses confidences" (1738), "Le legs" (1736) und "La mère confidente" (1735). Seine abenteuerreichen Liebesromane, worunter die besten: "Vie de Marianne" (3 Bde., 1731-30) und "Le paysan parvenu" (4 Bde., 1735; neue Ausg. von Duviquet, 2 Bde., Par. 1865), sind zum Teil in Opposition gegen den gleichzeitigen lasciven Roman geschrieben und nicht ohne Verdienst, während die Travestien zu Homer bedeutungslos sind. Dem engl. Vorbild kam M. bei weitem nicht nahe in seiner litterar.-kritischen Wochenschrift, dem "Spectateur français". Eine Sammlung seiner dramat. Werke erschien 1748 (5 Bde., Paris); seine sämtlichen Werke wurden von Duviquet herausgegeben (10 Bde., ebd. 1827-30); eine Auswahl seiner Dramen besorgten Moland (ebd. 1875) und d'Heylli (ebd. 1876). - Vgl. Larroumet, M., sa vie et ses œvres (Par. 1883; neue Aufl. 1894); Brunetière in der "Revue des deux Mondes", April 1881, Dez. 1883.

Märjelensee, s. Aletschgletscher.

Mark (Medulla), in der Anatomie die im Innern von Höhlen und Kanälen befindliche weiche Substanz, wie in den Knochen (Knochenmark, s. Knochen), den Nerven (Nervenmark), der Rückgratshöhle (Rückenmark) u. s. w. - Über verlängertes M. s. Gehirn (Bd. 7, S. 676 b).

In der Botanik nennt man M. den innern, meist aus parenchymatischen Zellen bestehenden Teil der Stammorgane und Wurzeln. Bei den meisten Wurzeln, in denen ein M. vorhanden ist, hat dasselbe nur einen sehr geringen Durchmesser. In den Stammorganen sind die Dimensionen des M. bei den einzelnen Pflanzen sehr verschieden. Während bei einigen, hauptsächlich bei knollenartig verdickten Partien, wie z. B. in den Kartoffelknollen, das M. eine ganz bedeutende Ausdehnung erreicht, bildet es bei andern nur einen sehr dünnen Cylinder, so in den Stämmen vieler Bäume, z. B. der Nadelhölzer. Im Jugendzustande der Stämme und Wurzeln ist das M. aus safterfüllten lebenden Zellen zusammengesetzt, die meist reichlich Reservestoffe, Stärke u. dgl. enthalten; später sind die Zellen des M. bei vielen Pflanzen entweder ebenfalls noch lebend und in den überwinternden Partien oft ganz mit Stärke erfüllt, oder sie sterben ab, ihr Inhalt vertrocknet und an Stelle desselben tritt Luft. Das M. erlangt dadurch meist eine weiße Farbe, wie das bekannte Holundermark. Häufig wird auch der Zusammenhang der Zellen aufgehoben, sie zerreißen, und es entsteht schließlich eine sog. Markhöhlung oder Markröhre, wie bei den zahlreichen hohlen Stengeln. Diese Markhöhlungen erreichen oft große Weite, wie z. B. bei vielen Umbelliferen und besonders bei manchen Gräsern, vor allem bei dem Bambusrohr. Gewöhnlich stellen sie jedoch keine ununterbrochene Röhre dar, sondern sind an den Knoten durch Gewebeplatten, sog. Diaphragmen, abgetrennt.

Mark (althochdeutsch marcha), Grenze, Grenzgebiet, bezeichnet ebenso wie Markung die Grenze eines Landes oder Bezirks u. s. w., daher Markstein und Markscheide, und endlich auch das von bestimmten Grenzen umschlossene Gebiet selbst, daher Dorfmark, Feldmark, Holzmark, wüste Mark u. s. w. In letzterer Bedeutung gebrauchte man im Mittelalter das Wort M. auch von ganzen Ländern, und insbesondere von den Teilen größerer Länder, die an der äußersten Grenze lagen. Das Fränkische Reich hatte sechs solcher M.: die bretonische, spanische, friaulische, österreichische, serbische und dänische. Ebenso hießen im Deutschen Reich die nach und nach den Slawen, Ungarn und andern feindlichen Nachbarvölkern entrissenen Landesteile Marken, und insofern sie einem kaiserl. Markgraf (s. d.) anvertraut waren, welcher die neuen Grenzen zu überwachen hatte, Markgrafschaften. Solche M. waren die M. Österreich, Nordsachsen oder Brandenburg, Meißen, Lausitz, Mähren, Steiermark u. s. w. Auch bezeichnet man in einigen Gegenden Deutschlands mit M. noch jetzt kleinere, geschlossene, einer Gemeinde oder einem Gutsbesitzer gehörige Bezirke (Dorfmark, Flurmarkung, Hofmark). S. auch Markgenossenschaften.

Mark, eigentlich die Hälfte des in 32 Lot geteilten kölnischen Pfundes, war bis 1857 die Gewichtseinheit, die dem deutschen Münzwesen zu Grunde lag, sowie als Gold- und Silbergewicht im Handel und in der Fabrikation diente. Die Schwere der kölnischen M. ist nach Untersuchungen des ältesten in Köln noch vorhandenen Musterexemplars von 1705: 233,8123 g. Die in den verschiedenen deutschen Staaten bei der Ausmünzung üblichen sog. "kölnischen" Markgewichte wichen nur unbedeutend von dieser wahren kölnischen M. ab; die preußische (auch in Braunschweig, Frankfurt a. M. und Württemberg eingeführte) M. (z. B. das halbe preuß. Pfilnd), welche 1838 die Münzmark aller Staaten des Deutschen Zollvereins wurde, war = 233,8555 g, die "Wiener-kölnische" M. = 233,89 g. Die in Österreich beim Münzwesen und als Silbergewicht vorzugsweise üblich gewesene Wiener M.war = 280,668 g = genau 1 1/5 Wiener-kölnische M. Die französische (alte Pariser) M. war = 244,7529, die holländische Troymark = 246,0839 g. Auch in Dänemark und Norwegen war bis in die neueste Zeit und in Schweden bis 1830 als Gold-, Silber- und Münzgewicht eine M. von verschiedener Schwere in Anwendung, in Frankreich früher ein Marc, in Ober- und Mittelitalien, Spanien und Portugal ein Marco. (S. Arratel.) In Deutschland und den Nachbarländern hatte die M. meist 10 Lot zu 18 Gran; bei der Feinheitsbestimmung des Goldes aber 24 Karat zu 12 Gran. (S. Lot und Probiergewicht.)

Mark (Zeichen ^[img]), Geldeinheit nach den Gesetzen vom 4. Dez. 1871 und 9. Juli 1873, die seit 1. Jan. 1876 im Deutschen Reiche in Geltung ist. Die M. wird in 100 Pfennige geteilt. Die deutschen Silbermünzen, von welchen 200 M. aus dem Kilogramm fein geprägt werden, so daß die Silbermark = 5 g fein Silber ist, haben die Eigenschaft von Scheidemünzen. Man prägt in Silber Stücke zu 1, 2 und 5 M., zu 50 Pf. (1/2 M.) und (bis Ende