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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Markgraf - Markieren

gemeinsamer Besitz geblieben (Markwaldungen). Die Ausübung der vollen Rechte als Markgenosse oder Marker war ursprünglich an den Besitz echten, freien Grundeigentums innerhalb der Mark geknüpft. Diese Rechte bestanden namentlich im Bezug des zum Bauen und Brennen nötigen Holzes, in Weide und Mastnutzung. Die Entwicklung der Rechtsverhältnisse der Markgenossen bezüglich der Waldbenutzung war eine sehr verschiedene. Die Mark stand unter einem Obermärker, auch Waldbott, oberster Vogt, Holzgraf, oberster Erbexe u. s. w. genannt; derselbe wurde, wie seine Unterbeamten, gewählt, später war das Amt mitunter erblich. Die Angelegenheiten der Mark wurden auf Märkerdingen oder Holzgerichten (s. Ding) geordnet. Durch die Verteilung der Markwaldungen unter die Genossen, vielleicht mehr noch durch Verwandlung derselben in das Alleineigentum eines Herrn, verschwanden sie mehr und mehr. Namentlich dort, wo der Obermärker ein mächtiger Landesherr war, wurden die Marken nicht selten den Bannforsten (s. d.) mit einverleibt, dabei gewöhnlich den Genossen die Nutzungsansprüche gewahrt; auf diese Weise verschwand allmählich das Eigentumsrecht der Genossenschaft. Die alte Markgenossenschaft war gleichzeitig ein polit. und wirtschaftlicher Verband, dem eine weitgehende Autonomie zustand. Diese ging später teils an die Grundherrschaft, teils an die polit. Gemeinde über. Hier und da blieb die alte Markgemeinde nur noch als reine Privatgenossenschaft neben der polit. Gemeinde erhalten, soweit nicht die namentlich Ende des vorigen und Anfang dieses Jahrhunderts selbst durch die Gesetzgebung geförderte Verteilung Zu Privateigentum ihre Auflösung herbeigeführt hatte. Der Grundbesitz solcher Waldgemeinschaften beträgt in Deutschland jetzt ungefähr noch 300 000 ha. Einige genossenschaftliche Verbände haben sich ihre Doppelnatur bis in die neueste Zeit bewahrt, so namentlich die Siegener Haubergsgenossenschaften und die Trierschen Gehöferschaften. - Vgl. Stieglitz, Geschichtliche Darstellung der Eigentumsverhältnisse an Wald und Jagd in Deutschland (Lpz. 1832); Maurer, Geschichte der Markenverfassung in Deutschland (Erlangen 1856); Thudichum, Die Gau- und Markverfassung in Deutschland (Gießen 1860); Roscher, System der Volkswirtschaft, Bd. 2 (12. Aufl., Stuttg. 1888).

Markgraf (Marchio), in der karoling. Verfassung Graf eines größeren Grenzgebietes, einer sog. Mark, wie sie zum Schutze gegen die Nachbarvölker von Karl d. Gr. an den Grenzen errichtet wurden. Auch als Markherzog, dux limitis, wird der M. bezeichnet, wie denn seine Stellung eher dem merowing. Herzog entsprach; er wurde allmählich mit außergewöhnlichen Befugnissen ausgestattet und erlangte dadurch eine vom Könige immer unabhängigere Stellung. Daraus entwickelte sich im Mittelalter die besondere Stellung der M. unter den Fürsten. Die Gerichtsverfassung und die Beamtenverfassung gab den M. eine stärkere Gewalt, auch das Lehnswesen zeigte hier Besonderheiten. Im Range standen die M. den Herzögen gleich oder zunächst. - Vgl. Brunner, Das gerichtliche Exemtionsrecht der Babenberger (Wien 1864); R. Schroeder, Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte (2. Aufl., Lpz. 1894).

Markgrafenland, ein Landstrich in den bad. Kreisen Lörrach und Freiburg, bekannt durch seinen Weinbau (Markgräfler).

Markgrafschaft, s. Mark (Grenze).

Markgröningen, Stadt im Oberamt Ludwigsburg des württemb. Neckarkreises, an der Glems, in 227 m Höhe, hat (1895) 2845 (1890: 2818) E., darunter 25 Katholiken, Post, Telegraph, schöne got. Kirche, altertümliches Rathaus, ehemaliges Schloß, jetzt Waisenhaus und Lehrerinnenseminar; Landwirtschaft, Obst- und Viehzucht, Weinbau und Getreidehandel. M. hatte ehemals das Amt, die Reichssturmfahne zu tragen, welches später an Württemberg überging, und ist bekannt durch das alljährlich 24. Aug. stattfindende Schäferfest mit Schäferwettlauf.

Markham (spr. mahrkem), Albert Hastings, Polarreisender, engl. Marineoffizier, ging 1873 mit dem Kapitän Adams durch die Baffinbai nach Boothia Felix, führte auf der Expedition von Nares (s. d.) den Dampfer Alert und erreichte zu Schlitten damals den nördlichsten erreichten Punkt unter 83° 20' 26" nördl. Br. 1879 machte er mit Sir Henry Gorn-Booth einen vergeblichen Versuch, das Franz-Joseph-Land zu erreichen, und 1880 besuchte er die Galapagos-Inseln. Bei dem großen Schiffsunglück an der syr. Küste (s. Großbritannien und Irland, Bd. 8, S. 457 a) kommandierte er den Camperdown. Er schrieb: "The cruise of the Rosario amongst the New Hebrides" (1873), "The great frozen sea: a personal narrative of the voyage of the Alert" (1878; 6. Aufl. 1884), "The voyages and works of John Davis the Navigator" (1884), "A visit to the Galapagos Islands in H. M. S. Triumph" (1880), "A polar reconnaissance, being the voyage of the Isbjörn to Novaya Zemlya in 1879" (Lond. 1881), "Life of Sir John Franklin and the Northwest Passage" (ebd. 1891).

Markham (spr. mahrkĕm), Clements Rob., engl. Geograph und Reisender, geb. 20. Juli 1830 in Stillingfleet bei York, nahm 1850-51 an der zur Auffindung Franklins abgesandten Expedition teil und bereiste 1852-53 Peru. Er wurde 1858 Sekretär der Hakluyt Sociery, 1860 in dem Ministerium für Indien Sekretär in der Forstverwaltung und 1863 Sekretär der Geographischen Gesellschaft zu London. 1865 ging er noch einmal nach Indien und begleitete 1867 die Expedition nach Abessinien. Seit 1890 ist er Präsident der Hakluyt Society und seit 1893 der Geographischen Gesellschaft zu London. M. schrieb: "Cuzco and Lima" (1856), "Travels in Peru and Lima" (Lond. 1862; deutsch, 2. Aufl., Lpz. 1874), "The Arctic navy list, or a century of Arctic and Antarctic officers, 1773-1873" (Lond. 1875) und "Peruvian bark, a popular account of the introdction of Cinchona cultivation into British India" (ebd. 1880). Für die Hakluyt-Gesellschaft gab er eine große Anzahl älterer Reisewerke u. a. heraus. Sein neuestes Werk, womit eine neue Sammlung von Reisen "The world's great explorers" eingeführt wird, ist "A life of John Davis" (Lond. 1889).

Markhamfluß (spr. mahrkĕm), Fluß in Kaiser-Wilhelms-Land, mündet als bedeutender Strom in die äußerste Westecke des Huongolfes. Nördlich davon mündet, im einzelnen noch unerforscht, der Adlerfluß.

Markherzog, s. Markgraf.

Markhöhlung, s. Mark (in der Botanik).

Markhor, s. Ziege.

Markhügel, s. Gehirn (Bd. 7, S. 676 a).

Markianos, byzant. Kaiser, s. Marcianus.

Markieren (frz.), mit einer Marke, einem Zeichen, Stempel versehen; nachdrücklich hervorheben.