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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Mehun - Meier (Beamter)

und ging 1778 nach Paris, wo er das Interesse Glucks erregte und nach Gründung des Konservatoriums an diesem das Amt eines Inspektors, dann auch das eines Professors erhielt. Er wurde 1795 Mitglied der Akademie und starb 18. Okt. 1817 in Paris. Als dramat. Komponist nimmt M. einen hohen Rang ein. Er versteht in ausgezeichneter Weise den Wortausdruck mit dem musikalischen zu vereinen und den Charakter einer Situation mit einem geringen Aufwand von Kunstmitteln in Tönen zu schildern. Dabei vermag er nicht weniger im Anmutigen und Zarten als im Leidenschaftlichen und Erschütternden. M.s erste Oper "Euphrosine et Conradin" kam in der Opéra-Comique im Winter 1790-91 mit glänzendem Erfolg zur Aufführung; desgleichen 1792 in der Großen Oper "Stratonice", der noch eine Reihe Opern folgten, die aber keinen nachhaltigen Beifall fanden, mit Ausnahme der "Chasse", deren Ouvertüre noch immer gern gespielt und gehört wird. Inzwischen war M. der Komponist der Revolution geworden. So komponierte er die gewaltige Melodie des "Chant de Chenier", den "Chant de victorie", den "Chant de retour", die "Chanson de Roland" sowie zahlreiche andere Stücke zu den republikanischen Festen. 1807 brachte M. eine seiner bedeutendsten Schöpfungen, die Oper "Joseph", zur Aufführung, die in Paris erst allmählich zu größerer Anerkennung gelangte, desto mehr aber sogleich in den franz. Provinzen und in Deutschland gefiel. Außerdem schrieb er noch einige Balletts und Sinfonien sowie einzelne Nummern zu gemeinschaftlich mit andern komponierten Gelegenheitsopern. - Vgl. A. Pougin, Méhul (Par. 1889).

Mehun, Insel, s. Perim.

Mehun-sur-Yèvre (spr. möng ßür jähwr), Stadt im franz. Depart. Cher, Arrondissement Bourges, rechts vom Yèvre und an der Linie Tours-Vierzon-Saincaize (Niévre) der Orléansbahn, hat (1891) 5400, als Gemeinde 6572 E.; Fabrikation von Porzellan, Wollstoff, Leinwand, Droguen. In dem Schlosse, von dem noch Reste vorhanden sind, starb Karl VII. den freiwilligen Hungertod.

Meibom, Heinrich, Mediziner und Historiker, geb. 29. Juni 1038 zu Lübeck, studierte in Helmstedt und auf einigen holländ. Universitäten, wurde 1664 in Helmstedt Professor der Medizin, 1678 der Geschichte und Dichtkunst und starb daselbst 20. März 1700. In der Anatomie erhält sich sein Andenken durch die nach ihm genannten Meibomschen Drüsen (s. d.) sowie durch die Entdeckung des blinden Lochs in der Zunge (Meibomsches Loch) und der benachbarten Warzen. Geschätzter noch als seine mediz. Schriften sind die historischen, die meist Deutschland betreffen, namentlich seine Ausgabe der "Rerum Germanicarum tomi tres" (Helmst. 1868).

Meibom, Victor von, Jurist, geb. 1. Sept. 1821 zu Cassel, studierte die Rechte zu Marburg und Berlin und widmete sich zunächst der praktischen Justizlaufbahn. 1858 wurde er ord. Professor für deutsches Recht in Rostock, 1866 in Tübingen, 1873 in Bonn, 1875 Rat am Reichsoberhandelsgericht und ging 1879 an das Reichsgericht über. 1887 trat er in den Ruhestand und starb 27. Dez. 1892 zu Cassel. M. bearbeitete mit Paul Roth gemeinschaftlich das kurhess. Privatrecht (Bd. 1, Marb. 1858) und schrieb: "Das deutsche Pfandrecht" (ebd. 1867), eine grundlegende histor. Schilderung des Rechtszustandes in Ansehung des Pfandrechts vor der Aufnahme des röm. Rechts und die Hauptarbeit des Verfassers; ferner "Das mecklenb. Hypothekenrecht" (Lpz. 1871; ergänzt von Kühlewein 1889), der 2. Teil einer von M. u. d. T. "Deutsches Hypothekenrecht" herausgegebenen Sammlung von Bearbeitungen des Hypothekenrechts der größern deutschen Staaten (9 Bde., Lpz. 1871-91), "Der Immobiliararrest im Geltungsbereich der Civilprozeßordnung" (Freib. i. Br. 1888).

Meibomsche Drüsen, die in den Augenlidknorpeln eingelagerten Talgdrüsen.

Meibomsches Loch, s. Meibom, Heinrich.

Meidan-Pek, Ort in Serbien, s. Majdanpek.

Meiderich, Stadt (seit 1894) im Kreis Ruhrort des preuß. Reg.-Bez. Düsseldorf, zwischen Emscher und Ruhr, an den Linien Mülheim-M.-Ruhrort (11 km) und Oberhausen-M.-Ruhrort (8,9 km) der Preuß. Staatsbahnen, hat (1890) 20 416 E., darunter 7678 Katholiken und 41 Israeliten, 1895: 25 840 (13 548 männl., 12 292 weibl.) E., Postamt zweiter Klasse, Fernsprecheinrichtung, Pferdebahn, großartige Hafenanlagen, evang. und kath. Kirche, Solquellen und Solbad "Heil", Realschule, Wasserleitung; Rheinische Stahlwerke mit drei Hochöfen, Puddel- und Walzwerk, Steinkohlenbergwerke, Eisengießerei, Maschinenfabrik, Stahlwerk und Werkstätte für Eisenkonstruktionen, Teppichfabrik, Sägewerke, Ringofenziegeleien, Phosphatwerk und Viehmärkte. Der Eisen- und Kohlenbergbau wird seit 1850 betrieben. - Vgl. Gräber, Tausendjährige Geschichte von M. (2. Aufl., Rees 1893).

Meidinger, soviel wie oft gehörte Anekdote, nach der Sammlung "Auserlesener Histörchen", die den Lesestoff der 1783 erschienenen, vielgebrauchten franz. Grammatik von M. bildeten.

Meidinger Koks, eine Art Gaskoks (s. d.).

Meidingeröfen, s. Öfen.

Meidingers Element, ein Galvanisches Element (s. d., Bd. 7, S. 507 b), sowie Tafel: Elektrische Telegraphen III, Fig. 4).

Meidling (Ober- und Unter-), früher Dörfer in der österr. Bezirkshauptmannschaft Sechshaus in Niederösterreich, bilden seit 1891 einen Teil des XII. Bezirks von Wien.

Meienreuß oder Mayen-Reuß, linker Zufluß der Reuß im schweiz. Kanton Uri, entspringt am Fuße des Sustenhorns aus dem Kalchthalfirn, durchfließt das einförmige Meienthal, das mit dem bernischen Gadmenthale durch den Sustenpaß (s. d.) verbunden ist, und mündet unweit Wasen. Die Gotthardbahn überschreitet die M. dreimal.

Meier (Mehre, Meyer, Maier, Maher, Major), entstanden aus lat. major, bedeutet ursprünglich einen Verwaltungsbeamten (Hausmeier, major domus [s. d.]; Pfalzmeier, major palatii; Pferdemeier, major equorum; Stadtmeier, major urbis, frz. maire; Klostermeier, major monasterii). Ein Unterverwalter einer Landwirtschaft hieß schlechthin M. bald in der Bedeutung als Vogt, Aufseher des Gesindes, der villici, bald in der Bedeutung als Gutsverwalter. Der Gutsverwalter verwandelt sich, indem der von ihm zu entrichtende Vertrag seiner Verwaltung fixiert wurde, in einen Bauer, colonus. Das Gut heißt dann Meiergut. (S. Kolonat.) Meierrecht bedeutet das örtlich verschiedene Recht, zu welchem die in Verwaltung gegebenen Höfe besessen wurden und welches sich meist zu einem vererblichen und veräußerlichen Nutzungsrecht und dann infolge der neuern Agrargesetzgebung ebenso wie das Erbpacht-, Erbzinsrecht u. s. w. in Eigentum verwandelt hat.