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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Mindensche Bergkette - Mine (Gewicht)

(12 094 männl., 10 227 weibl.) E., in Garnison das Infanterieregiment Prinz Friedrich der Niederlande Nr. 15, die 2. Abteilung des Feldartillerieregiments Nr. 22 und das Pionierbataillon Nr. 10, Postamt erster Klasse mit Zweigstelle, Telegraph und Fernsprecheinrichtung. Im N. und W. der von parkartigen Anlagen (früher Festungsglacis) umgebenen Altstadt sind seit Auflassung der Festung (1873) Vorstädte entstanden. Von Gebäuden sind zu nennen der kath. Dom (13. Jahrh.), ein Meisterwerk frühgot. Stils, vier evang. Kirchen, Synagoge, das Rathaus mit got. Façade, das Regierungsgebäude im Rundbogenstil, die Post und der Bahnhof. Ferner hat die Stadt ein Gymnasium (1530) mit Realgymnasium (1843), seit 1880 in einem Neubau, mit zwei Bildern von Thumann (Armins Rückkehr aus der Varusschlacht und Wittekinds Taufe in Attigny), höhere Mädchenschule, Fortbildungsschulen, Gas-, Wasserwerk, Kanalisation, Krankenhaus, evang. Vereinshaus, Schlachthaus, Bankverein, Kreissparkasse; Cigarren-, Glaswaren-, Zündschnüren-, Leder-, Lampen-, Cichorien- und Seifenfabrikation, chem. Fabriken, Färberei, Zeugdruckerei, Brauereien, Branntweinbrennereien und Märkte. M. ist Sitz der 2. Sektion der Hannoverschen Baugewerks- und der 16. Sektion der Fuhrwerks-Berufsgenossenschaft. Unweit der Stadt, auf dem Wittekindsberge, wird das Kaiser-Wilhelm-Denkmal der Provinz Westfalen errichtet.

Die Entstehung von M. reicht in die Römerzeit zurück. Um 800 wurde ein Bistum hier gegründet, 1648 aufgehoben. Um die Mitte des 13. Jahrh. wurde M. befestigt, 1526 die Reformation eingeführt; 1648 fiel M. an Preußen. Im Siebenjährigen Kriege besetzten die Franzosen wiederholt die Stadt, mußten sie aber 1. Aug. 1759 infolge der Schlacht bei M. zwischen den Franzosen und den verbündeten Engländern, Hannoveranern und Braunschweigern unter Herzog Ferdinand von Braunschweig wieder räumen. 1807 fiel das Fürstentum M. an das Königreich Westfalen, 1814 wieder an Preußen. - Vgl. Spannagel, M. und Ravensberg unter brandenb.-preuß. Herrschaft 1648-1719 (Hannov. 1894).

Mindensche Bergkette, s. Wiehengebirge.

Mindere Brüder oder Minoriten, s. Franziskaner.

Minderherrschaften, früher Bezeichnung für diejenigen Mediatherrschaften in Schlesien, deren Besitzer die Rechte der Standesherren in Schlesien hatten, aber von der Teilnahme an den schles. Fürstentagen ausgeschlossen waren.

Minderjährigkeit, Minorennität, der Lebensabschnitt einer Person, welche noch nicht volljährig ist. Dieser Lebensabschnitt erstreckt sich nach dem Reichsgesetz vom 17. Febr. 1875 bis zum vollendeten 21. Lebensjahre. Wegen der Unterabschnitte dieses Zeitraums vgl. Alter. Bis zu dem Reichsgesetz bestimmten die in Deutschland geltenden Rechte die Dauer der M. verschieden. Diese Verschiedenheit ist noch jetzt nicht ohne Bedeutung für die Auslegung, insbesondere letztwilliger Anordnungen oder älterer Urkunden, z. B. für Stiftungen und Familienfideïkommisse. Nach dem Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 21 dauert die M. bis zum zurückgelegten 24. Lebensjahre. Sehr verschieden ist die Dauer der M. im ausländischen Rechte bestimmt. Das span. Gesetzbuch von 1889, Art. 320, bestimmt die Grenze der M. auf 23 Jahre, andere Gesetzbücher sogar auf 25 Jahre; dagegen finden sich, namentlich in der Schweiz, Festsetzungen, welche tiefer herabgehen, z. B. in Graubünden (Gesetzb. §. 16) 19 Jahre. Über den Einfluß der M. auf die Geschäfts-(Handlungs-)Fähigkeit s. Dispositionsfähigkeit.

Minderkaufmann, Kleinkaufmann, im Gegensatz zum Vollkaufmann, nach dem Deutschen Handelsgesetzbuch Art. 10 der Höker, Trödler, Hausierer und ähnlicher Handelsmann von geringem Gewerbebetrieb, der Wirt jeder Klasse, auch der größte Hotelier, ein gewöhnlicher Fuhrmann, gewöhnlicher Schiffer und jede Person, deren Gewerbe nicht über den Umfang des Handwerksbetriebes hinausgeht. Die Bestimmungen, welche das Handelsgesetzbuch über die Firma (s. d.), die Handelsbücher (s. d.) und die Prokura enthält, finden auf den M. keine Anwendung. Vereinigungen von Minderkaufleuten zum Betriebe eines Handelsgewerbes gelten nach bisherigem Recht nicht als Handelsgesellschaften, dagegen nach dem Entwurf des neuen Handelsgesetzbuches (1896), der im übrigen die Unterwerfung der Handwerke unter das Handelsrecht aufrechterhält, da viele Handwerker auch nicht selbst erzeugte Waren feilhalten. Die Gasthofbesitzer werden Vollkaufleute.

Mindermaschine, s. Wirkmaschine.

Minderungsklage (Actio quanti minoris), die Klage auf verhältnismäßige Minderung des Kaufpreises wegen Mangelhaftigkeit des verkauften Gegenstandes. Nach dem Edikt der Ädilen (s. d.) sollte der Verkäufer dem Käufer die Mängel verkaufter Sklaven oder Tiere anzeigen, sonst hatte der Käufer, wenn er den Kauf nicht aufheben wollte (Wandlungsklage), das Recht zur M. innerhalb eines Jahres. Dieser Anspruch wurde ausgedehnt auf den Kauf aller Sachen; so ist er vom neuern Recht anerkannt (Deutscher Entwurf, Reichstagsvorlage, §. 456). (S. Gewährsmängel.)

Mindeste Brüder und Mindeste Schwestern, s. Minimen.

Mindoro, Philipps-Insel, eine der span. Philippinen, wird gegen N. durch die San Bernardinostraße von Luzon getrennt und im S. von der Sulusee bespült. Geologisch ist M. noch fast ganz unbekannt, wahrscheinlich vulkanisch und tertiär. Im N. erhebt sich der Monte-Halcon zu 2702 m. M. zählt auf etwa 10 000 qkm 37 000 E., fast ausschließlich vom malaiischen Stamme der Manguianes; an den Küsten sitzen Tagalen, im Innern vielleicht Negritos. M. ist fruchtbar, wenig angebaut und nur dem Namen nach spanisch. Mit den benachbarten kleinern Inseln Marinduque (26 020 E.), Lubang (3700 E.), Masbate und einigen andern bildet M. eine Provinz der Philippinen. Hauptort und Sitz der Behörden ist Calapan an der Nordküste.

Mindszent, Groß-Gemeinde und Hauptort eines Stuhlbezirks (25 918 E.) im ungar. Komitat Csongrad, links an der Theiß, an der Linie Szentes-Hódmezö-Vásárhely im Betriebe der Ungar. Staatsbahnen, ist Dampferstation und hat (1890) 12 033 meist kath. magyar. E.; bedeutenden Weizenbau, Rindvieh- und Schafzucht.

Mine (grch. mna, lat. mina), die von den alten Griechen zugleich mit ihrem ganzen Münz- und Gewichtssystem aus dem Orient übernommene Bezeichnung (semit. "Teil") für ein bestimmtes Gewicht und eine, freilich nie als Einzelstück ausgeprägte, Münze, die das Hundertfache der Drachme und den sechzigsten Teil des Talents betrug. Das Gewicht und der Münzwert der M. war in den verschiedenen Zeiten und Staaten verschieden. Unter diesen