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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Preußen (Versicherungswesen)

zuweisen. Er hat aber einen sehr bedeutenden Umfang. Für den Außen- und Binnenhandel, mit Einschluß des Kredithandels, aber ohne die Hausiergewerbe, wurden 1882 im ganzen 260769 Hauptbetriebe mit 492720 darin beschäftigten Personen und außerdem 88787 nebensächlich betriebene Handelsgeschäfte gezählt; von den Hauptbetrieben hatten 85157 je 1-5 Gehilfen, 7231 dagegen 6 und mehr Gehilfen, von letztern 141 sogar mehr als 50 Personen. Die im Hauptberuf vom Handel lebende Bevölkerung (Erwerbsthätige, Angehörige und Dienstboten) bezifferte sich auf 1256099 oder 4,6 Proz. der Gesamtbevölkerung. Haupthandelsplätze für den Binnen- und Außenhandel sind Berlin, Königsberg, Danzig, Stettin, Posen, Breslau, Magdeburg, Hannover, Altona, Frankfurt a. M., Köln, Barmen, Elberfeld, Krefeld, auch Frankfurt a. O.; der Binnenhandel blüht außerdem in vielen größern Städten. In 2663 Orten finden neben den Wochenmärkten mehr als 13000 größere und kleinere Märkte und Messen statt, darunter bedeutende Wollmärkte in Berlin, Breslau, Königsberg, Posen, Landsberg a. W., Stralsund, Hildesheim, Hannover, Paderborn und Cassel. Regelmäßige Börsenversammlungen bestehen an den größeren Handelsplätzen, worunter die zu Berlin und Frankfurt a. M. von europ. Bedeutung, zeitweilige Industriebörsen an verschiedenen Orten, Messen zu Frankfurt a. M., Frankfurt a. O. und neuerdings zu Berlin.

Das Münzwesen ist durch die Reichsgesetze vom 4. Dez. 1871 und 9. Juli 1873, das Maß- und Gewichtssystem durch die Maß- und Gewichtsordnung vom 17. Aug. 1868 geordnet. (S. auch Deutschland und Deutsches Reich, Bd. 5, S. 138 fg.)

Das Bank- und Kreditwesen ist vielseitig ausgebildet. Bezüglich der Notenbanken hat die Reichsgesetzgebung einheitliche Ordnung geschaffen und es besteht in P. außer der Reichsbank (s. Reichsbank, Deutsche) zur Zeit (1895) nur noch die Frankfurter Bank (gegründet 1854, Aktienkapital 18 Mill. M.) als Notenbank. (S. Privatnotenbanken.) Rentenbanken zur Beförderung der Ablösungen der Reallasten (Gesetze vom 2. März 1850 über die Errichtung von Rentenbanken und vom 17. Jan. 1881, betreffend die Wiederzulassung der Vermittelung der Rentenbanken zur Ablösung der Reallasten) bestehen in Königsberg i. Pr., Berlin, Stettin, Posen, Breslau, Magdeburg und Münster (s. Bodenrentenbanken), Landeskulturrentenbanken (s. d.) in Posen, Breslau und Kiel. Die Provinzialhilfskassen sind errichtet zu dem Zwecke, gemeinnützige Anlagen und Anstalten, Gemeindebauten, Tilgung von Gemeindeschulden, Grundverbesserungen und gewerbliche Unternehmungen durch Darlehen zu erleichtern, den Geldverkehr überhaupt und das heilsame Sparkassenwesen zu fördern. Die 14 bestehenden haben ihren Sitz in Königsberg, Danzig, Berlin (Hilfskasse für den kommunalständischen Verband der Neumark und Kurmärkische Hilfskasse), Lübben, Stettin, Posen, Breslau, Görlitz, Merseburg, Stendal, Münster, Wiesbaden und Düsseldorf. Aus den Meliorationsfonds sollen in der Regel nur kleinern Grundbesitzern Darlehen in mäßiger Höhe zum Zwecke von Verbesserungsanlagen gewährt, Unterstützungen nur ausnahmsweise gegeben werden; doch können bei einzelnen Fonds auch Gemeinden und Korporationen Zuwendungen erhalten. Es bestehen 10 derartige Fonds, von denen die für die Provinzen Westpreußen und Rheinland mit den entsprechenden Provinzialhilfskassen vereinigt sind.

Landschaftliche Kreditinstitute mit voller oder teilweiser Staats-, Provinzial-, Kommunal- oder ständischer Garantie sind die Hannoversche Landeskreditanstalt, die Landeskreditkasse zu Cassel, die Nassauische Landesbank in Wiesbaden und das königl. Kreditinstitut für Schlesien in Breslau. Landschaftliche Gegenseitigkeits-Grundkreditinstitute sind die sog. Landschaften (s. d.). Die landschaftlichen und kommunalständischen Darlehnskassen sind mit den landschaftlichen Kreditinstituten im Zusammenhang siebende und von denselben im wesentlichen mitverwaltete Bankgeschäfte unter staatlicher Kontrolle und mit beschränktem oder weiter gehenden Befugnissen ausgestattet; hiervon bestehen 11. Die 12 Hypothekenbanken (s. Bodenkreditbanken) sind die Deutsche Hypothekenbank (1872 gegründet; Aktienkapital 5 Mill. M.), Norddeutsche Grundkreditbank (1868; 4,5 Mill. M.), Pommersche Hypotheken-Aktienbank (1866; Jan. 1894: 6 Mill. M.), Preußische Bodenkredit-Aktienbank (s. d.), Preußische Central-Bodenkredit-Aktiengesellschaft (s. d.), Preußische Hypotheken-Aktienbank (s. d.), Preußische Hypotheken-Versicherungs-Aktiengesellschaft (1862; 15, mit 10,5 Einzahlung) und die Deutsche Grundschuldbank (1886; 6), sämtlich in Berlin; ferner die Frankfurter Hypothekenbank (1862; 12) und der Frankfurter Hypotheken-Kreditverein (1867; 4,8) in Frankfurt a. M., die Schlesische Bodenkredit-Aktiendank (1872; 10,2 Mill. M.) in Breslau und die National-Hypotheken-Kreditgesellschaft (1870; eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht) in Stettin. Von den außerdem bestehenden 45 Aktienbanken haben 14 ihren Sitz in Berlin; die ältesten sind der A. Schaafhausensche Bankverein (1848 gegründet; Aktienkapital 48 Mill. M.) zu Köln, die Bank des Berliner Kassenvereins (1850; 9 Mill. M.) und die Bank für Handel und Industrie (s. d.) in Darmstadt und Berlin; die Disconto-Gesellschaft (s. d., 1851; 75 Mill. M.) und die Berliner Handels-Gesellschaft (s. d.), sämtlich in Berlin. Die 8 Maklerbanken, welche sämtlich in Berlin ihren Sitz haben, sind der Börsen-Handelsverein (1872 gegründet), der Berliner Maklerverein (1877), die Maklerbank (1877), die Börsenkommissionsbank (1879), die Landwirtschaftliche Bank (1880), Effekten-Maklerbank (1881), Getreide-Maklerbank (1881) und die Fonds-Maklerbank (1882).

Versicherungswesen. Die Versicherungen auf den Lebens- und Todesfall haben seit Zulassung vieler miteinander konkurrierenden Gesellschaften in hohem Maße zugenommen. Mit den verschiedenen Zweigen der Lebens-, Renten- und Unfallversicherung befaßten sich in P. (1890) überhaupt 55 preußische, andere deutsche und außerdeutsche Gesellschaften und Anstalten. Versichert waren insgesamt bei Lebensversicherungen (s. Lebensversicherung) 741646 Personen mit einer Summe von 1192495729 M., d. i. durchschnittlich 2956 M. auf eine Person. Bei deutschen gegenseitigen Gesellschaften waren versichert 184402 Personen (24,9 Proz.) mit 793,401 Mill. M., bei deutschen Aktiengesellschaften 519954 Personen (70,1 Proz.) mit 1179,278 Mill. M., bei außerdeutschen Gesellschaften 37290 Personen (5 Proz.) mit 219,16 Mill. M.; hiervon auf Todesfall versichert 722751 Personen mit 2172,978 Mill. M.

Das Lebensversicherungsgeschäft der einzelnen Gesellschaften verteilte sich 1890 folgendermaßen: