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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Reformburschenschaft; Reformer; Reformieren; Reformierte Kirche

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Reformburschenschaft - Reformierte Kirche

dauert 12 Stunden. Die Vermehrung der Wähler durch die dritte Reform betrug wieder etwa 2 Millionen, so daß ihre Gesamtzahl jetzt über 5 Millionen ist. Die Vertreterversammlung ist die, daß in ganz Großbritannien und Irland die Städte 284, die Grafschaften 377, die Universitäten 9 Vertreter stellen, das Unterhaus also 670 Mitglieder zählt.

Reformburschenschaft, Studentenverbindung, s. Burschenschaft (Bd. 3, S. 779 a).

Reformer, s. Reform.

Reformieren (lat.), umgestalten, verbessern, eine Reform (s. d.) vornehmen.

Reformierte Kirche, im Gegensatz zur luth. Kirche die von Zwingli und Calvin begründete prot. Kirchengemeinschaft. Dasselbe Verlangen nach einer Reformation der Kirche, das im 16. Jahrh. in Deutschland erwacht war und durch Luther befriedigt wurde, zeigte sich auch in der Schweiz, in den Niederlanden, in England und Frankreich. Unter den Schweizern traten besonders Ulrich Zwingli (s. d.) in Zürich und Johann Ökolampadius (s. d.) in Basel als Führer der reformatorischen Bewegung auf. Zwinglis Bemühungen gelang es, den Rat der Stadt für die Durchführung der Reformation zu gewinnen; mit der Abendmahlsfeier unter beiderlei Gestalt im Münster erhielt dieselbe ihren Abschluß (13. April 1525). Zürich verteidigte von nun ab standhaft die Neuerungen in der Lehre und in den Gebräuchen gegen die feindseligen Kantone, besonders gegen Schwyz, Zug, Uri, Unterwalden, Freiburg und Luzern; bald erklärten sich auch Appenzell und Mülhausen für die neue Lehre. Auf das Anerbieten Ecks kam es 19. Mai 1526 zu Baden im Aargau zu einem Religionsgespräch, wobei Ökolampadius für die Neuerungen das Wort führte. Noch in demselben Jahre wurde in Graubünden völlige Religionsfreiheit eingeführt, und nach dem Religionsgespräch zu Bern (7. bis 26. Jan. 1528) trat auch dieser Kanton zur Reformation völlig über. Die kath. Kantone verbündeten sich zur Verteidigung der alten Lehre mit dem Könige Ferdinand, Kaiser Karls V. Bruder. Dem gegenüber schlössen Zürich und Konstanz einen Bund (25. Dez. 1527) unter dem Namen Burgrecht, dem zunächst Bern, St. Gallen, Biel, Mülhausen, Basel und Schaffhausen (1529) beitraten. Auch im Auslande suchte man Bundesgenossen zu gewinnen; doch stand einer Verbindung mit den deutschen Protestanten die Verschiedenheit in der Abendmahlslehre gegenüber, die namentlich Luther mit steigendem Widerwillen gegen Zwingli und die Schweizer erfüllte. Das Gespräch zu Marburg (1. bis 3. Okt. 1529) brachte in allen andern Stücken, nur nicht in der Abendmahlslehre, eine Verständigung unter den Theologen zu stande und führte nur eine engere Verbindung der Schweizer mit dem Landgrafen von Hessen, der in das Burgrecht aufgenommen wurde, herbei. Die Reformierten in der Schweiz hoben die Gemeinschaft mit den fünf kath. Orten auf und sagten diesen den freien Kauf der Lebensmittel ab. Jetzt fielen die kath. Orte plötzlich in Zürich ein, und die ihnen in aller Eile entgegengeführten Truppen wurden 11. Okt. 1531 bei Kappel geschlagen und Zwingli selbst fiel in diesem Kampfe.

Durch den Ausgang der Schlacht bei Kappel war der Verbreitung der R. K. in der deutschen Schweiz ein Ziel gesetzt; desto mehr verbreitete sie sich in der franz. Schweiz. In Neuchâtel war sie (1530) durch Wilhelm Farel (s. d.) begründet worden; von Bern aus gewann sie 1534 Eingang in Genf. Hier trat im Aug. 1536 Johann Calvin (s. d.) auf, der auf die Entwicklung der gesamten R. K. den tiefgreifendsten Einfluß übte und Genf an deren Spitze brachte. Er stiftete 1559 die Genfer Akademie, auf der viele Prediger für das Ausland ihre Bildung empfingen. Die calvinistische Lehre verpflanzte sich auch nach Deutschland, wo die der Melanchthonschen Richtung treu gebliebenen Landeskirchen, besonders in Hessen, der Pfalz, Anhalt und Bremen, allmählich mit den Schweizern in völlige Kirchengemeinschaft traten. Außerdem fand die Calvinsche Reformation in Frankreich, England, Schottland, den Niederlanden, Polen und Ungarn Eingang. Von England aus hat sie sich in Nordamerika verbreitet.

Trotz gewisser Verschiedenheiten in der äußern Gestaltung der R. K. läßt sich ein gemeinsamer Grundtypus wie in der Lehre so in Verfassung und Kultus nicht verkennen. Gemäß dem scharf ausgeprägten Gegensatz gegen alle Kreaturvergötterung oder gegen alle Lehren und Ordnungen, die Göttliches und Menschliches vermischen, entwickelte sich das Kirchenwesen in apostolischer Einfachheit und im strengsten Anschlusse an die Vorbilder der Heiligen Schrift. Daher die große Einfachheit des reform. Gottesdienstes, wovon nur die Anglikanische Kirche eine Ausnahme macht, die Abschaffung von Bildern, Altären, Orgeln, Kerzen, Meßgewändern, allen nicht in der Schrift begründeten kirchlichen Feiertagen u. s. w. Auch die Ersetzung der bischöfl. Verfassung durch Presbyterien und Synoden (wobei man doch der weltlichen Obrigkeit, wenn sie gleichen Bekenntnisses war, einen großen Einfluß gestattete) wurde aus der Heiligen Schrift als Gottes Ordnung begründet. Im Dogma zeigt sich die eigentümliche Entwicklung am frühesten in der Lehre vom Heiligen Abendmahl, bei der man konsequenter als die Lutheraner mit der röm. Lehre von der Transsubstantiation (s. d.) brach und statt eines leiblichen Genusses von Christi Leib und Blut nur einen geistigen Genuß durch den Glauben gelten ließ, während der Mund nur die äußern Speisen, als Sinnbilder der übersinnlichen Güter, empfange. Die Unterschiede der Zwinglischen und Calvinschen Auffassung sind in dieser Hinsicht nur gering. Auf dem Reichstage zu Augsburg 1530 ließ Zwingli dem Kaiser seine Konfession (Fidei ratio) übergeben, aber neben ihm überreichten auch die vier Städte Straßburg, Konstanz, Memmingen und Lindau (daher Confessio Tetrapolitana) ein besonderes Bekenntnis. Von den spätern Bekenntnisschriften sind zu erwähnen die "Baseler Konfession" von 1534, die "Erste Helvetische Konfession" zum Zwecke der Verständigung mit Luther von Bullinger, Myconius, Grynäus, Judä und Megander verfaßt (1536), die von den Städten Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen, St. Gallen, Mülhausen und Biel angenommen wurde; danach zur Abwehr erneuter Angriffe Luthers die "Züricher Konfession" von Bullinger (1549), zur Verständigung der Züricher und Genfer in der Abendmahlslehre der "Züricher Konsens" (1549), und als Ausdruck der Calvinschen Prädestinationslehre der "Genfer Konsens" (1552). Die größte Verbreitung, nicht nur in der Schweiz, sondern auch in Deutschland, Polen, Ungarn und Schottland hat die von Bullinger im Namen der schweiz. Kirchen dem Kurfürsten Friedrich III. von der Pfalz überreichte "Zweite Helvetische Konfession" (1566) erlangt. Dagegen wurde die im Geiste eng-^[folgende Seite]