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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Romerike - Romilly

schenden und durch das Gesetz nur noch mehr aufgereizten Sünde absterben und zu einem neuen Leben im Geiste Christi erweckt werden. Ein dritter Teil richtet sich sodann an das nationale Bewußtsein des Judentums und zeigt, wie die äußere leibliche Zugehörigkeit zum Bundesvolke noch kein Anrecht aus die göttlichen Verheißungen gebe, Gott vielmehr hinsichtlich der Personen, die er begnadigen oder verwerfen wolle, unbedingte Freiheit habe. Gleichwohl habe Gott durch die zeitweilige Verwerfung Israels nur das Gesetz seiner Heilsordnung offenbar machen wollen, daß das Heil aus freier Gnade komme und nicht aus der Menschen Verdienst; die Verheißungen Gottes aber würden dereinst auch an dem gesamten Israel noch in Erfüllung gehen, da die Berufung der Heiden nur dem Zwecke diene, Israel zur Nachfolge zu reizen und dann zuletzt sich aller zu erbarmen. Den Schluß machen sittliche Mahnungen, die durch die besondern Verhältnisse der röm. Gemeinde veranlaßt sind, persönliche Mitteilungen und Grüße. Der Brief ist, wenn auch neuerdings von Loman, Steck u. a. (s. Galaterbrief) angezweifelt, doch zuverlässig echt, nur über die Zugehörigkeit der zwei Schlußkapitel oder doch einzelner Teile derselben zum ursprünglichen R. wird gestritten. Die Abfassungszeit fällt ins J. 59. - Aus der reichen Litteratur über den Brief sind hervorzuheben: die Kommentare von Weiß (in H. A. W. Meyers "Kommentar", 8. Aufl., Gött. 1891), Godet (deutsch von Wunderlich, 2 Bde., 2. Aufl., Hannov. 1892-93) und Lipsius (im "Handkommentar zum Neuen Testament", Bd. 2, Abteil. 2, 2. Aufl., Freib. i. Br. 1892); ferner Mangold, Der R. und seine geschichtlichen Voraussetzungen (Marb. 1884); Holtzmann, Der Leserkreis des R. (im "Jahrbuch für prot. Theologie", 1886); Klöpper, Paulinische Studien (Königsb. 1887). Vgl. auch Pfleiderer, Das Urchristentum (Berl. 1887); Weizsäcker, Das apostol. Zeitalter (2. Aufl., Freib. i. Br. 1889).

Romerike, Landschaft im nordöstl. Teil des norweg. Amtes Akershus, zählt (1891) 58988 E. auf 4016 qkm. R. ist ein 200-250 m hohes Plateau, von niedrigen Bergrücken durchzogen und von höhern waldbedeckten Gebirgen begrenzt. Das Land wird von der Eidsvolderbahn und der Kongsvingerbahn durchschnitten.

Römermonate, im alten Deutschen Reiche die von den Ständen an den Kaiser zu Reichskriegen und andern außerordentlichen Ausgaben bewilligte Steuer. Sie hat zu den Römerzügen des Mittelalters nur insofern eine Beziehung, als die Summe, die jeder Reichsstand nach der Matrikel von 1521 monatlich als Sold für die Kriegsleute zahlen sollte, die er zum Römerzuge zu stellen gehabt hatte, jener Reichssteuer zu Grunde gelegt wurde. Sie kam in die Reichsoperationskasse. (S. Deutsches Heerwesen, Bd. 5, S. 63 a.)

Römerpreis, der große Staatspreis (Grand prix de Rome) für die Kompositionsschüler des Pariser Konservatoriums. Durch den jährlich im November vergebenen R. erhält der Stipendiat die Mittel zu einem vierjährigen Studienaufenthalt in Italien. Denselben Namen trägt der erste Kompositionspreis des Konservatoriums in Brüssel.

Römerquelle, Alpenkurort bei Prävali (s. d.) in Kärnten.

Romershausens Augenessenz, s. Geheimmittel.

Römerstadt. 1) Bezirkshauptmannschaft und Gerichtsbezirk in Mähren, hat 381,56 qkm und (1890) 30482 (14465 männl., 16017 weibl.) deutsche E. in 39 Gemeinden mit 42 Ortschaften. - 2) R., czech. Rymařov, Stadt und Sitz der Bezirkshauptmannschaft und des Bezirksgerichts, an der Linie Kriegsdorf-R. (15 km) der Österr. Staatsbahnen, hat (1890) 4403, mit dem nahen Harrachsdorf 4786 deutsche E., Landes-Unterrealschule, Webschule; bedeutende Leinweberei, Bleicherei, Woll- und Seidenindustrie, Bleiwarenfabrik, Drechslerei und bedeutenden Flachsbau.

Römerzinszahl, s. Indiktionencyklus.

Römerzüge, die Heereszüge der deutschen Könige nach Italien, um in Rom vom Papste die Kaiserkrönung zu erhalten und von den ital. Vasallen sich huldigen zu lassen. Jeder Vasall war zur Heeresfolge verpflichtet, bis diese Pflicht unter Maximilian I. und Karl V. durch Geldzahlungen abgelöst wurde (s. Römermonate). Zuletzt wurde Friedrich IV. 1452 in Rom gekrönt; Maximilian I. nahm zuerst (1508), ohne vom Papst gekrönt zu sein, den Titel "erwählter röm. Kaiser" an; Karl V. ist der letzte Kaiser, der vom Papste gekrönt ward (1530), aber nicht in Rom, sondern in Bologna.

Röm. et Schult. oder R. et S., hinter lat. Pflanzennamen Abkürzung für Johann Jakob Römer, Arzt und Professor der Botanik zu Zürich, geb. 8. Jan. 1763, gest. 15. Jan. 1819, und Joseph August Schultes, Professor der Botanik zu Wien, Krakau, Innsbruck und Landshut, geb. 15. April 1773, gest. 21. April 1831; sie gaben gemeinsam heraus: "Caroli a Linné Systema vegetabilium" (16. Ausg., Stuttg. 1817-30).

Romford (spr. römmf'rd), Stadt in der engl. Grafschaft Essex, 22 km von dem Bahnhof Charing-Croß in London entfernt, Station der Linie London-Colchester-Norwich-Cromer der Great-Easternbahn, zählt (1891) 8408 E.; hat eine berühmte Brauerei und Fabrikation von landwirtschaftlichen Geräten.

Römhild, Stadt im Kreis Hildburghausen des Herzogtums Sachsen-Meiningen, in der Herrschaft R., an der zur Fränkischen Saale gehenden Spring und der Lokalbahn Rentwertshausen-R. (10,7 km), Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht Meiningen), bat (1890) 1780 E., Post, Telegraph, schöne Kirche, ehemals Kollegiatstift, mit prachtvollem Sarkophage von Peter Vischer, ein Schloß Glücksburg (15. Jahrh.), seit 1881 Kriegerwaisenhaus, Sparkassen; Dampfmolkerei, Brauereien und bedeutende Viehmärkte. R. wird als Sommerfrische besucht. In der Nähe der Große und Kleine Gleichberg (letzterer mit der Steinsburg) mit bedeutenden Basaltpflastersteinbrücken. Nach R. erhielt eine sächs. Linie, die von Ernsts des Frommen Sohn Heinrich 1681 gegründet wurde und mit ihm 1710 ausstarb, den Namen Sachsen-Römhild.

Romilly, Sir Samuel, engl. Jurist und Parlamentsredner, geb. 1. März 1757 zu London, aus einer franz. Emigrantenfamilie stammend, widmete sich dem Rechtsstudium, trat seit 1783 als Sachwalter auf und erwarb sich große Praxis. Mirabeau veranlaßte ihn 1789, eine Denkschrift über die Formen und Geschäftsordnung des brit. Parlaments zu verfassen, die großes Aufsehen machte. 1806 erhielt R. das Amt des Generalfiskals (Solicitor general) nebst dem Rittertitel. Zugleich trat er ins Unterhaus ein, wo er sich als Redner auszeichnete. Die Auflösung des Ministeriums Grenville 1807 brachte R. um sein Amt, der nun ein Führer der Opposition wurde. Aus Melancholie machte er seinem Leben am 2. Nov. 1818 ein Ende. Seine "Ob-^[folgende Seite]