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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Roemer; Römer; Römerbad; Römerbrief

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Roemer (Friedr. Adolf) - Römerbrief

er 1813 verließ, um die militär. Laufbahn einzuschlagen. Nach dem Frieden nahm er seinen Abschied und studierte zu Tübingen die Rechte. 1819 wurde R. Auditeur in Stuttgart und 1831 zum Kriegsrat befördert. 1833 wurde R. in die Kammer gewählt und schloß sich der liberalen Opposition an. Nach Auflösung der Kammer wurde er wieder erwählt und vertauschte, da ihm die Regierung für seine parlamentarische Thätigkeit den Urlaub verweigerte, den Staatsdienst mit der Advokatur. 1838 nahm er mit Uhland, P. Pfizer und Schott eine neue Wahl nicht mehr an. Erst die Wahlen von 1845 führten ihn wieder in die Kammer, wo er als Führer der Opposition die Maßregeln der Regierung geschickt bekämpfte. Nach dem Ausbruch der Februarrevolution 1848 übernahm R. das Portefeuille der Justiz in dem Ministerium vom 9. März, dessen Haupt er zugleich thatsächlich wurde. Als Mitglied des Ausschusses wohnte er dem Vorparlament in Frankfurt bei, trat auch als Abgeordneter in die Deutsche Nationalversammlung, wo er sich gegen das preuß. Erbkaisertum erklärte. Nach Übersiedelung des Rumpfparlaments nach Stuttgart trat R. aus der Versammlung und ließ diese als württemb. Justizminister 18. Juni 1849 durch Militär sprengen. Die Auflösung des Ministeriums, das sich über den Beitritt zum Dreikönigsbündnis nicht einigen konnte, führte im Okt. 1849 auch R.s Entlassung herbei. Seitdem beschränkte er seine polit. Wirksamkeit auf die Kammer, in die er stets gewählt wurde und als deren Präsident er 1851-63 fungierte. R. starb 11. März 1864.

Roemer, Friedr. Adolf, Geolog, Bruder von Ferd. und Herm. R., geb. 14. April 1809 in Hildesheim, studierte in Göttingen und Berlin Rechtswissenschaft, war dann Bergamtsjustizbeamter, wurde hierauf Bergrat und 1862-67 Vorstand der Bergschule in Clausthal, wo er 25. Nov. 1869 starb. R. ist der Begründer des Römermuseums zu Hildesheim sowie der wertvollen Mineraliensammlung der Bergakademie in Clausthal; seine Schüler errichteten ihm dort 1882 ein Denkmal. Er schrieb: "Die Versteinerungen des norddeutschen Oolithengebirges" (Hannov. 1836; Nachtrag 1839), "Die Versteinerungen des norddeutschen Kreidegebirges" (ebd. 1840), "Die Versteinerungen des Harzgebirges" (ebd. 1843), "Beiträge zur geolog. Kenntnis des nordwestl. Harzgebirges" (5 Abteil., Cass. 1855-66).

Roemer, Hermann, Politiker und Geolog, Bruder des vorigen, geb. 4. Jan. 1816 zu Hildesheim, studierte 1836-39 in Göttingen und Heidelberg die Rechte und Naturwissenschaften, machte zum Zwecke weiterer naturwissenschaftlicher Studien Reisen in Europa und Ägypten, ward dann in seiner Vaterstadt Auditor, darauf Assessor beim Stadtgericht, trat aber 1852, um einer Strafversetzung wegen seiner gegen die damalige hannov. Regierung gerichteten polit. Thätigkeit zu entgehen, aus dem Staatsdienst aus und wurde Senator in Hildesheim, welche Stellung er bis 1883 behielt. Er starb 24. Febr. 1894 in Hildesheim. R. war 1867-90 Mitglied des Norddeutschen und Deutschen Reichstags für Wolfenbüttel; er gehörte zur nationalliberalen Partei. Um seine Vaterstadt machte er sich durch Begründung und Leitung des dortigen Museums verdient. Als Geolog führte er im Auftrage der Regierung die Untersuchungen der südl. Hälfte Hannovers (1845-55) aus, deren Ergebnis die in sieben Blatt erschienene "Geolog. Karte von Hannover" ist. Ferner schrieb er: "Die geolog. Verhältnisse der Stadt Hildesheim" (Berl. 1884).

Römer, Olaus, dän. Astronom, geb. 25. Febr. 1644 zu Aarhus, war Schüler von Picard, 1671-81 in Paris Lehrer des Dauphin und Mitglied der Akademie, dann Professor der Mathematik in Kopenhagen. Auch war er königl. Staatsrat und starb 19. Sept. 1710 als Bürgermeister von Kopenhagen. Am bekanntesten ist er durch seine Bestimmung der Lichtgeschwindigkeit (s. d.). Auch rührt von ihm die Erfindung des Meridiankreises her.

Römerbad, slaw. Teplitza (d. i. "warmes Bad"), Kurort im Gerichtsbezirk Tüffer der österr. Bezirkshauptmannschaft Cilli in Steiermark, am rechten Ufer der Sann, an der Linie Wien-Triest der Österr. Südbahn, in reizender Gegend, besitzt mehrere indifferente Thermen (36-38° C.), deren Hauptbestandteile Kochsalz und kohlensaure Erden sind und die nur zum Baden benutzt werden, und eine große Badeanstalt mit Bassin und Vollbädern. Gefundenen Denksteinen zufolge war R. schon den Römern bekannt. - Vgl. Hoisel, Cilli und dessen Sannbäder (Wien 1877); Mayrhofer, Kurort R., das steir. Gastein (3. Aufl., ebd. 1885).

Römerbrief, Brief des Apostels Paulus an die Römer, enthält die vollständigste und gereifteste Darlegung des eigentümlich Paulinischen Evangeliums, doch ist die Briefform nicht etwa lediglich Einkleidung, sondern der R. ist ein richtiger Brief, der seine Veranlassung in der beabsichtigten Reise des Apostels nach Rom hat und dem Zwecke dient, einer zum großen Teile aus geborenen Heiden, aber unabhängig von Paulus und unter dem geistigen Einfluß des Judenchristentums entstandenen Gemeinde seine Auffassung des Christentums nahe zu bringen und sich dadurch eine günstige Aufnahme in Rom zu bereiten. Obwohl Paulus das Volk der Römer zu den Heidenvölkern zählt, dem er ebenso wie Griechen und Barbaren das Evangelium zu predigen verpflichtet sei, setzt er in seinen Argumentationen doch vorzugsweise jüdisch gebildete Leser voraus und sucht seine Theologie vor dem jüd. Bewußtsein zu rechtfertigen. Der Brief sucht zunächst das religiöse Bewußtsein des Judentums über die durch den Tod Christi ermöglichte "Rechtfertigung aus Glauben allein durch die Gnade" ins klare zu setzen, im Gegensatz zu der jüd. Rechtfertigung aus den Werken des Gesetzes, sofern die Juden ebensowenig wie die Heiden durch eigene Gesetzeserfüllung das Wohlgefallen Gottes zu verdienen vermögen, vielmehr auch ihrerseits durch selbstverschuldete "Ungerechtigkeit" dem göttlichen Zorn verfallen seien. Er zeigt, wie statt dessen eine Gerechtigkeit aus Glauben durch Christi Sühntod gleicherweise für Heiden wie für Juden ermöglicht sei, weist deren alttestamentliche Begründung im Glauben Abrahams nach und erläutert sodann die Übertragung von Gerechtigkeit und Leben von dem einen Christus auf die vielen Menschen durch die Parallele mit der Übertragung von Sünde und Tod von dem einen Adam auf alle seine Nachkommen. Hieraus rechtfertigt Paulus sein Evangelium für das sittliche Bewußtsein des Judentums, indem er zeigt, daß die durch Christi Tod erlangte Freiheit von dem Gesetz keine Freiheit zum Sündigen sei, wie vielmehr die Gläubigen in der Taufe mit Christus auf geheimnisvolle Weise in Todes- und Lebensgemeinschaft getreten sind, dadurch der im Fleisch herr-^[folgende Seite]