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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Russisches Heerwesen

gen vorgenommen (jedesmal 40 Rekruten auf 1000 "Revisionsseelen") sowie 18 Reserve-Infanterie- und 8 Reserve-Kavalleriedivisionen errichtet. Am 6. Juli wurde die Reichswehr (Opoltschenije, 270000 Mann Infanterie und 50000 Mann Kavallerie) aufgeboten. Nach Beendigung des türk. und poln. Krieges wurde die Dienstzeit von 25 auf 20, später auf 15 Jahre herabgesetzt; der Dienst im Heere befreite von der Leibeigenschaft. 1833 wurde das Kriegsministerium errichtet, in dem der Generalstab eine Abteilung bildet. Dem Generalstab wurde das Topographenkorps unterstellt und den Stäben der Korps und Divisionen ständig Generalstabsoffiziere zugeteilt. Aus den 180000 Mann Peters d. Gr. waren bei Beginn des Krimkrieges 1151319 reguläre und 245850 irreguläre Truppen geworden. Obgleich sich diese Macht im Verlauf des Krieges noch steigerte, konnte sie Rußland vor dem Unterliegen nicht bewahren, weil sie nicht auf zweckentsprechenden Grundlagen beruhte. Nach 1862 wurde die Armee wiederholt reorganisiert. Das Reich ist zu militär. Zwecken in 13 Militärbezirke (s. d.) eingeteilt.

Die Armee besteht aus dem stehenden Heer, der Reichswehr (Opoltschenije) und den Kosaken (s. d.). Die allgemeine Wehrpflicht, durch Gesetz vom 13. (1.) Jan. 1874 eingeführt, erstreckt sich auf die gesamte männliche Bevölkerung ohne Unterschied des Standes, ausgenommen die Bevölkerung Turkestans, der Küstengebiete am Stillen Ocean, des Amurgebietes und noch einiger asiat. Bezirke; die Samojeden im Kreis Melsen (Gouvernement Archangelsk), die Fremdvölker der Gouvernements Astrachan, Stawropol und zahlreiche Gebiete Sibiriens. Die Wehrpflicht dauert vom 21. bis zum vollendeten 43. Jahre, die Dienstzeit im stehenden Heer: 5 Jahre bei der Fahne, 13 Jahre bei der Reserve; dann erfolgt der Übertritt in die Opoltschenije (s. d.). Die Dienstzeit für die Bevölkerung Transkaukasiens und die Fremdvölker des Kuban- und Terekgebietes beträgt 3 Jahre bei der Fahne, 15 Jahre in der Reserve; Mohammedaner, die Ossetinen ausgenommen, sind gegen Entrichtung einer Geldsteuer von der persönlichen Dienstpflicht befreit. In Finland, wo die allgemeine Wehrpflicht mit dem 13. Jan. 1881 eingeführt ist, beträgt die Dienstzeit bei der Fahne 3, in der Reserve 2 Jahre. Die gebildeten Klassen leisten eine verkürzte Dienstzeit ab. Ebenso werden Familien-, Vermögens- und bürgerliche Ausbildungsverhältnisse des Wehrpflichtigen berücksichtigt. Der Kriegsminister kann nach Einholung der kaiserl. Erlaubnis Mannschaften bis zu sechs Monaten über die gesetzliche Dienstzeit wegen polit., militär. oder klimatischer Verhältnisse im aktiven Dienst behalten. Seit 1881 werden etwa 25-35000 Mann über den Etat als "Ergänzungskontingent" eingestellt und nach neunmonatiger Dienstzeit zur Reserve entlassen. 1894 waren zur Losung verpflichtet 726360, ausgehoben 270000, in Finland 22774 und 2085, einheimische Bevölkerung im Kaukasus 22102 und 2395 Mann. Die Opoltschenije umfaßt in zwei Aufgeboten alle wehrfähigen, nicht dem stehenden Heer angehörigen Männer vom 21. bis 43. Jahre (in Finland bis zum 40.), die aus dem letztern ausgeschieden oder bei der Rekrutenaushebung als überzählig nicht eingestellt sind. Die Dienstzeit der Kosaken dauert vom 18. bis 38. Jahre, und zwar in der Vorbereitungskategorie 3, Frontkategorie 12 (je 4 Jahre in den 3 Aufgeboten), Ersatzkategorie 5 Jahre. Für sie bestehen ähnliche Rücksichten auf Bildungs-, Familien-, Berufs- und Erwerbsverhältnisse wie im stehenden Heer. Die Heereswehr umfaßt ohne Altersgrenze alle wehrfähigen, nicht dem Dienststand angehörigen Kosaken; aus der Vorbereitungskategorie treten jährlich rund 16000 Mann in die Frontkategorie.

Das stehende Heer umfaßt 22 Armeekorps (Gardekorps, Grenadierkorps, 1. bis 19. und Kaukasisches Korps), die im Frieden meistens aus 2 Infanterie- und 1 Kavalleriedivision bestehen. Die Festungsartillerie, Mörserregimenter, Trainbataillone, Eisenbahn-, Sappeur-, Schützenbrigaden stehen ständig, die 21. Infanteriedivision augenblicklich außerhalb des Korpsverbandes, ebenso die Truppen im asiat. Rußland. Im Kriege treten zu den Armeekorps Sappeurtruppen, Trains und Kolonnen; zu jeder Infanteriedivision 1 Artilleriebrigade, jeder Kavalleriedivision 2 reitende Batterien.

Die Infanterie besteht aus 48 (3 Garde-, 4 Grenadier-, 41 Armee-) Infanteriedivisionen zu je 2 Brigaden von je 2 Regimentern (1900 Mann im Frieden, 4000 im Kriege), zusammen 192 Infanterieregimenter zu je 4 Bataillonen aus je 4 Feld- und 1 Nichtkombattantencompagnie; ferner 14 Schützenbrigaden: 1 Garde-, 5 Armee-, 1 finländische, 1 kaukasische, 2 transkaspische, 1 turkestanische, 2 ostsibirische und 1 kaukasische (Eingeborene). Die Armeebrigaden 1-5 und die finländische zerfallen in je 4 Regimenter (1213 und 2000 Mann) zu je 2 Bataillonen, die Garde-, kaukasische, transkaspische, turkestanische in je 4, die ostsibirische in je 5 Bataillone, die kaukasische in 4 Drushinen (s. d.). Außerdem bestehen noch 8 selbständige finn. Schützenbataillone (477 und 1015 Mann); jedes der 90 Schützenbataillone hat 4 Compagnien; endlich 37 Linienbataillone (im Frieden 751-824, im Kriege 1015 Mann), 20 turkestanische, 7 west- und 10 ostsibirische zu je 4 Compagnien. Es bestehen 4 turkestan. mit 16, 1 westsibir. Brigade mit 5 Linienbataillonen; die übrigen sind selbständig.

Die Kavallerie besteht aus 18 (1. und 2. Garde-, 15 Armee- und 1 kaukasischen) Kavalleriedivisionen; außerdem sind beständig im Dienst: die 1. Don-, 2 kombinierte und die 1. und 2. kaukas. Kosakendivision. Ferner besteht 1 finn. Dragonerregiment, 1 Krimtatarenregiment Sr. Maj. Convoi (s. Leibgarde-Kosaken) und 18 beständig im Dienst befindliche Kosakenregimenter, die teils in Brigaden vereinigt, teils selbständig sind und meist in kaukas. und asiat. Bezirken Dienst thun. Die 1. Garde-Kavalleriedivision besteht aus 4 Kürassier-, 2 Garde-Donkosakenregimentern und der Leibgarde-Uralkosakensotnie; die 2. Garde-Kavalleriedivision aus dem reitenden Grenadier-, 1 Dragoner-, 2 Ulanen-, 2 Husarenregimentern. Jede der 16 Armee-Kavalleriedivisionen (1-15 und kaukasische) hat 3 Dragoner- und 1 Kosakenregiment; die kaukasische, außerdem das ossetinische reitende Halbregiment; die 1. Donkosakendivision besteht aus 4 Donregimentern; die 2. kombinierte Kosakendivision aus 2 Don-, 1 Kuban-, 1 Terekregiment; die 1. kaukas. Kosakendivision aus 3 Kuban- und 1 Terekregiment; die 2. kaukas. Kosakendivision aus 3 Kuban- und dem dagestanischen reitenden Regiment. Die Division besteht aus 2 (die 1. und 2. Garde-Kavalleriedivision aus 3) Brigaden, die erste derselben aus 2 Dragoner-, die zweite aus 1 Dragoner- und 1 Kosakenregiment. Jedes Regiment hat 6 Eskadrons (die Garde-Kürassierregimenter 4); das Kosakenregiment 6 Sotnien (die beiden Garde-Kosakenregimen-^[folgende Seite]