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Brockhaus' Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Sachsen (Königreich)
nördlich der Unstrut; bald aber gerieten wenigstens
ihre südl. Gaue selbst in frank. Abhängigkeit. Die
südöstl. Landstriche an der Vode und untern Saale
wurden von Schwaben (Nordschwaben) bevölkert,
als 20 000 S. sich von dort 568 dem Zuge der Lango-
barden nach Italien anschlössen. Ganz Nicderdeutsch-
land bis zur Elbe war seit dem 6. Jahrh, sächsisch.
Nur in dem Marschlande an der Nordseeküste hielten
sich als ein besonderer Stamm die Friesen (s. d.).
Im Osten grenzten die S. an die slaw. Stämme.
Die Grenze der S. gegen die Slawen bildete etwa
die Linie Kiel-Magdeburg-Halle.
Die S. bildeten keinen einheitlichen Staat oder
Bund, sie zerfielen in die drei auch später fortdauern-
den Abteilungen Westfalen, Engern und Ost-
falen, zu denen als vierter Hauptzweig die Nord-
albinger in Holstein hinzukamen. Jede Gruppe
zerfiel in Gaue unter gewählten Häuptlingen oder
Mtermünnern. Nur im Kriegsfalle vereinigte man
sich wohl über die Wahl eines gemeinsamen Heer-
führers oder Herzogs; doch hat sich niemals die Ge-
walt eines solchen über ganz Sachsen erstreckt. Das
Volk zerfiel in Edclinge, Freie (Frilinge), Hörige
(Liten oder Lazzen) und Knechte. 753 wurden die
S. von dem Frankenkönige Pippin, der von der
Lippe bis zur Weser vordrang, zu einem Tribut
von 300 Pferden gezwungen, aber erst Karl d. Gr.
unterwarf sie 772-804 dauernd durch eine Neihe
blutiger Kriege. <S. Karl I., Bd. 10, S. 142 a.) Um
780 hatte Karl auf einer in Sachfen abgehal-
tenen Rcichsversammlung die c^iwlatio äß par-
tidug 8ax0nia6 erlassen, die eine Art Standrecht
für die eben unterworfenen Lande einführte und
durch grausame Strafen das Heidentum auszu-
rotten suchte. Ihre Härte wurde wesentlich gemildert
durch das Oapituiai-6 8axonicum von 797. Bald
darauf ließ Karl auch das sächs. Recht, die I^ex
Zaxonuin, aufzeichnen, denn die S. behielten ihre
persönliche Freiheit und ihr altes Volksrecht, nur
daß Verwaltung und Gerichtswesen nach frank.
Muster organisiert wurden. Hauptmittcl der Unter-
werfung, zugleich aber Hauptanlaß des Widerstan-
des, war die Einführung des Christentums und der
Bau christl. Kirchen in ihrem Lande, wo nun acht
Bistümer errichtet winden (doch meist erst nach
Karl d. Gr.), Münster und Osnabrück für das nördl.
Westfalen (das südliche kam zu Köln), Paderborn,
Minden, Bremen für Engern, Verden und Hildes-
heim für Ostfalen, Halberstadt für Thüringen.
In den Bürgerkriegen der Söhne Ludwigs des
Frommen versuchte Lothar in Sachsen den Bund
der Stellinger, eine Schwurgenossenschaft der Armen
gegen den geistlichen und weltlichen Adel, für sich zu
benutzen, aber Ludwig der Deutsche zerstreute diese
Scharen schnell. Beim Zerfall der karoling. Herr-
schaft gegen Ende des 9. Jahrh, erhob sich der mäch-
tige Graf Ludolf zu einer herzogl. Gewalt und er-
neuerte fo das Stammesherzogtum Sachsen.
Auf Ludolf folgte sein Sohn Bruno und, als dieser
gegen die Normannen gefallen war, dessen Bruder
Otto, der Erlauchte genannt, der mächtigste und
angesehenste der deutschen Fürsten, durch den auch
Thüringen, als dessen Herzog Vurkard starb, an
Sachsen kam. Otto (gest. 912) erhielt sich in steigen-
der Bedeutung unter den Königen Ludwig dem Kinde
und Konrad I. Sein Sohn Heinrich wurde 919 als
erster aus dem sächs. Stamme zum deutschen König
erwählt. Das Herzogtum behielt Heinrich I. an sich;
sein Sohn, Otto d. Gr., der dem Vater auf dem
Königsthron folgte, übertrug es dem tapfern Her-
mann Villung um 960, bei dessen Stamme es
bis 1106 verblieb (s. Villunger). Ihm waren in der
Heeresfolge die Markgrafschaftcn untergeben, die von
Heinrich I. und Otto I. gegen die Slawen gegründet
waren, nämlich Meißen, dessen Markgraf Ekkard von
Otto III. auch Thüringen erhielt, Ostsachsen in den
Lausitzen, Nordsachsen in der Altmark (dem alten
Nordthüringen), dem Anhaltischen und dem Lande
an der Havel und Spree. Auch die Markgrafschaft
Schleswig, die gegen die Dänen bis 1026 bestand,
hing vom Herzogtum Sachsen ab. Gegen Kaiser
Heinrich IV. erhoben sich schon 1067, noch heftiger
1073 die S., unter der Führung des Grafen Otto
von Nordheim und des sächs. Herzogs Magnus,
des letzten aus Villungs Geschlecht. 1077 brach von
neuem ein Aufstand aus. Auf Magnus (gest. 1106)
folgte Lothar, Graf von Supplinburg, im Herzog-
tum. Er erwarb 1113 durch Vermahlung mit
Richenza, Tochter Heinrichs des Fetten, des Sohnes
Ottos von Nordheim, Vraunfchweig und das nord-
heimische Gebiet und wurde 1125 zum deutschen
König erwühlt. Das Herzogtum Sachsen gab er
1127 seinem Schwiegersohn Heinrich dem Stolzen
von Bayern, der durch seine Mutter Wulfhild schon
in Sachsen (Lüneburg) begütert war. Unter seiner
Regierung erfolgte die Begründung der schauenbur-
gischen Dynastie in der Grafschaft Holstein und die
Erneuerung der wettinischen in der Markgrafschaft
Meißen; in Thüringen wurde 1130 Ludwig I. Land-
graf; die Nordmark erhielt 1134 der askanische
Albrecht der Bär. Diesem gab Konrad III. das
Herzogtum Sachsen, nachdem er Heinrich den
Stolzen 1138 abgesetzt hatte, gab es aber bald an
Heinrichs Sohn Heinrich den Löwen zurück. Albrecht
wurde dadurch entschädigt, daß die Nordmark und
ein Teil der Ostmark als Markgrafschaft Branden-
burg für unabhängig erklärt wurde. Heinrich der
Löwe, seit 1156 auch Herzog von Bayern, erweiterte
die sächs. Macht durch seine Siege über die Slawen
an der Ostsee bis zur Oder und erhöhte die Befug-
nisse der Herzogsgewalt über die mächtigen sächs.
Großen. Sein Sturz 1180 führte zur Auflösung des
Herzogtums Sachsen, indem die geistlichen und
weltlichen Großen selbständig wurden, so die Stifter
Münster, Osnabrück, Paderborn, Minden, Verden,
Bremen, Magdeburg, Halberstadt, die Grafen von
Tecklenburg, Altena, Arnsberg, Schaumburg, Lippe
u. s. w. Köln erhielt mit dem Titel eines Herzog-
tums Westfalen einige herzogl. Rechte im füdl.
Westfalen. Der Name und die Würde des Herzog-
tums Sachfen ging auf Bernhard Grafen von
Askanien über, der zu feinem Erbland um Witten-
berg auch Lauenburg erwarb. Von feinen Enkeln
erhielt 1260 Johann Sachsen-Lauenburg (s. Lauen-
burg) und Albrecht Sachsen-Wittenberg mit der
Kurwürde. (Die Geschichte des Kurfürstentums s.
Sachsen, S. 142d fg.) Die welfifchen Stammgüter
wurden 1235 zu einem Herzogtum Braunfchweig
vereinigt. (S. die Historischen Karten von
Deutschland I, Bd.5,S.170.) -Vgl.Steindorff,
D6 äucatug ViliinAoruiQ oriFin6 et proFreZZu
(Berl. 1863); Weiland, Das sächs. Herzogtum unter
Lothar und Heinrich dem Löwen (Greifsw. 1866);
Grauert, Die Herzogsgewalt in Westfalen feit dem
Sturze Heinrichs des Löwen (Tl. 1, Paoerb. 1877).
Sachfen, ein zum Deutschen Reiche gehöriges
Königreich, seinem Flächengehalt nach der fünfte, sei-
ner Einwohnerzahl nach der dritte Bundesstaat, liegt