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Sanitätskorps - Sanitätswesen
Bundesregierungen zur Beratung und Unterstützung
der Behörden bei Ausbruch epidemischer Krank-
beiten, insbesondere zur Bekämpfung der asiat.
Cholera eingesetzt wurden. Sie setzen' sich zumeist
zusammen aus Vertretern der Ortspolizeibehörde,
Ärzten, Vertretern der Gemeindeverwaltungen und
in Garnisonstädten noch aus Vertretern der Militär-
verwaltungen. Die S., die in größern Städten als
ständige Gesund heits rate eingerichtet werden,
sind lediglich beratende und begutachtende Organe
derOrtspolizeibehördc in sanitären Angelegenheiten,
haben jedoch auch das Recht, Initiativantrüge zu
stellen. Ihre Aufgabe ist die Überwachung des öffent-
lichen Gesundheitszustandes,Durchführung derMaß-
regeln zur Verhütung der Verbreitung ansteckender
Krankheiten (Beaufsichtigung der Desinfektion, der
Unterbringung und des Transports Kranker), He-
bung der öffentlichen Reinlichkeit (durch Regelung
des Abfuhrwesens, Untersuchung der Wohnungsver-
hältnisse, Kontrolle der Wasserversorgung und Ver-
besserung derselben), Nahruugsmittclkontrolle, Über-
wachung der Schulen u. a. Die S. wurden in Preu-
ßen bereits durch ein Regulativ von: 8. Aug. 1835
geschaffen und sind durch Ministerialerlaß vom
14. Juli 1884 erneuert worden.
Sanitätskorps, die Gesamtheit der Sanitäts-
offiziere (s. d.), der Lazarettgehilfen und militär.
Krankenwärter. Alle Mitglieder des S. sind Per-
sonen des Soldatenstandcs, die Sanitätsoffiziere
Vorgesetzte der Unteroffiziere und Soldaten, in den
Lazaretten auch Vorgesetzte des pharmaceutischen,
des Wärter- und Beamtcnpersonals.
In Österreich-Ungarn und Italien besteht
das Sanitätspersonal der Armee aus dem militär-
ärztlichen Offizierkorps und den Eanitätstruppen
^s. d.) bez. den Sanitätscompagnien. In Frank-
reich umfaßt das S. auch die Pharmaceuten (welche
anderwärts zu den Militärbeamten gehören). In
England entfpricht dem deutfchen Sanitätsoffizier-
korps der Neäic^i Ltass, dem deutschen S. das No-
Sanitätsoffiziere, die im Offiziersrang stehen-
den aktiven Militärärzte und diejenigen des Ve-
urlaubtenftandes der deutfchen Armee und Marine;
hierzu gehören dem Range nach der Generalstabs-
arzt (s. d.) der Armee, Generalarzt (s. d.) erster und
zweiter Klasse, Oberstabsarzt erster und zweiter
Klasse, Stabsarzt, Assistenzarzt erster und zweiter
Klasse (s. Sanitätswescn). Die Gesamtheit der S.,
das Sanitätsoffizicrkorps (Verordnung über
Organisation des Sanitätskorps vom 6. Febr.
1873), steht hinsichtlich seiner Rechte und Pflichten
dem Offizierkorps der Armee und Marine gleich
und ergänzt sich teils durch Mediziner, welche in
militärärztlichen Vilduugsanstaltcn (s. d.) ausge-
bildet, teils durch solche, die in der Erfüllung ihrer
allgemeinen Dienstpflicht begriffen find, endlich durch
solche, welche ihre ärztliche Qualifikation auf Uni-
versitäten erlangt haben und zum Dienst anf Beför-
derung eintreten. Zur Beförderung zum Sanitäts-
offizier (Assistenzarzt) werden Unterärzte vorgeschla-
gen, nachdem die S. der betreffenden Division bei
der Wahl erklärt haben, daß sie den zur Wahl Ge-
stellten für würdig erachtcu, in ihre Mitte zu treten.
(S. Eanitätskorps.) sgieine.
Sanitätspflege, Sanitätspolizei, f. Hy-
Sanitätsrat, Ehrentitel von Ltrztcn.
Sanitätstierarzt, neuerdings üblich gewordene
Bezeichnung für die zur Überwachung und Aus-
übung der Fleischbeschau an den Schlachthöfen
angestellten Tierärzte.
Sauitätstruppen, besondere selbständige Trup-
penteile in Österreich-Ungarn und Italien, in denen
die Mitglieder des untern Sanitätspersonals (La-
zarcttgehilfen) zusammengefaßt sind. Die S. von
Österreich-Ungarn bestehen aus dem Sanitäts-
truppen-Kommando und 23 Sanitätsabteiluugen.
Das Kommando führt ein Oberst als Hilfsorgan
des Kricgsministeriums. Jede Abteilung setzt sich
aus einer Stamm- und einer Instruktionsabteilung
zusammen. Die Sanitätsabteilungs-Kommandan-
ten sind Mitglieder der Verwaltungskommission des
betreffenden Garnifonfpitals und haben insbefon-
dere die militär. Disciplin in demfelben aufrecht zu
erhalten. Die Mitglieder der S. versehen in Öster-
reich-Ungarn den gesamten uutern Sanitätsdienst
in den Spitälern und bei den übenden Truppen.
Der Friedensetat beträgt 5 Stabsoffiziere, 6-1 Ober-
offiziere, 480 Unteroffiziere und 2014 Sanitäts-
soldaten. - In Italien gehört zu jedem Armee-
korps eiue Sanitätscompagnie, bestehend aus 1 Feld-
webel, 6 Sergeanten, 19 Unteroffizieren, 9 Gefreiten
und 118 Soldaten. Sie ist Bestandteil der Lazarette,
in diesen untergebracht und steht unter dem alleini-
gen Befehle des Chefarztes oder Direktors. Der
Stamm gehört zum Hauptlazarett am Sitze des
Korpskommandos, ein Detachement steht unter dem
andern Divisions-Lazarettdirektor. Von diesen bei-
den Divisionslazaretten wird das für die übrigen
(Hilfs-)Lazarette nötige Untcrperfonal abbefehligt.
Bei den Truppen leisten die Sanitätscompagnien
nur ausnahmsweise Dienst, und zwar dann als ge-
schlossene Abteilungen während der Manöver. -
In Bayern und Württemberg bestanden bis
1871, in Baden bis 1868 ebenfalls schon im Frie-
den felbständige Sanitätscompagnicn bez. Abteilun-
gen, welche im Kriege die den preuß. Sanitüts-
detachements (s. d.) entfprechenden Formationen zur
ersten Hilfe auf dem Schlachtfclde bilden sollten.
Sanitätswache, humanitäre Einrichtung der
großen Städte, die dazu bestimmt ist, während der
Nacht jedem Erkrankten und Verletzten schnelle und
zuverlässige ärztliche Hilfe zu bieten. Zu diesem
Zweck hält sich während der Nacht in dem mit den
nötigsten Medikamenten und Verbandgegenständen
ausgestatteten Wachlokal jederzeit ein Arzt ävi ^oni-
nebst einem Heilgehilfen auf; Unbemittelte erhalten
völlig freie Behandlung, Bemittelte zahlen nach der
landesüblichen Medizinaltaxe. Die S. werden meist
von den Samaritervercinen (s. d.) unterhalten.
Sanitätswesen, die staatliche Organisation der
öffentlichen Gesundheits- und Krankenpflege für die
civile und militär. Bevölkerung eines Landes. Über
erstere s. Hygieine und Medizinalwesen.
Das Militärsanitätswesen (Armeesani-
tätswesen, Militärmedizinalwesen) umfaßt
die Gefundheits- und Krankenpflege der Militärper-
sonen. (Hierzu eine Tafel: Eanitäts Wesen.)
I. Sanitätswesen im Frieden. Inder deutschen
Armee besteht das eigentliche Sanitätspersonal
aus Militärärzten, Lazarettgehilfen (s. d.) und Mili-
tärkrankenwärtern (s. d.), welche das Sanitäts-
korps bilden. Zum Sanitätspersonal im weitern
Sinne gehören noch Apotheker (Pharmaceuten),
das Verwaltungspersonal der Lazarette (Inspek-
toren, Nendanten, Nechnungsführer, Polizei-Unter-
offiziere, Hilfskrankenwärter, s. d.), Krankenträger
(s. d.) und Hilfskrankenträger (s. d.). Im Kriege tritt