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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Schlempekohle - Schlesien (Preußisch-)

von 100 kg Roggen enthält 11,9 kg stickstoffhaltige Stoffe, 2,3 kg Fette, 14,6 kg stickstofffreie Stoffe, während die S. von 100 kg Mais von diesen Stoffen 11,1; 6,6; 13,8 kg enthält. Da die S. ein sehr wasserreiches Futtermittel ist (94-97 Proz. Wasser), so ist eine zu große Schlempegabe wegen der durch die starke Wasserzufuhr erzeugten Verdünnung der Säfte und infolgedessen erforderlichen starken Wasserverdunstung im tierischen Organismus nicht empfehlenswert; man kann für 1 Haupt Rindvieh 50-60 l S. als eine angezeigte Tagesration annehmen. Die S. soll stets warm verfüttert werden, namentlich auch wegen der Gefahr des Sauerwerdens vor Abkühlung geschützt werden. Eine bei zu starker Schlempefütterung oft auftretende Krankheit des Rindviehs ist die Schlempemauke (s. d.). Die Melassenschlempe (s. d.) wird als Futtermittel nur in geringerm Maße verwandt, bildet aber ein wichtiges Düngemittel, auch wird sie eingedickt und verkohlt, die gewonnene Kohle (Schlempekohle) wird als Rohstoff für die Pottaschebereitung benutzt. Neuerdings wird in industriellen Großbrennereien, in welchen eine direkte Verfütterung der S. ausgeschlossen ist, die S., namentlich Getreideschlempe, mit Erfolg getrocknet und als nährstoffreiches, wertvolles Futtermittel (trockne S.) in den Handel gebracht. - Vgl. Märcker, Handbuch der Spiritusfabrikation (6. Aufl., Berl. 1894).

Schlempekohle, der unverbrennliche Rückstand der bei der Entzuckerung der Melasse oder bei deren Verarbeitung auf Spiritus restierenden Laugen (Schlempe). Letztere werden mittels Verdampfapparaten möglichst konzentriert und dann die organischen Bestandteile im Schlempeofen mittels freien Feuers vollkommen verbrannt. Die S. enthält 50-70 Proz. kohlensaures Kalium, je nach der Herkunft der verarbeiteten Melasse neben andern Kalium- und Natriumverbindungen und dient als Rohmaterial für Pottaschebereitung.

Schlempemauke, Fußmauke, Fußgrind, ein grindartiger Ausschlag an den Füßen des Rindes, der nach Verfütterung von Schlempe wahrscheinlich durch ein besonderes in der Kartoffelschlempe enthaltenes Gift herbeigeführt wird. Meist sind nur die Hinterfüße bis zu den Sprunggelenken von dem nässenden, mit Borken- und Krustenbildung einhergebenden Ausschlage ergriffen. Daneben können Allgemeinstörungen bestehen. Behandlung: Aussetzen oder wenigstens Herabsetzen der Schlempefütterung von 80 l pro Tag auf 20-40 l und entsprechende Zugabe andern Futters, ferner örtliche Behandlung des Ausschlags.

Schlenge, soviel wie Buhne (s. d.).

Schlenkerbohren, eine vorteilhafte, besonders bei den ital. Gesteinsarbeitern beliebte Methode des Handbohrens, wobei mit einem schweren Fäustel auf den aufwärts gerichteten Bohrer geschlagen wird.

Schleppbahnen, Bahnen für nichtöffentlichen Verkehr in Österreich-Ungarn.

Schlepper, Schleppdampfer, Bugsierboot, Remorqueur, ein Dampfschiff mit besonders starker Maschine, das die Bestimmung hat, andere (besonders Segel-)Schiffe gegen den Strom, oder bei Windstille, oder wenn sie Haverei erlitten haben in den Hafen zu schleppen. Die dabei benutzten Schlepp- oder Bugsiertaue werden zur bessern Haltbarkeit gegenwärtig fast sämtlich aus Eisen- oder Stahldraht gefertigt.

Schlepper, ein Bergmann (s. d.).

Schlepper, Winkelmakler, s. Makler (Bd. 11, S. 512 a).

Schleppkoppel, s. Seitengewehr.

Schleppnetz oder Zugnetz, jedes Netz, das so auf dem Grunde des Wassers gezogen wird, daß der untere Rand seiner Öffnung hart über dem Boden hingeht oder, wenn dieser weich ist, in denselben eingreift. Es dient also zum Fange von unmittelbar am Boden lebenden Tieren, so besonders die Wade (s. Netzfischerei und Tafel: Netzfischerei II, Fig. 2). Das größte, bei der Hochseefischerei angewendete S. ist das Baumschleppnetz (s. d. und Taf. I, Fig. 3) oder Trawl. S. im engern Sinne (Dredge) heißt das bei wissenschaftlichen Meeresuntersuchungen, namentlich Tiefseeforschungen, zum Fange der am Meeresboden lebenden Tiere und zum Heraufholen des Tiefseeschlammes gebräuchliche Netz (s. Tafel: Tiefseeforschung, Fig. 5). Es besteht aus einem dreieckigen oder länglichen rechteckigen Metallrahmen, dessen lange Seiten breite, schneidende Kanten haben, die in den Meeresgrund eingreifen. Der in dem Rahmen befestigte Netzbeutel besteht meistens aus einem sehr engmaschigen Netzzeuge, das zum Schutze außen von einem weitmaschigen Netz umgeben ist. An den Enden des Netzes sind gewöhnlich Troddeln aus Hanf befestigt, an die sich viele Tiefseetiere anklammern und verwickeln. Das S. muß für größere Tiefen stark beschwert sein; das Auswerfen und Einholen desselben ist sehr beschwerlich und muß stets mit Hilfe einer Dampfmaschine ausgeführt werden.

Schleppschacht, fallender Stollen, ein in schräger Richtung (mit Gefälle) geführter Minengang.

Schleppschiffahrt, der von Schleppern (s. d.) ausgeführte Betrieb; in Flüssen und Kanälen besteht jetzt fast nur noch Kettenschleppschiffahrt (s. d.), während die S. auf See, vor Hafeneingängen und in den Flußmündungen durch Schraubendampfer ausgeführt wird. In den großen Seehäfen bestehen Reedereien, die sich lediglich mit der S. befassen.

Schleppung, im Bergbau, s. Scharen.

Schleppwagen, Artilleriefahrzeuge zum Fortbewegen schwerster Lasten, besonders von Geschützrohren (bis 6000 kg) auf kurze Entfernungen.

Schleppweichen, s. Eisenbahnbau (Bd. 5, S. 839 a).

Schleppzangenziehbank, Schleppziehbank, s. Draht (Bd. 5, S. 479 b).

Schlern, Bergstock in den Südtiroler Dolomitalpen, welcher im Alt-Schlern oder Petz (2561 m) kulminiert; andere Gipfel sind der Jung-Schlern (2386 m) und der Burgstall (2310 m). Der Berg, auf dessen Plateau sich das Schlernhaus (2460 m) des Alpenvereins befindet, wird sehr häufig, am besten von Bad Ratzes aus, bestiegen und bietet eine wundervolle Aussicht. - Vgl. Jul. von Siegl, Panorama vom S. (Wien 1887).

Schlesien, ein ehemals zur Krone Böhmen gehöriges Herzogtum, wird geographisch in Ober- und Niederschlesien, politisch aber in Preußisch-Schlesien und Österreichisch-Schlesien geteilt.

I. Preußisch-Schlesien, Provinz im preuß. Staate, umfaßt das Gebiet des preuß. Herzogtums S., mit Ausschluß des 1815 dem Reg.-Bez. Frankfurt einverleibten Kreises Schwiebus, dagegen mit Einschluß der Grafschaft Glatz, einiger böhm. Enklaven, des 1815 von Sachsen an Preußen gekommenen Anteils der Oberlausitz und eines kleinen Teils des ehemals zum Kreis Crossen gehörigen Gebietes der Neumark, bestehend aus der Stadt Rothenburg a. O.