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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Schweden

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Schweden (Geschichte)

versammlung in Skeninge die Hierarchie vollendet, das Cölibat geboten und die Bischofswahlen den Laien entzogen. Während dieser Zeit standen die Landschaften feindselig einander gegenüber und wurde jede Provinz beinahe wie ein besonderes Reich betrachtet und hatte eigene Gesetze.

Als endlich 1250 das Geschlecht der Folkunger den Thron bestieg, erfolgte die Verschmelzung der Landschaften zu einem Reiche und wurde durch Sammlung der einzelnen Landschaftsrechte die Bahn zur gemeinsamen Reichsgesetzgebung gebrochen, bis endlich in der Mitte des 14. Jahrh. gemeinsame Gesetze, das eine für das Land, das andere für die Städte, erschienen (Magnus Eriksons Landes- und Stadtgesetz). Der erste aller Könige aus dem Folkungergeschlecht war Waldemar (1250-75), der Sohn des staatsklugen Birger Jarl (s. d.), der 16 Jahre lang, bis zu seinem Tode 1266, für seinen Sohn die Regierung führte. Schon vor 1250 hatte er durch die Eroberung Tawastlands das schwed. Gebiet in Finland erweitert; unter seiner Fürsorge erhob sich auch Stockholm seit jener Zeit zur wichtigsten Stadt des Reichs. Der zweite König, Magnus (1275-90), ein Gönner ausländischer Pracht und Sitte, legte den Grund zum eigentlichen Adel, schützte aber auch den gemeinen Mann durch weise Gesetze vor der Willkür der Großen und war ein Freund der Geistlichkeit. Ihm folgte sein Sohn Birger. Der treffliche Vormund desselben, Torkel Knutson, eroberte Savolax und Karelen in Finland; als aber sein Herr mündig wurde, ließ dieser, von seinen ehrgeizigen Brüdern mißleitet, ihn enthaupten. Bald aber brachen Streitigkeiten zwischen dem König und seinen Brüdern aus. Diese starben im Gefängnis, Birger wurde vertrieben, und sein dreijähriger Neffe Magnus Eriksson nahm 1319 den Thron ein. Mündig geworden, gelang es ihm 1332, während der damaligen Ohnmacht Dänemarks, Schonen, Blekinge und Halland zu erwerben, die er aber später, durch eigene Schwäche und in innere Streitigkeiten verwickelt, wieder verlor. Während dieser Zeit war S.s innere Geschichte ein Wechsel von Greuelthaten und innern Zwistigkeiten. Die Könige hatten sowohl mit der Priesterschaft als mit der Aristokratie, die immer mächtiger wurde, harte Kämpfe zu bestehen, in denen sie oft unterlagen. So wurde der letztgenannte Magnus nebst seinem jüngern Sohn 1363 entsetzt, nachdem die Aristokratie seinen Schwestersohn, Albrecht II., zum Thron berufen hatte, den er zwei Jahre später, nach der Besiegung und Gefangennehmung des Magnus, unbestritten einnahm. Seine Regierung war kraftlos; der reiche Reichsdrost Bo Jonson Grip, der ein Dritteil des ganzen Reichs besaß, vermochte mehr als der König selbst. Albrecht unterlag 1389 in einem Treffen bei Falköping gegen die Dänen, bei denen seine Unterthanen Hilfe gegen ihn gesucht hatten, und es vereinigte nun die Königin Margarete (s. d.) von Dänemark und Norwegen mit diesen beiden Reichen auch das schwedische. Die Kalmarische Union (s. d.) wurde 20. Juli 1397 abgeschlossen, erhielt jedoch nie Gesetzeskraft und nahm in der Praxis, da sie auf Unterdrückung der schwed. Unabhängigkeit gebaut war, keinen glücklichen Verlauf. Entwaffnung des Volks, drückende Steuern und Begünstigung der Dänen bei den geistlichen und weltlichen Ämtern waren die Thaten, wodurch Margaretes Regierung wie die ihres Schwestertochtersohns, Erichs XIII. von Pommern (seit 1412), gekennzeichnet wurden.

Endlich erhob sich 1434 das Volk unter dem edeln Bergmann Engelbrecht, der einen großen Teil des Reichs von dem ausländischen Joche befreite. Zwar fiel schon 1436 der treffliche Mann durch Meuchelmord, aber Erich XIII. wurde doch abgesetzt und mußte, auf Gottland lebend, zur Seeräuberei seine Zuflucht nehmen. Der Reichsmarschall Karl Knutsson Bonde wurde 1436 zum Reichsvorsteher gewählt, mußte aber 1441 sein Amt niederlegen. Den Thron bestieg sodann Christoph von Bayern, Erichs XIII. Neffe, der schon als Ausländer die Liebe des Volks nicht gewinnen konnte, obgleich er unter allen Unionskönigen noch der beste war. Unter seiner Regierung wurde eine Überarbeitung des Landesgesetzes Magnus Erikssons vorgenommen (1442), die bis 1734 Rechtskraft hatte. Nach Christophs Tode, 1448, wählten die Schweden, indem sie sich von der Union trennten, den ehemaligen Reichsvorsteher Karl Knutsson zu ihrem Könige. Doch traten diesem die weltlichen und geistlichen Herren entgegen, namentlich der mächtige Erzbischof Jöns Bengtsson (Oxenstjerna), und auf ihren Betrieb wurde schon 1450 die Union mit Dänemark erneuert und festgesetzt, daß derjenige König, der den andern überleben würde, alle drei Kronen erhalten sollte. Im Kampfe gegen den verräterischen Erzbischof geschlagen, floh Karl Knutsson 1457 nach Danzig, und es wurde nun der König der Dänen, Christian I., auf den schwed. Thron berufen, der wegen seiner Raubgier von dem gemeinen Manne «die bodenlose Tasche» genannt wurde. Infolge eines Aufstandes mußte er 1464 den schwed. Thron aufgeben, den der vertriebene Karl wiedererhielt, der ihm aber schon 1465 abermals entsagen mußte. Doch nicht Christian erhielt die Krone zurück. Die eine Partei erwählte zum Reichsverweser den Bischof Kettil (Wasa) und nach seinem Tode den Erzbischof Jöns Bengtsson; die andere Partei, an deren Spitze die Geschlechter Sture und Tott standen, bewirkte die Zurückberufung Karls (1467), der, also zum drittenmal Regent, sich nun auch bis zu seinem Tode 1470 behauptete. Er hatte auf dem Sterbebette seinen Neffen Sten Sture (s. d.) als den würdigsten Nachfolger bezeichnet, der auch, zum Reichsvorsteher erwählt, mit fast königl. Gewalt regierte, wenn er auch 1497 nach der Eroberung Stockholms Johann von Dänemark als König anerkennen mußte. Als Johann jedoch 1500 bei Hemmingstedt von den Dithmarschen besiegt war, riß Sten Sture wieder alle Macht an sich. Ihm folgte in derselben Würde Svante Nilsson, 1504-12, und dessen Sohn, Sten Sture der Jüngere, 1512-20, worauf der König von Dänemark, Christian II., als König von S. anerkannt wurde. Doch kaum hatte dieser den Thron bestiegen, so ließ er 8. bis 10. Nov. 1520 in dem sog. Stockholmer Blutbad (s. d.) die Edelsten und Angesehensten der Nation grausam aus dem Wege räumen, um auf den Trümmern der Aristokratie seine absolute Macht aufzurichten.

Durch diesen Frevel gereizt, erhoben sich die Schweden unter Anführung Gustav Wasas, der 1521 zum Reichsvorsteher und 1523 auf dem Reichstage zu Strengnäs zum König erwählt wurde. Damit hörte die Kalmarische Union für immer auf. Gustav I. brach die Macht des kath. Klerus und führte die Reformation nach den auf dem Reichstage zu Westerås (1527) gefaßten Beschlüssen allmählich und mit großer Klugheit ein. Die Klöster und geistlichen Güter, bei deren Einziehung er nicht ohne