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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Spiegelkarpfen - Spielbanken

strumente, die auf der Anwendung von Spiegeln beruhen. Es sind bei ihnen meist zwei einander zugekehrte Spiegel angewendet, von denen der eine nur halb so hoch ist wie der andere, oder auch nur zur Hälfte mit Amalgam belegt ist, so daß man durch den unbelegten Teil hindurchsehen kann. Bei den unvollkommenen S., die nur das Bestimmen (Abstecken) gewisser einfacher Winkel gestatten, stehen beide Spiegel fest und sind entweder einander parallel oder gegeneinander geneigt. Bei den vollkommenen S. ist ein oder sind beide Spiegel drehbar angebracht; sie lassen das Messen aller Winkel mit hinreichender Genauigkeit zu, so daß sie bei astron. und nautischen Messungen und auch zu Vermessungen vielfach benutzt werden. Die S. bedürfen keiner festen horizontalen Unterlage und ermöglichen durch nur einmalige Visierung eine sehr schnelle Messung auch rasch sich ändernder Verhältnisse. Daher sind sie aus Schiffen zu flüchtigen Terrainaufnahmen und für den Reiter gut zu verwenden. Die S. sind seit dem vorigen Jahrhundert sehr verbessert worden, namentlich durch Newton, Hadley, Ramsden, Steinheil, Gauß, Ertel u. a. Die wichtigern S. sind: der Winkelspiegel, das Prismenkreuz, der Sextant, Reflektor (s. die Einzelartikel). Diese beruhen sämtlich auf dein Gesetz, daß bei zwei einander parallel gegenüberstehenden Spiegeln ein auf den ersten Spiegel einfallender Lichtstrahl von dem zweiten unter demselben Winkel reflektiert wird, unter dem er in den ersten eingefallen war, und daß bei nicht parallel zu einander stehenden Spiegeln der Winkel, den der einfallende Lichtstrahl mit dem nach doppelter Reflexion austretenden bildet, doppelt so groß ist als der Neigungswinkel der beiden Spiegel zu einander.

Spiegelkarpfen, s. Karpfen.

Spiegelkreis, Reflexionskreis, eine von Mayer und Borda angegebene Form des Sextanten (s. d.) mit einem Vollkreis statt des Kreissektors.

Spiegelmeise, soviel wie Kohlmeise, s. Meise.

Spiegelmetall, in sehr verschiedenem Verhältnis zusammengesetzte Legierungen, meist von Kupfer und Zinn, Kupfer und Zink, Kupfer, Zinn und Zink, auch mit Zusatz von Nickel, die eine weiße Farbe, große Härte und höchste Politurfähigkeit besitzen und zu Metallspiegeln, meist für optische Zwecke, verwendet werden. Ein geringer Zusatz von Arsen macht die Kupfer-, Zinn- und Zinklegierungen sehr fest und dicht und giebt ihnen ein hohes Reflexionsvermögen. Das chinesische S. besteht aus 80 Teilen Kupfer, 9 Teilen Blei und 8 Teilen Antimon. Ein S. von besonderer Weiße erhält man durch Zusammenschmelzen von gleichen Gewichtsteilen Stahl und Platin.

Spiegelpfau, s. Pfauen.

Spiegelrinde, s. Eichenrinde.

Spiegel Salomonis nannte man den aus sieben Metallen unter Beobachtung von allerlei Förmlichkeiten hergestellten Spiegel, in den man, wenn der Mond neu wird, die Antwort auf an ihn gestellte Fragen erblickt. Drei Spiegel gehören zusammen: der erste verrät, was an allen Orten gesprochen und gehandelt wurde, der zweite giebt über das Befinden des Körpers und was ihm zuträglich sei Auskunft, und im dritten sieht man alle Heimlichkeiten: Verbrechen, Diebstahl, Betrügerei u. s. w.

Spiegelsextant, s. Sextant.

Spiegelteleskop, s. Fernrohr.

Spiegelwände, s. Steckgarne.

Spieglitzer Schneeberg, s. Schneeberg.

Spieker, die großen Nägel zum Befestigen der Schiffsplanken.

Spiekeroog, eine der ostfries. Nordseeinseln, gehört zum preuß. Reg.-Bez. Aurich der Provinz Hannover, hat 14,52 qkm und (1890) 220 evang. E., eine Pfarrkirche, besuchtes Seebad (1894: 998 Kurgäste), wohin Pferdebahn führt, Seeschiffahrt, Schellfischfang und Seehundsfang auf der nordwestl. Robbenplatte. S. ist Station zur Rettung Schiffbrüchiger, steht durch Fährschiff mit dem 7 km entfernten Neu-Harlingersiel und durch Dampfschiff mit Carolinenziel in Verbindung. Der nordwestl. Strand wird durch bedeutende Kunstbauten gegen die Fluten geschützt. S. besitzt üppigen Baumwuchs (Linden und Eschen), Obstbau und Weiden. - Vgl. Nellner, Die Nordseeinsel S. (Emden 1884).

Spiel, die freie Beschäftigung des Geistes oder des Körpers ohne ernsten Zweck. Körperliche S. tragen wesentlich zur Ausbildung des Körpers und zur Befestigung der Gesundheit bei. Hierher gehören die Ball-, Kugel-, Hasche-, Ringspiele u. s. w. Bei andern S. wird vorzugsweise der Geist in Anspruch genommen (sog. Verstandesspiele, z. B. das Schachspiel). Manche Kartenspiele (s. d.), wie L'Hombre, Tarok, Piquet, manche Würfelspiele, z. B. Toccategli, sind Verstandes- und Glücksspiele zugleich; gewisse Kartenspiele reine Glücksspiele (s. d.).

Wird um einen Gewinn gespielt, so ist S. ein Vertrag, nach welchem die eine Partei gewinnen soll, was die andere verliert, und zwar so, daß, außer bei den reinen Verstandesspielen, Gewinn und Verlust von dem Eintritt eines ungewissen Ereignisses abhängt, auf welchen die Parteien entweder keinen oder nur beschränkten Einfluß haben. Daß der Zufall entscheidet und daß davon (Glück des Spielers) die Entscheidung abhängig gemacht wird, ist der Reiz des S. Darum ist es ein strafbarer Betrug, wenn die eine Partei durch Kennzeichnungen an dem Spielwerkzeug das entscheidende Ereignis für sich kenntlich oder durch Hantierungen bestimmbar macht. Nach der neuern Gesetzgebung giebt es keine Klage auf den Spielgewinn, auch wenn das S. erlaubt ist (Preuß. Allg. Landr. I, 11, §. 577; Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 1180; Schweizer Obligationenrecht Art. 512: Deutsches Bürgerl. Gesetzb. §. 762; Code civil Art. 1965, hier mit Ausnahme der zur Bethätigung und Andeutung körperlicher Geschicklichkeit unternommenen S., sofern die Summe nicht übermäßig ist); doch darf das freiwillig Gezahlte nicht zurückgefordert werden (so Deutsches Bürgerl. Gesetzbuch), nach einigen Gesetzen sofern nicht das S. verboten war. Nach Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 1272 kann der Gewinn gefordert werden, wenn er hinterlegt war.

Vgl. GutsMuths, Spiele zur Übung und Erholung des Körpers und Geistes (7. Aufl., von Schettler, Hof 1885); Ohlert, Rätsel und Gesellschaftsspiele der alten Griechen (Berl. 1886); Richter, Die S. der Griechen und Römer (Lpz. 1887); Fr. Anton, Encyklopädie der S. (Lpz. 1889); Busch, Gesellschafts-Spielbuch (Berl. 1896); Hahn, Buch der S. (2. Aufl., Lpz. 1897).

In der Jägersprache gebraucht man S. für den Schwanz des Fasanen, dann auch für den des Auer- und Birkwildes.

Spielbanken, öffentliche, allgemein zugängliche Lokale, in welchen der Bankhalter mit denen, welche Geld setzen, Glücksspiele (s. d.) treibt, gewöhnlich das Roulette. Sie sind jetzt verboten im Deutschen Reich