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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Statistische Ämter - Statistische Korrespondenz

öffentlichungen der Abteilung für Handel und Industrie im Handelsministerium. In vielen Ländern geben die statist. Bureaus außerdem gedrängte Übersichten der wichtigsten Daten auf allen Gebieten, meistens mit Rückblicken auf frühere Jahre, heraus. Solche «Statist. Jahrbücher» erscheinen z. B. für das Deutsche Reich, für Preußen (fünfjährig), Sachsen, Bayern, Württemberg, für Österreich, Ungarn, Frankreich, Italien, Schweden, Norwegen, Belgien, die Niederlande, Finland, Japan, vereinzelt für Rußland, neuerdings auch für Dänemark, Serbien, endlich für einige südamerik. Staaten und engl. Kolonien. Das engl. Handelsamt giebt als Blaubuch den «Statistical Abstract for the United Kingdom» heraus. Ähnliche «Abstracts» erscheinen für Indien und für sämtliche Kolonien. Nach dem engl. Vorbilde giebt auch das Statistische Bureau des Schatzsekretariats der Vereinigten Staaten jährlich einen «Statistical Abstract for the United States» heraus. Eine dritte Klasse der amtlichen statist. Veröffentlichungen bilden die statist. Zeitschriften, in denen mehr ausgebildete Einzeldarstellungen, theoretische Untersuchungen und ähnliche Abhandlungen erscheinen. Hierher gehören die Zeitschriften der preuß., bayr. und sächs. Statistischen Bureaus, die «Österr. statist. Monatsschrift», die ital. «Annali di statistica». Private Unternehmungen ähnlicher Art sind das «Allgemeine statist. Archiv», hg. von G. von Mayr,das «Journal de la Société de statistique de Paris», das «Journal of the Royal Statistical Society» in London und das «Bulletin de l’Institut international de statistique» in Rom. (S. auch den Artikel Graphische Darstellung.)

Litteratur. Fallati, Einleitung in die Wissenschaft der S. (Tüb. 1843); Knies, Die S. als selbständige Wissenschaft (Cass. 1850); Jonak, Theorie der S. (Wien 1856); Rümelin, Reden und Aufsätze (Freib. i. Br. und Tüb. 1875; Neue Folge 1881); Ad. Wagner, Statistik (im «Staatswörterbuch» von Bluntschli und Brater, 11 Bde., Stuttg. 1856‒70); Mayr, Die Organisation der amtlichen S. und die Arbeitsthätigkeit der Statistischen Bureaus (Münch. 1876); Block, Handbuch der S. (deutsch von H. von Scheel, Lpz. 1879); Wappäus, Einleitung in das Studium der S. (ebd. 1881); Haushofer, Lehr- und Handbuch der S. (2. Aufl., Wien 1882); John, Geschichte der S. (Bd. 1, Stuttg. 1884); Meitzen, Geschichte, Theorie und Technik der S. (Berl. 1886); Sigwart, Logik (Bd. 1, 2. Aufl., Freib. i. Br. 1889; Bd. 2, 1878); Hasse, Die Organisation der amtlichen S. (Lpz. 1888); Westergaard, Die Grundzüge der Theorie der S. (Jena 1890); E. Mischler, Handbuch der Verwaltungsstatistik (Bd. 1, Stuttg. 1892); Reichesberg, Die S. und die Gesellschaftswissenschaft (ebd. 1893); Artikel «Statistik» im «Handwörterbuch der Staatswissenschaften», Bd. 6 (Jena 1894); von Mayr, S. und Gesellschaftslehre (Bd. 1, Freib. i. Br. 1895).

Statistische Ämter, Statistische Bureaus, s. Statistik.

Statistische Centralkommission in Preußen, 1861 errichtet und durch Ministerialerlaß vom 21. Febr. 1870 reorganisiert, hat die Aufgabe, ein einheitliches Zusammenwirken sämtlicher Zweige der Staatsverwaltung dahin zu vermitteln, daß auf allen der Statistik (s. d.) zugänglichen Gebieten nach gleichmäßigen Grundsätzen planmäßig verfahren, die Ausführung und Zuverlässigkeit der Erhebungen sicher gestellt und die Verarbeitung und Verwertung der Ergebnisse in zweckentsprechender Weise bewirkt wird. Mitglieder der S. C. sind der vom Minister des Innern berufene Vorsitzende, Vertreter der einzelnen Ministerien und des Reichsamtes des Innern, der Direktor und ein Mitglied des königl. Statistischen Bureaus, je drei Mitglieder des Abgeordneten- und des Herrenhauses und Sachverständige, die vom Minister eingeladen werden. Die S. C. untersteht dem Ministerium des Innern.

Die S. C. in Belgien und Österreich unterscheiden sich von der preußischen hauptsächlich dadurch, daß sie auch selbständige statist. Erhebungen veranstalten. Während die belgische S. C. besonders in früherer Zeit unter der Leitung von A. Quételet (s. d.) einen großen Einfluß auf die internationale Statistik ausübte, sind der österreichischen S. C. unter der Leitung von K. Th. von Inama-Sternegg (s. d.) bahnbrechende Arbeiten auf dem Gebiete der staatlichen Statistik zu verdanken.

Statistische Gebühr, eine Abgabe, die von den über die Grenze gehenden Waren behufs Sicherung der statist. Anschreibung erhoben wird. Die Gebühr rechtfertigt sich durch die Erwägung, daß ohne ein gewisses finanzielles Interesse der Zollbehörden die zollfreien Waren nicht genügend angeschrieben werden, so daß die Handelsstatistik (s. d.) leicht unrichtige Angaben enthält. Der Zweck der S. G. erfordert nur, daß sie bei den zollfreien Einfuhrwaren und bei den Ausfuhrwaren erhoben wird, die heute mit verschwindenden Ausnahmen in den Kulturstaaten Ausgangszölle nicht mehr zu tragen haben. Bei den zollpflichtigen Einfuhrwaren ist ohnehin schon ein genügendes Interesse der Zollbehörden an der genauen statist. Anschreibung vorhanden, und der Durchgangs- und Niederlageverkehr steht überhaupt unter Zollkontrolle. Die Gebühr darf ihrer Idee nach nur mäßig sein und die Kosten der Handelsstatistik nicht überschreiten, wenn auch geringe Überschüsse nicht beanstandet werden. Geht die Gebühr erheblich darüber hinaus, so nähert sie sich einem Zoll, der aber durch die Zollbindungen in den Handelsverträgen nicht berührt wird.

In Deutschland beruht die S. G. auf dem Gesetz vom 20. Juli 1879 über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Auslande. Nach diesem Gesetz sind bei den Zollämtern in den Grenzbezirken die ein-, aus- und durchgehenden Waren anzumelden und zwar im kleinen Grenzverkehr mündlich, sonst schriftlich. Zollfreie Sendungen bis 250 g, Reisegerät und ähnliches sind nicht anmeldepflichtig. Nur von den schriftlich anzumeldenden Waren wird die S. G. erhoben, und auch hier nur dann, wenn sie zollfrei eingehen oder im freien Verkehr ausgeführt werden. Die Gebühr beträgt 1) 5 Pf. für je 500 kg verpackter oder 1000 kg unverpackter Waren sowie für je 5 Stück Pferde, Maultiere, Esel, Rindvieh, Schweine, Schafe, Ziegen (andere Tiere sind frei); 2) 10 Pf. für je 10000 kg Steinkohlen, Getreide, Kartoffeln, Erze, Spinnstoffe und andere vom Bundesrate zu bestimmende Rohstoffe. Die Gebühr giebt einen mäßigen Ertrag, der zum größten Teil in die Reichskasse fließt und zum kleinern Teil den Bundesstaaten überwiesen wird als Ersatz für die Kosten, die ihnen durch die Handelsstatistik erwachsen. Der Ertrag der S. G. betrug 1894/95: 753676 M. brutto und abzüglich aller Kosten und Entschädigungen 727487 M.

Statistische Kongresse, s. Statistik.

Statistische Korrespondenz, eine viermal monatlich in Berlin im Verlag des königl. Statistischen Bureaus seit 1867 erscheinende Zeitschrift, bis 1881