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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Theaterbrände - Thebäische Legion

Vergnügen, als "droit des pauvres" zur Dotierung der sog. Wohlthätigkeitsbureaus.

Theaterbrände. Bestimmungen zur Verhütung von T. enthält der Cirkularerlaß des preuß. Ministeriums des Innern vom 18. Nov. 1881 und die Verordnung des sächs. Ministeriums des Innern vom 28. Dez. 1882. - Die Zahl der bekannten T. belief sich 1800-85 auf mehr als 500. Die größten T. im 19.Jahrh. waren: der Brand des Royal-Theaters in London (11. April 1826), des Lehmann-Theaters in Petersburg (1836), des Hoftheaters in Karlsruhe (1847), des Krollschen Etablissements in Berlin (1. Febr. 1851), des Opernhauses in Moskau (1853), des Teatro degli Equidotti in Livorno (1857), des Stadttheaters in Altona (28. Sept. 1865), des Opernhauses von Cincinnati (22. März 1866), des Dresdener Hoftheaters (21. Sept. 1869), des Landstädtischen Theaters in Graz (28. März 1871), des Augsburger Stadttheaters (22. März 1874), des Theaters in Barmen (25. Nov. 1875), des Convoy-Theaters in Brooklyn (1876), des Variété-Theaters zu Montpellier (1877), des Théâtre Municipal zu Nizza (1881), des Ringtheaters zu Wien (9. Dez. 1881; 450 Personen verunglückt), des Théâtre Comique zu Neuyork (23. Dez. 1884), des Renaissancetheaters in Nimes (21. April 1885), der Opéra Comique zu Paris (25. Mai 1887), des Theaters zu Exeter (5. Sept. 1887), des Theaters zu Oporto (31. März 1888). - Vgl. Fölsch, T. und die zur Verhütung derselben erforderlichen Schutzmaßregeln (Hamb. 1878).

Theatercensur, das Recht der Polizei von den aufzuführenden Theaterstücken vorher Kenntnis zu nehmen und die Aufführung der Stücke oder einzelner Stellen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Sittlichkeit zu untersagen. In Elsaß-Lothringen giebt es eine gesetzliche Bestimmung, wornach ^[richtig: wonach] für jedes aufzuführende Stück die vorherige polizeiliche Genehmigung einzuholen ist. Dieselbe ist bei Einführung der Reichsgewerbeordnung dortselbst ausdrücklich aufrecht erhalten worden (franz. Gesetz vom 9. Jan. 1864, Art. 3, und Reichsgesetz vom 27. Febr. 1888, §. 3). Im übrigen Deutschland beruht die T. auf lokalen Polizeiverordnungen oder Gewohnheitsrecht, in Österreich auf der Theaterordnung vom 25. Nov. 1850. - Vgl. Artikel Theaterpolizei in Stengels "Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts", Bd. 2 (Freiburg 1890) und im "Österr. Staatswörterbuch", Bd. 2 (Wien 1896).

Theaterkonzession, s. Gewerbegesetzgebung (Bd. 17).

Theatermusik, s. Musik.

Theaterperspektive, der Inbegriff derjenigen Regeln, nach denen beim Theater die Begrenzungen des Bühnenraums angeordnet und bemalt werden müssen, damit vom Zuschauerraum aus die Scenerie wie im Original erscheint. Da der Bühnenraum meist geringere Tiefe hat, als die Originalscenerie, so bedient man sich zur Erzielung einer kunstgerechten Verkürzung der Reliefperspektive (s. d.). Da bei Verwandlungen das rasche Auswechseln einer geneigten Decke technische Schwierigkeiten verursacht, so benutzt man zur Darstellung des obern Abschlusses einerseits die nach oben erweiterte Hinterwand, andererseits eine in halber Zimmertiefe vom Schnürboden herabgelassene senkrechte Fläche (Soffite) oder auch mehrere solcher Flächen. Auf alle diese Begrenzungsflächen werden die Dekorationen von einem gewählten Augenpunkt aus projiziert. Auch solche Gegenstände, die aus den Wänden wenig hervortreten, wie Wandschränke, Spiegel u. a., werden noch, oft täuschend, gemalt.

Theaterstreich (frz. coup de théâtre), s. Coup.

Theatervorhang (frz. toile, courtine; engl. curtain), der den Zuschauerraum von der Bühne trennende Vorhang von bemalter Leinwand, dessen Auf- oder Niedergehen den Anfang oder den Schluß der Vorstellung oder der einzelnen Akte (danach Aufzüge genannt) bezeichnet. Während er früher gerollt wurde, geht er jetzt meist, gleich den übrigen Dekorationen in einen großen Rahmen gespannt, in die Höhe. In den meisten Theatern fällt in neuerer Zeit auch beim Wechsel einzelner Scenen, sobald Verwandlungen vorkommen, ein einfacher Vorhang, der Zwischenvorhang. Ein dritter T. von gewelltem Eisenblech oder Drahtgeflecht (s. Eiserner Vorhang) dient dazu, bei Bränden Zuschauerraum und Bühne hermetisch voneinander abzuschließen.

Theatiner, geistlicher Orden, 1524 in Rom von Gian Pietro Caraffa (dem spätern Papst Paul IV.), Bischof von Theate oder Chieti (daher Chietiner, oder nach Paul IV. Pauliner) gestiftet, in Verbindung mit Gaetano von Thiena (s. Cajetan; daher auch Cajetaner), Bonifaz de Colle und Paul Consiglieri. Sie wurden 1540 von Paul III und 1568 von Pius V. bestätigt. Die T. hatten eine sehr strenge Regel; sie sollten kein Eigentum haben und auch nicht betteln, sondern von dem leben, was ihnen unaufgefordert zugeschickt würde (daher auch apostolische Kleriker oder regulierte Kleriker von der göttlichen Vorsehung genannt). Sie verbreiteten sich auch über Spanien, Polen und Deutschland (Wien, Prag, München). Jetzt haben sie nur noch einige Häuser in Italien. In Süditalien gab es auch Theatinerinnen, 1583 von Ursula Benincasa gestiftet.

Théâtre français (spr. teahtr frangßäh), s. Französisches Theater.

Théâtre libre (spr. teahtr lihbr), Pariser Bühnengesellschaft, e. Bd. 17.

Theatrophon, eine von Marinovich und Szarvady 1890 in Paris in verschiedenen Örtlichkeiten getroffene telephonische Einrichtung, bei welcher man nach dem Einstecken eines Geldstückes die Aufführung in einem Theater, Opernhause u. dgl. eine Zeit lang anhören kann.

Theatrum Europaeum, eine Chronik (seit 1617), s. Abelin.

Thebä, s. Theben.

Thebain, ein in geringen Mengen im Opium vorkommendes Alkaloid von der Zusammensetzung C19H21NO3. Es besitzt eine strychninähnliche Wirkung, wirkt jedoch erst in Dosen über 0,1-0,2 g.

Thebais, zunächst das Gebiet von Theben (s. d.), dann eine Bezeichnung für Oberägypten, so von dem Namen der Hauptstadt hergenommen, schon von Herodot gebraucht.

Thebäische Legion (lat. Legio Thebaica), der Gegenstand einer berühmten Märtyrerlegende, wonach dem Mitregenten des Diocletianus, Maximianus Herculius, als er 285 im heutigen Wallis gegen die Bagauden im Kriege stand, oder als er 303 dort weilte, eine Legion "Thebäer" aus dem Orient zur Verstärkung gesandt wurde. Als der Feldherr seine Soldaten auch zur Christenverfolgung kommandierte, verweigerte diese Legion, die ganz aus Christen bestand, den Gehorsam. Nach zweimaliger Decimierung wurden, von ihrem Anführer Mauritius zur Glaubenstreue ermahnt, noch 6600 Mann niedergehauen. Am Orte der That erhob sich dann als