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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: To-Sai-Shin; Tosana; Tosanly-su; Toscana

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To-Sai-Shin - Toscana

giore, entspringt an der Grenze des schweiz. Kantons Tessin, südlich am San Giacomopaß, auf dessen Nordseite die Quelle des Tessin liegt, nimmt auf seinem südl. Lauf zwischen Penninischen und Lepontinischen Alpen zunächst im Formazza-(Pommat-)Thal rechts den Griesbach vom Griespaß auf, stürzt unter der Brücke von Fruth (1685 m) vom Westfuß des Piz Basodina (3276 m), oben 26 m breit, in drei Absätzen 200 m tief, fließt durch das Antigoriothal, empfängt rechts aus dem Vedrothal mit der Simplonstraße die Diveria und durchströmt nun vielfach geteilt den mit Geröll erfüllten Grund des Eschenthals (Val d'Ossola). Bei Domo d'Ossola (s. d.) an der Mündung des Bogna und gegenüber dem Val di Vigezzo wird die T. schiffbar, bei Villa d'Ossola strömt ihr rechts Antrona und oberhalb Vogogna, wo sich ihr Lauf nach SO. wendet, die Anza (vom Monte-Rosa her) zu, schließlich nimmt sie rechts bei Gravellona die Strona mit dem Abfluß des Ortasees auf und mündet als reißender, 80 km langer Fluß nordwestlich von Pallanza.

To-Sai-Shin, eine japan. Drogue von aromatischem Geruch und Geschmack, der Wurzelstock von Asarum Sieboldii Mig.; sie wirkt speicheltreibend.

Tosana, s. Thusis.

Tosanly-su, Fluß, s. Jeschil-Irmak.

Toscana, ehemaliges Großherzogtum (1725-99 und 1814-59 als österr. Sekundogenitur), das 1860 im Königreich Italien aufging und auf 22338 qkm (1861) 1826334 E. hatte. Jetzt bildet T. mit Massa und Carrara (vom frühern Herzogtum Modena) das ital. Compartimento T., das im NW. von Ligurien, im N. von der Emilia, im NO. von der Romagna, im O. von den Marken, im SO. von Umbrien und der Romagna, im SW. vom Tyrrhenischen und im W. vom Ligurischen Meer begrenzt wird. Hauptstadt ist Florenz. (S. Karte: Ober-und Mittelitalien.)

Das Compartimento umfaßt folgende Provinzen:

^[Tabelle]

Provinzen Flächenraum in qkm offiziell nach Strelbitskij Einwohner 1881 Einw. auf 1 qkm

Arezzo 3309 3297 238744 72

Florenz 5873 5799 790776 134

Grosseto 4420 4586 114295 26

Livorno 326 343 121612 373

Lucca 1493 1410 284484 190

Massa e Carrara 1779 1678 169469 95

Pisa 3056 3123 283563 92

Siena 3795 3826 205926 54

Toscana 24051 24062 2208869 91

Die neue Ausmessung der Generaldirektion der Statistik ergab einen Flächenraum von 24070 qkm, eine Berechnung vom 31. Dez. 1896: 2317740 E., d. i. 97 E. auf 1 qkm.

Geschichte. T., im Mittelalter Tuscia, das Mittelstück des alten Etrurien (s. d.), dessen Unterwerfung die Römer 280 v. Chr. vollendeten, verlor unter diesen seine frühere Bedeutung ganz. Nach langem Niedergang nahm es einen neuen Aufschwung unter den Kaisern (s. Florenz), ward 476 ein Teil von Odoakers Reich, blühte neu auf unter der Ostgotenherrschaft, fügte sich aber leicht den eindringenden Griechen unter Narses. Den Langobarden folgten im Besitz von T. die Karolinger, nach deren Aussterben die Herzöge von Spoleto wieder wenigstens einen Teil von T. als unabhängige Machthaber beherrschten. Von Bedeutung ward dann T. unter der dem päpstl. Stuhl unbedingt ergebenen Markgräfin Mathilde (s. d.), die das Haupthindernis für Heinrich IV. in seinem Kampf gegen die Kurie bildete. Nach ihrem Tode (1115) erhob sich der große Streit zwischen den Kaisern und Päpsten um ihr Erbe, die sog. Mathildischen Güter. 1133 übertrug es Lothar von Supplinburg Heinrich dem Stolzen. 1139-53 beherrschte T. der von Konrad III. eingesetzte Markgraf Hulderich, dem der Bruder Heinrichs des Löwen, Welf, und 1195 der fünfte Sohn Friedrichs I., Philipp, nachfolgten. Otto IV. erneuerte 1210 die kaiserl. Ansprüche auf die Mathildischen Güter, und auch Friedrich II. machte alsbald nach seinem Sieg in Deutschland die Reichsrechte in den Städten T.s mit Festigkeit geltend. Nach Friedrichs Tode gewannen in Umbrien und T. die Guelfen im Anschluß an das Papsttum die Oberhand, jedoch brachte ihre Niederlage (1260) fast ganz T. dazu, Manfred zu huldigen. Der Sieg Karls I. von Anjou über Manfred hatte aber in ganz T. wieder sofort den Umschlag zu Gunsten der Guelfen zur Folge. Die unaufhörlichen Kämpfe der neuen Parteiung der Bianchi und Neri, welche an Stelle der frühern Scheidung in Ghibellinen und Guelfen trat, begünstigten in den Städten die Umtriebe einzelner, welche die Herrschaft in ihre Hand zu bekommen suchten. In diesen Kämpfen breitete Florenz (s. d.), das als Haupt der guelfischen Partei in T. galt, seine Herrschaft immer weiter aus, während neben ihm Lucca, Pisa und Siena (s. diese Artikel) eine selbständige Stellung behaupteten. Nach manchen Wechseln von Gewalt- und Pöbelherrschaft führte in Florenz der Versuch der Albizzi, ihre Herrschaft aufzurichten, 1434 dazu, daß die dem Volke günstigen Medici (s. d.) an die Spitze kamen. Ähnliche innere Kämpfe führten in den andern Städten T.s teils zur vorübergehenden Herrschaft einzelner, so in Lucca und Pisa, teils ebenfalls zur Aufrichtung einer neuen Aristokratie, so in Siena, teils zum Anschluß an den Kirchenstaat, so in Perugia. Die Versuche der deutschen Kaiser, Karls IV. und Sigismunds, dagegen, in dem vom Städtekrieg zerrissenen Land wieder Bedeutung zu erlangen, scheiterten noch entschiedener als die der Päpste. Das Endergebnis dieser Kämpfe war die Einigung von ganz T. bis auf Lucca und Siena unter der Herrschaft von Florenz, das seinerseits wieder den Medici unterstand, die endlich nach mancherlei Wechselfällen (s. Medici und Florenz) 1532 das erbliche Herzogtum erlangten. Der erste Herzog war Alessandro de' Medici, den seine Anhänger 4. April 1532 zum Herzog von Florenz erhoben. Alessandros gewaltthätiger Regierung machte 7. Jan. 1537 seine Ermordung durch seinen Vetter Lorenzino ein Ende, worauf Cosimo I. zum erblichen Herzog gewählt wurde. In den Kampf Karls V. gegen Siena wurde Cosimo I. hereingezogen, indem Frankreich den Oberbefehl in Siena an seinen Feind Pietro de Strozzi übergab; nachdem Siena 17. April 1555 sich dem Kaiser ergeben, erhielt es Cosimo 3. Juli 1557 von Philipp II. von Spanien, als dieser seiner gegen Paul IV. bedurfte, zu Lehn; ein Teil des sienesischen Gebietes jedoch wurde als Stato degli presidii abgetrennt und blieb spanisch. Außerdem hatte Cosimo schon 1546 sich die Anwartschaft auf Piombino (s. d.) durch ein Anlehen an Karl V. erworben und gelangte 1552 in dessen Besitz, mußte aber 1557 dasselbe bis auf Porto-Ferrajo an die Appiano zurückgeben. Nach dem Frieden von Câteau-Cam-^[folgende Seite]