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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Toscana

brésis verließen die Franzosen vollends T. Durch Kauf erwarb Cosimo 1562 die Herrschaft Pitigliano. Am 24. Aug. 1569 erteilte ihm Pius V. den Titel Großherzog von T., als welcher auch Francesco I. anerkannt wurde, dem Cosimo unter Vorbehalt des Titels und der letzten Entscheidungen schon 11. Mai 1564 die Regierung abgetreten hatte. Dieser begab sich aber ganz in das Schlepptau Spaniens, und das Land geriet unter dem Druck des Adels und der Beamten immer mehr in Verfall, während das Banditentum emporblühte. Neu gehoben wurde T. unter Ferdinand I. (s. d.) und zugleich befreit von der Abhängigkeit von Spanien. Die Gunst der österr. Habsburger wußte er sich durch wirksame Unterstützung gegen die Mohammedaner zu erwerben, gegen die auch seine eigene Flotte mit Glück kämpfte. Das Banditenwesen schlug er kräftig nieder. Unter dem Großherzog Cosimo II. (s. Medici) gelang es Spanien wieder, T. zu Geld- und Truppenleistungen zu bewegen. Ferdinand II., welcher 28. Febr. 1621 unter Vormundschaft 11jährig nachfolgte, mußte sich in den Verlust der urbinatischen Herrschaft fügen, auf die er Erbansprüche hatte, die aber Urban VIII. 1631 einzog; dagegen verkaufte Spanien Pontremoli und Gebiet (79 Ortschaften) in seiner Geldnot an T., das dann bei der Wiedereroberung des von den Franzosen besetzten Piombino und Porto-Longone kräftige Hilfe leistete. Bei Cosimo III., welcher 24. Mai 1670 seinem Vater nachfolgte, trat bald Prunksucht und Frömmelei abschreckend hervor. Während des Spanischen Erbfolgekrieges zerrütteten Seuchen und die Reichskriegssteuern das Land vollends, das schon seit 1711 bei dem voraussichtlichen Aussterben der Medici Gegenstand der Verhandlungen der verschiedenen Mächte war; doch gelang es seinem Sohn, dem letzten Mediceer Johann Gaston, der ihm 1723 folgte, trotz der drohenden Haltung namentlich Spaniens, welches die von den Mächten zugestandene Erbfolge von Philipps V. Sohn, Don Carlos, sicher stellen wollte, sich bis an sein Ende (9. Juli 1737) zu halten. An Stelle von Don Carlos wurde aber schon im Wiener Friedensvertrag 1735 die Nachfolge Franz Stephans von Lothringen (s. Franz I., deutscher Kaiser), der 1736 Maria Theresia heiratete, zugesichert. Dieser ließ 1737 T. durch österr. Truppen besetzen und übertrug die Regierung dem Fürsten von Craon. An seine Stelle trat 1749 Graf Richecourt, 1757 der verhaßte Marschall Antonio Botta Adorno. Im Innern begann schon unter dieser Regentschaft die große Umwandlung, die Leopold I. (s. Leopold II., deutscher Kaiser), der seinem Vater 1765 folgte, weiter führte; das Fideïkommiß- und Lehnswesen wurde gesetzlich neu geregelt, das Finanz- und Schuldenwesen des Staates einigermaßen verbessert, der übermäßige Besitz der Toten Hand und die Inquisition wurden eingeschränkt. Der weisen, wenn auch rücksichtslosen Regierung verdankt das Land zum großen Teil seine neuere Blüte. Als Leopold durch den Tod seines Bruders Joseph II. 1790 auf den Kaiserthron gelangte, übergab er T. seinem zweiten Sohne, Großherzog Ferdinand III. (s. d.). Obwohl dieser in den Französischen Revolutionskriegen seine Neutralität zu bewahren suchte, wurde er doch mit in die Niederlage Österreichs verwickelt. Er mußte im März 1799 nach Wien flüchten und im Frieden zu Lunéville 9. Febr. 1801 auf T. Verzicht leisten, wofür er eine Entschädigung in Deutschland erhielt. Schon vorher hatte Napoleon I. T. nebst dem Stato degli presidii unter dem Namen eines Königreichs Etrurien (s. d.) an den Herzog Ludwig von Parma 1. Okt. 1800 verliehen; 10. Dez. 1807 hatte er ihm dasselbe wieder genommen und es 24. Mai 1808 dem franz. Kaiserreich einverleibt. Napoleons Schwester Elisa Bacciocchi (s. d.) residierte in Florenz als Generalstatthalterin und führte den Titel einer Großherzogin von T. Ihrem Gemahl waren schon 1805 die Fürstentümer Lucca und Piombino verliehen. Nach Napoleons Sturz kehrte Ferdinand III. im Sept. 1814 nach Florenz zurück, nachdem ihm das von Murat besetzte T. im April zurückgegeben war. Durch die Wiener Kongreßakte von 1815 wurden Elba, der Stato degli presidii und Piombino definitiv mit T. vereinigt. Zugleich erhielt T. das Heimfallsrecht für das Fürstentum Lucca, welches dem rechtmäßigen Erben von Parma, Herzog Karl II., zugeteilt wurde.

Wie fast alle ital. Fürsten geriet auch Großherzog Ferdinand III. bei seiner Rückkehr in Abhängigkeit von der Politik Österreichs und mußte durch den Vertrag vom 12. Juli 1815 für den Kriegsfall die toscan. Truppen dem österr. Kommando unterstellen. Im übrigen regierten Ferdinand III. (gest. 18. Juni 1824) und sein Sohn und Nachfolger Leopold II. (s. d.), unterstützt von den Ministern Graf Fossombroni (1814-44) und Fürst Neri Corsini (s. d.), in dem milden und aufgeklärten Geiste ihres Vorfahren. Als die ital. Reformbewegung auch T. ergriff, ließ Leopold II. sich von derselben vorwärts treiben und lehnte den angebotenen militär. Beistand Österreichs ab. Eine Staatskonsulta ward 24. Aug. 1847 eingesetzt und wesentliche liberale Zugeständnisse gemacht. Nach der Abdankung des Herzogs Karl II. von Lucca wurde dieses Fürstentum 11. Okt. 1847 mit T. vereinigt. Dagegen mußte T., gemäß den Verträgen vom 10. Juni 1817 und 28. Nov. 1844, den Distrikt Pontremoli u. s. w. an das Herzogtum Parma und den Distrikt Fivizzano an das Herzogtum Modena abtreten, was nicht ohne Widerstreben der Bevölkerung geschah. Nachdem der König von Neapel das Beispiel gegeben, verlieh auch Leopold II. seinem Volke 15. Febr. 1848 eine Konstitution. Beim Ausbruch des Aufstandes in der Lombardei zogen auch toscan. Truppen und Freikorps in den Nationalkrieg gegen Österreich, und der Großherzog legte den österr. Erzherzogstitel ab. Am 26. Juni 1848 wurde die neu gewählte Volksvertretung (Senat und Deputiertenkammer) eröffnet. Doch weder der Minister Marchese Ridolfi noch sein Nachfolger Marchese Capponi vermochten der Bewegung Einhalt zu thun, die unter der Führung Guerrazzis (s. d.) und anderer Agitatoren immer mehr einen revolutionären Charakter annahm. In Livorno kam es seit dem 25. Aug. zu wiederholten Aufständen und Straßenkämpfen, bei denen das Militär sich als unzuverlässig erwies.

Nach Capponis Rücktritt warf Leopold II. sich ganz in die Arme der demokratischen Partei und erwählte 27. Okt. 1848 ein Ministerium, in dem Professor Montanelli den Vorsitz und das Auswärtige, Advokat Mazzoni die Justiz, Guerrazzi das Innere erhielten. Bei Eröffnung der neuen Kammer 10. Jan. 1849 mußte der Großherzog sich in seiner Thronrede sogar für die Erneuerung des ital. Nationalkrieges gegen Österreich aussprechen. Auch genehmigte er den Plan zur Einberufung einer Konstituierenden Versammlung nach Florenz, die selbständig über die polit. Gestaltung Italiens entscheiden sollte. Innerlich stand aber Leopold II. der Bewegung ab-^[folgende Seite]