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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Truchmenen - Trueba y la Quintana

somit einer Behandlung zugänglich. Bei den stationären T. d. H. läßt sich häufig durch pupillenerweiternde Mittel oder künstliche Pupillenbildung eine erhebliche Besserung des Sehvermögens erzielen.

Truchmenen, Name der im russ. Gouvernement Stawropol in Ciskaukasien nomadisierenden Turkmanen (s. d.), mit den Nogaiern 36 394 Köpfe.

Truchseß (im Latein des Mittelalters Dapifer, in Frankreich Sénéchal, in England High Steward), Titel eines Hofbeamten, der über Küche und Ökonomie die Oberaufsicht führte. In Deutschland hatte seit der Krönung Ottos I. ein Fürst als T. bei feierlichen Gelegenheiten die erste Schüssel auf die Tafel des Kaisers zu setzen. Wie die übrigen Erzämter (s. d.), wurde auch dieses später erblich und mit einem Kurfürstentum verbunden, und zwar das Erztruchseßamt mit der Rheinpfalz. Als Friedrich V. von der Pfalz 1623 der Kur verlustig ging, fiel das Erztruchseßamt an Bayern und 1706 infolge der Ächtung des Kurfürsten von Bayern wieder an die Pfalz, 1714 von neuem an Bayern, das das Amt nun bis zur Auflösung des Deutschen Reichs bekleidete.

Truchseß-Waldburg, Geschlecht, s. Waldburg.

Truchtersheim, Dorf und Hauptort des Kantons T. (12 536 (5.) im Kreis Straßburg-Land des Bezirks Unterelsaß, 16 km westlich von Straßburg, mit dem es durch Dampfstraßenbahn verbunden ist, am Kochersberg, in fruchtbarer Gegend, Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht Straßburg), hat (1895) 621 E., darunter etwa 30 Evangelische, Postagentur, Telegraph; Weinbau.

Truck (engl., spr. tröck), s. Transportable Eisenbahnen nebst Tafel, Fig. 11.

Trucksystem (vom engl. to truck, spr. tröck, tauschen), das Verfahren der Unternehmer, ihre Arbeiter ganz oder teilweise nicht durch bares Geld, sondern durch gelieferte Naturalien und andere Waren abzulohnen. Es kann Fälle geben, wo die Lieferung von Naturalien an Arbeiter durch die Unternehmer für jene vorteilhaft ist; in der Regel aber gereicht sie ihnen zum Nachteil, indem sie sie nötigt, ihre Einkäufe in dem von dem Arbeitgeber selbst errichteten oder von ihm begünstigten Laden zu den dort bestehenden, hoch angesetzten Preisen zu machen und dabei mangelhafte oder gar schlechte Waren anzunehmen. Soweit die Art der Lohnzahlung in Betracht kommt, gehört hierher auch das Cottagesystem (s. d.). Nach §. 115 der Reichsgewerbeordnung sind daher die Gewerbtreibenden verpflichtet, die Löhne ihrer Arbeiter bar in Reichswährung zu bezahlen, und sie dürfen ihnen auch keine Waren kreditieren. Jedoch ist es gestattet, ihnen Lebensmittel zum Einkaufspreise zu liefern; auch kann den Arbeitern Wohnung, Heizung, Landnutzung, regelmäßige Beköstigung, Arznei und ärztliche Hilfe unter Anrechnung bei der Lohnzahlung verabfolgt werden. Diesen Bestimmungen zuwiderlaufende Verträge sind nichtig und die den §. 115 verletzenden Gewerbtreibenden werden nach §. 146 mit Geldstrafe bis zu 2000 M. und im Unvermögensfalle mit Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft. Über das Vorkommen des T. wird zur Zeit nur noch in der Hausindustrie, weniger bei den Fabrikarbeitern geklagt. Das Übel ist schon alt, wie denn z. B. in Solingen Verordnungen aus den J. 1654 und 1687 die Auslöhnung mit "Winkelswaren" anstatt in barem Gelde verbieten. Im Königreich Sachsen erließ man 1849 und namentlich 1855 Verordnungen, betreffend das Auslohnen der Arbeiter bei den fabrikmäßig oder als Hausindustrie betriebenen Gewerbszweigen. In England wurde das erste dagegen ankämpfende Gesetz bereits 1464 im Tuchmachergewerbe erlassen, worauf andere in den J. 1565, 1579 u. s. w. folgten. Das noch bestehende Gesetz von 1831, das alle frühern aufhob, ist nicht im stande gewesen, das T. ganz zu beseitigen, sondern hat durch eine weitere Akte von 1887 ergänzt werden müssen. In Belgien hat das Gesetz vom 16. Aug. 1887 über die Regulierung der Lohnzahlungen dem T. zu steuern gesucht. In Österreich schreibt ebenfalls die Gewerbeordnung vor, die Löhne der Arbeiter in barem Gelde auszuzahlen und untersagt die Vornahme der Auszahlung in Wirtshäusern und Schanklokalitäten. - Vgl. Moore, Das T. in Großbritannien (im " Archiv für sociale Gesetzgebung", Bd. 2, S. 219-258) und den Artikel T. im "Handwörterbuch der Staatswissenschaften", Bd. 6 (Jena 1894), S. 269 fg. (S. auch Arbeiterfrage, Bd. 17.)

Trudbert, s. Trudpert.

Trudenfuß, s. Drudenfuß.

Trudpert (Trudbert), Einsiedler des 7. Jahrh. Er wird gewöhnlich unter den aus Irland stammenden Aposteln Deutschlands und als Bruder des Bayernapostels Rupertus genannt; doch sind diese Angaben wenig begründet. Wahrscheinlich war T. deutscher Abstammung, kam um 640 an den obern Rhein, durchzog Alamannien, gründete dann im Breisgau auf einem ihm vom Grafen Othbert geschenkten Grundstücke eine Niederlassung und Kapelle und wurde hier von einem seiner Knechte erschlagen. Die kath. Kirche verehrt ihn als Märtyrer und nimmt den 26. April als seinen Todestag an. - Vgl. Körber, Die Ausbreitung des Christentums im südl. Baden (Heidelb. 1878).

Trueba y Cosio, Telesforo de, Dichter in engl. mehr als in span. Sprache, geb. 1798 zu Santander, wurde in einem kath. Kollegium in England erzogen und machte seine diplomat. Studien in London und Paris, wo er dann bis 1822 als Attaché bei der span. Gesandtschaft blieb. Nach der Rückkehr in sein Vaterland stiftete er eine Akademie, in welcher sich unter dem Vorsitz des Alberto Lista fast alle jüngern Dichter Spaniens vereinigten. Auch als Politiker und Patriot machte er sich unter den Vorkämpfern der konstitutionellen Partei bemerkbar, weshalb er bei der Invasion des franz. Heers in Spanien flüchten mußte. In London, wohin er sich begab, erwarb er sich als Dichter und Schriftsteller in engl. Sprache europ. Ruf. Er schrieb zunächst Walter Scott nachgeahmte Romane, wie "Gomez Arias"(1828), "The Castillan" (1829), und die biogr.-histor. Werke "Life of Cortes" (1830), "History of the conquest of Peru" (1830), die viel übersetzt wurden. Dann begann er für die Bühne zu arbeiten, für die er am meisten beanlagt war. Seine Lustspiele "The exquisites", "Mr. and Mrs. Pringle" und "The man of pleasure" fanden allgemeinen Beifall; seine letzte dramat. Arbeit war das histor. Drama "The royal fugitive". Doch unter allen seinen litterar. Arbeiten verschaffte ihm den größten Ruf das beschreibende Sittengemälde "Paris and London" (1833). 1834 erhielt er die Erlaubnis zur Rückkehr nach Spanien, starb aber 4. Okt. 1835 in Paris. - Vgl. Menendez y Pelayo, Estudios sobre escritores montañenses, Bd. 1 (Santander 1876).

Trueba y la Quintana (spr. kin-), Antonio de, span. Dichter, geb. 24. Dez. 1821 in Sopuerta, einem Weiler Biscayas, gest. 10. März 1889 in Madrid, bildete sich in Madrid zum Kaufmann aus, gab aber später diesen Beruf auf. Zuerst trat er mit dem