Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Turners Gelb; Turnfeste; Turnheim; Turnhout; Türnich; Turnicidae; Turnier

12

Turners Gelb - Turnier

deutschen Turnfeste zu leiten. Die Kreisvertreter sind die Leiter der Kreise und die Vermittler des Verkehrs zwischen denselben und dem Ausschuß der deutschen T. innerhalb der Grenzen des Grundgesetzes der T. und der Beschlüsse der Turntage. Grundsätzlich sind bei allen Versammlungen die Erörterungen polit. Fragen ausgeschlossen. Nach der Statistik vom 1. Jan. 1897 besteht die T. in 4913 Orten aus 5782 Vereinen mit 578 2W Angehörigen. Das Vereinsorgan ist die 1856 begründete "Deutsche Turnzeitung" (Leipzig). 781 Vereine stehen noch außerhalb der Deutschen T. Eine besondere Organisation ist der "Arbeiter-Turnerbund Deutschlands", der, 1893 in Gera begründet, 1895 in Magdeburg ein Bundesturnen abhielt und etwa 13 000 Mitglieder zählt. Die "Arbeiter-Turn-Zeitung" erscheint in Leipzig. Seit 1897 haben auch die Akademischen Turnvereine des V. C. (s. Turnvereine, akademische) den Namen T. angenommen. - Vgl. Goetz,

Handbuch der Deutschen T. (5. Ausg., Hof 1896).

Turners Gelb, s. Bleioxychlorid.

Turnfeste, Deutsche, s. Turnen.

Turnheim, früher Name von Dornhan (s. d.).

Turnhout (spr. törnhaut), Stadt in der belg. Provinz Antwerpen, an den Linien T.-Tilburg der Belg. Centralbahn und Hérenthals-T. der Staatsbahn, durch Vicinalbahnen mit Antwerpen, Arendonck und Moll, und durch Kanal mit Hasselt und Antwerpen verbunden, hat (1891) 19 350 E., bedeutende Fabrikation von Zwillich, Leinwand, Tuchen und Spielkarten, Färberei, Gerberei sowie Blutegelzucht. Dampftrambahnen führen nach Antwerpen und nach Arendonck. Das alte Schloß dient jetzt dem Gericht. Bei T. siegten 22. Jan. 1597 Moritz von Oranien über die Spanier und 27. Okt. 1789 die belg. Patrioten unter van der Mersch über die Österreicher.

Türnich, preuß. Dorf, s. Bd. 17.

Turnicidae, s. Laufhühnchen.

Turnier, im Mittelalter übliches kriegerisches Kampfspiel, das nicht allein bei festlichen Gelegenheiten an fürstl. Höfen, sondern auch sonst von zusammenkommenden Rittern viel häufiger veranstaltet wurde, als man früher anzunehmen geneigt war. Die T. haben ibren Ursprung unzweifelhaft in den Waffen- und Reiterspielen der Alten, welche die Ritter durch neu eingeführte Ordnungen, Regeln und Gebräuche zu einem schönen Feste gestalteten, an dem auch die Damen großen Anteil hatten, vor denen die Ritter ihre Gewandtheit zeigen, sich Ansehen, Ruhm, Ehrenstellen, die angebetete Dame und irdische Güter erringen konnten. Der erste, der Turniergesetze niedergeschrieben und die Verfeinerung der alten Kampfspiele herbeigeführt hat, war der Franzose Gottfried von Preuilly (gest. 1066). In Deutschland wird zuerst 1127 ein T. (torneamentum) erwähnt, das zu Würzburg gehalten wurde. Das T. war seinem eigentlichen Zwecke nach nur eine Übung in den Waffen während des Friedens, namentlich der Ritter. Es sollte die Körperkraft stählen, die Gewandtheit im Gebrauche der Waffen weiter ausbilden und wie unsere heutigen Manöver für den Krieg vorbereiten. Später kamen zwar auch Fußkämpfe auf, doch blieben die Kämpfe zu Pferde immer die Hauptsache. Anfangs wurden T. nur von einzelnen Fürsten und Herren bei besondern Gelegenheiten veranstaltet; später bildeten sicb sog. Turniergesellschaften, die zu bestimmten Zeiten diese Kampfspiele abhielten. In Frankreich waren die T. zahlreicher als in Deutschland. Zur Teilnahme an den T. wurden Einladungen versandt, jedoch nur Ritter zugelassen, die eine gewisse, in einzelnen Ländern und zu verschiedenen Zeiten besonders festgesetzte Anzahl von Ahnen ausweisen konnten. Die Turnierfähigkeit der einzelnen Ritter wurde durch den Herold mittels einer besonders vorzunehmenden Wappen- und Helmschau untersucht. Zu dieser Schau wurden auf einem besonders bestimmten Platze Schild und Helm eines jeden zum T. gekommenen Ritters aufgestellt. Öffentlicher Aufruf durch den Herold, der die aufgestellten Schilde und Helme geprüft hatte, entschied dann über die Unbescholtenheit der Ritterwürde der Einzelnen. Diese Aufstellung der Schilde und Helme zur Feststellung der Turnierfähigkeit ist der Grund für die Bildung der Wappen, wie sie noch gegenwärtig bestehen. Vor Beginn der T. wurden durch die Herolde die allgemeinen Gesetze und speciellen Bestimmungen vorgetragen und die Waffen der Kämpfenden untersucht. Der Platz, wo das Kampfspiel abgehalten wurde, hieß Turnierplatz; die Einfriedigung nannte man Schranken. Die Aufseher des Kampfplatzes hießen Grieswärtel, deren Pflicht hauptsächlich darin bestand, die Kämpfenden in den Grenzen des Spiels zu halten und, falls sie sich ernstlich angriffen, Frieden zu stiften und die Gefährdeten zu schützen. Au den Seiten der Schranken waren Tribünen errichtet, teils für Damen, deren eine gewöhnlich die Preise an die Sieger verteilte, teils für die Zuschauer und die nicht teilnehmenden Ritter. Die Waffen bei dem T. bestanden in der Lanze und dem Schilde. Der Kampf war wieder sehr verschieden, z. B. über eine Schranke; aber allgemein durfte der Stoß nur nach dem Kopfe oder der Brust geführt werden. In den verschiedenen Arten suchte man entweder den Gegner aus dem Sattel zu heben oder den Spieß zu zerstoßen, oder auch die besonders konstruierte Tartsche des Gegners abfliegen zu lassen. Öffnete einer das Visier, so war der Kampf beendigt. Außer dem Kampfe mit der Lanze war auch der Fußkampf gebräuchlich, aber seltener; hier wurden Schwert und Streitaxt gebraucht. Später arteten die T. vielfach aus. Aber schon in früher Zeit mußten viele Ritter bei diesem im Gegensatz zum Buhurt (s. d.) immerhin gefährlichen Spiele mit dem Tode büßen, und es erfolgten Verbote gegen die T. von geistlichen und weltlichen Fürsten. Papst Innocenz II. verbot sogar das ehrliche Begräbnis der in einem T. gefallenen Ritter. Allein die T. dauerten fort, namentlich in Frankreich, wo erst der auf eine im T. erhaltene Wunde erfolgte Tod Heinrichs II. eine Abnahme dieser Spiele herbeiführte. Der letzte allgemeine Turnierhof wurde in Deutschland von der rhein. Ritterschaft 1487 nach Worms gelegt. An die Stelle der früher maßgebenden vier Turniergesellschaften, Bayern, Schwaben, Franken und am Rhein, traten einzelne Fürsten, welche das T. an ihren Höfen pflegten. Durch die schnell beliebt werdenden Ringelrennen oder Karussells (s. d.) und die Entwicklung der Feuerwaffen verschwanden allmählich die T. In Deutschland brachte sie Kaiser Maximilian I. auf kurze Zeit zu neuer Blüte (vgl. Freydal, Des Kaisers Maximilian I. T. und Mummereien, hg. von Leitner, Wien 1880-82, mit 255 Heliogravüren). - Vgl. Schultz, Das höfische Leben (2 Bde., Lpz. 1880); Niedner, Das deutsche T. im 12. und 13. Jahrh. (Berl. 1881). Von den Turnierbüchern ist noch zu nennen: Turnierbuch Herzog Wilhelms IV. von