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Uleåborg – Ulfeld
Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Ulcus'
neae
, die Hornhautentzündung;
U. ventriculi rotundum, das runde
Magengeschwür.
Uleåborg. 1) Län im nördl. Finland, grenzt im N. an Norwegen, im O. an
das russ. Gouvernement Archangelsk, im SO. an Olonez, im S. an die finn. Län Kuopio und Wasa, im W. an den Bottnischen Meerbusen und Schweden
und hat 165644,3 qkm, darunter 243 qkm Inseln im Bottnischen Meerbusen, und 253886 E.,d. i.
1,5 E. auf 1 qkm. Im N. nach der Grenze gegen Schweden und Norwegen sind Felsengebirge bis 1000 m hoch; an der
Ostseite ziehen sich die Maanselkä, die nur im N. Gebirgscharakter haben. Die Grenze gegen Schweden bildet der Torneå-elf mit seinem Nebenfluß
Muonio-elf, gegen Norwegen der Tana-elf. Im Innern des Landes sind der Kami mit dem Ounas-joki, der Uleå-joki und andere Seen nehmen 9103 qkm ein,
darunter sind die größten der Enaresee im N. und der Uleå-Träsk (984 qkm) im S. Das Klima ist rauh, die Vegetation ärmlich. Vollständig bebaut und
bevölkert ist nur die Küstengegend am Bottnischen Meerbusen. Die innern und östl. Teile bestehen meist aus großen Wäldern und Sümpfen. Die
Bevölkerung ist finnisch, nur im N. finden sich etwa 1000 Lappen. Gebaut werden im S. Roggen, Gerste und Kartoffeln. Außerdem wird betrieben: Jagd,
Fischerei, Waldindustrie. Es giebt 394 Fabriken mit 11,45 Mill. finn. Mark Produktion, darunter besonders Holzindustrie
(12) und Lederfabrikation (3,5 Mill.); 189 km Eisenbahnen. Das Län zerfällt in sechs Kreise
(härad): Haapajärvi, Kajana, Kemi, Lappmarken, Salo und Uleåborg. –
2) Kreis im südwestl. Teil des Län U., hat 30468,8 qkm, darunter 1824 qkm Seen. –
3) U., finn. Oulu, Hauptstadt des Län und des Kreises U., an der Mündung des
Uleå-elf (finnisch Oulu-joki, 104 km lang) in den Bottnischen Meerbusen und an der Linie Estermüra-U. der Finn.
Eisenbahnen, Sitz des Gouverneurs, hat (1894) 13145 E., Kirche, drei Lyceen, mehrere andere Lehranstalten, Büste des Dichters Franzén; einige
Fabriken, Ausfuhr von Holzwaren, Teer, Butter, Einfuhr von Kolonialwaren und Getreide. Der Hafen von U., Toppila
genannt, liegt 4 km nordwestlich, ist durch Eisenbahn verbunden und hat mehrere Schiffswerften sowie den größten Teerofen des Landes.
Ulemâ (arab., d. i. Gelehrte), im Islam die Vertreter der theol. Gelehrsamkeit und der mit derselben
zusammenhängenden kanonischen Gesetzwissenschaft und Rechtsprechung. Ein fehlerhafter Sprachgebrauch hat das Wort U., welches eine Pluralform
ist (Singular: Alim, d.i. ein Wissender, ein Gelehrter), auch auf die einzelnen Angehörigen des Ulemâstandes ausgedehnt
(ein U.). Die U. zerfallen in drei Abteilungen:
-
1) die Imâme oder Kultusdiener,
-
2) die Mufti oder Gesetzausleger und
-
3) die Kâdi oder Richter.
Von den Imâmen haben nur gewisse Würdenträger, Prediger und Religionslehrer, Anspruch auf den Ulemârang;
den Mufti und Kâdi dagegen gebührt er ausnahmslos. Von diesen beiden letztern sind die Kâdis die höher stehenden. Jedoch wird das Oberhaupt der
U., der Scheich ul-Islam (der Chef des Islams), in Europa gewöhnlich Großmufti geheißen, ausschließlich den Muftis entnommen. Diese letztere gelten in
Beziehung auf ihre geistliche Würde alle gleich. Dagegen besteht unter den Richtern ein Rangunterschied, nach welchem zwei
Kasiasker (s. d.) an der Spitze der Körperschaft stehen. Auf diese folgen die Kâdi-Mollâs, dann ↔ die diesen
untergeordneten Kadis, und endlich die Nâïbs oder Beisitzer. Für Prozesse in Angelegenheiten von Stiftungsgütern (Wakuf, s. d.)
giebt es besondere Richter, die den Titel Mufettisch (s. d.) führen. Der Kadi residiert in einem Amts-(Kazâ-)Vorort; der Kâdi-Mollâ der
Regel nach in einer Provinzial-(Sandschak-) oder Generalstatthalterschafts-(Wilajet-)Hauptstadt. Der Instanzenzug geht von jenem auf diesen und in
gewissen Fällen weiter auf das Tribunal des Kasiasker in Konstantinopel. Die Gerichte der Kâdi heißen Mehkemeh. Früher waren dieselben für alle Civil-
und Kriminalfälle kompetent. Seit den Reformen der Neuzeit ist ihre Befugnis sogar in Civilfällen durch Handelsgerichte
(tüdschâret-mehkemessi) und Kriminalgerichte (dschenâjet-mehkemessi)
beschränkt worden.
Ulex L.,
Heckensame, Pflanzengattung aus der Familie der Leguminosen (s. d.), Abteilung der
Papilionaceen,mit gegen 12 Arten, sämtlich in Südeuropa und den Mediterrangegenden, niedrige, reichlich mit Dornen versehene Sträucher, deren
gelbliche Blüten meist einzeln stehen. Die schmalen Blätter enden in eine Stachelspitze. U. Europaeus
L., der Stech-, Stachel- oder
Heideginster, Gaspeldorn (s. Tafel:
Futterpflanzen I, Fig. 24), wird häufig als Zierpflanze in Gärten gezogen und kommt in einigen
Gegenden Deutschlands auch wild vor. Diese Pflanze wird in neuerer Zeit wieder zum feldmäßigen Anbau als Winterfutter, und zwar noch im grünen,
aber gequetschten Zustande, empfohlen. Sie gedeiht noch auf dem geringsten Sandboden, leidet aber vom Frost; kann erst etwa vom dritten Jahre an
geschnitten werden und das Schneiden und Quetschen ist eine unerquickliche Sache. – Vgl. von Riepenhausen-Crangen, Stechginster und seine
wirtschaftliche Bedeutung als Futterpflanze (Lpz. 1889): Otto, Der Stachelginster (U. europaeus), sein Anbau und
seine Verwertung (ebd. 1891).
U. L. F., Abkürzung für Unsere(r) Liebe(n) Frau (d. h. Jungfrau Maria).
Ulfeld (Uhlefeld), Korfiz, Graf, dän. Edelmann, geb. 10. Juli 1606, wurde 1639 mit der
Tochter des Köhigs Christian IV., Leonora Christina, vermählt. Er stieg in kurzer Zeit zu den höchsten Ehrenämtern auf. 1637 ward er zum Statthalter in
Kopenhagen, 1641 von Kaiser Ferdinand zum deutschen Reichsgrafen und 1643 zum dän. Reichshofmeister ernannt. Seine Eigenliebe, Ehrgeiz und
Habsucht machten ihn allgemein verhaßt, besonders nach der Thronbesteigung Friedrichs III., dessen strenge Handfeste von ihm verfaßt wurde. 1653
entfloh er nach Schweden und folgte Karl X. Gustav 1657 auf dessen Zuge gegen Dänemark; im Frieden von Roeskilde, wo er selbst verräterischerweise
schwed. Unterhändler war, bekam er alle seine Güter und Lehn in Dänemark zurück. Bald auch in Schweden verdächtig, ward er angeklagt und entfloh
1660 wieder nach Dänemark. Hier wurde er ins Gefängnis geworfen und bekam erst seine Freiheit wieder, nachdem er alle seine Güter außerhalb Fünens
abgetreten hatte. Alsbald setzte er seine Intriguen fort, bot dem Kurfürsten von Brandenburg die dän. Krone an, wurde aber auf Veranlassung des letztern
vom Höchsten Gericht angeklagt und zum Tode verurteilt. U. entfloh nach der Schweiz, mußte aber weiter flüchten und starb 20. Febr. 1664 am Rhein.