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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Żołkiew; Zoll

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Zolkiew - Zoll (Abgabe)

«Le rêve» (1889), «La bête humaine» (1890), «L’Argent» (1891), «La débâcle» (1892) und als letztes dieser Reihe «Le docteur Pascal» (1893). Z.s neueste Romane sind «Lourdes» (1894), «Rome» (1896) und «Paris» (1897); ferner «Pour une nuit d’amour» (1896), «Nouvelle campagne» (1897) und «Pages choisies» (1897). Außerdem lieferte er für die Bühne: «Thérèse Raquin» (1873), «Les héritiers Rabourdin» (1874), «Le bouton de rose» (1878), «Renée» (1887; Bearbeitung von «La curée»). «L’ Assommoir» wurde von Busnach und Gastineau nach dem Roman von Z. dramatisch bearbeitet (1881; deutsch von Saar in Reclams «Universalbibliothek»). Von diesen Bühnenstücken hatte nur das letzte dauernden Erfolg. Z. steht an der Spitze der Schule des neuesten Realismus, welche der plattesten Alltäglichkeit durch treueste Darstellung des Wirklichen einen Nimbus von Idealismus unterzuschieben sucht, und schreibt seine Werke nach den Regeln einer eigenen Ästhetik, die er mit vieler Leidenschaftlichkeit und Feindseligkeit («Mes haines», 1866; neue Ausg. 1879) in den Sonntagsfeuilletons des «Bien public» und in den Vorreden zur Sammlung seiner Bühnenstücke («Théâtre d’Émile Z.», 1878) und andern Abhandlungen entwickelt, die in Buchform als «Le roman expérimental» (1880), «Les romanciers naturalistes», «Le naturalisme au théâtre» (1881), «Nos auteurs dramatiques», «Documents littéraires» (1881) herausgekommen sind. (S. Französische Litteratur.) Ungeheures Aufsehen erregte ein zwölftägiger Prozeß, in den Z. im J. 1898 verwickelt wurde. Er hatte nämlich in einem an den Präsidenten der Republik gerichteten, in der Zeitung «Aurore» veröffentlichten Offenen Brief die Höchstkommandierenden des franz. Heers in der Angelegenheit des wegen Spionage verurteilten Hauptmanns Dreyfus der Parteilichkeit beschuldigt und behauptet, die Militärrichter hätten den eigentlich Schuldigen, den Major Esterhazy, auf Befehl ihrer Vorgesetzten freigesprochen. Da diese letzte Behauptung jedenfalls zu weit ging, wurde Z. 23. Febr. 1898 zu einem Jahr Gefängnis und 3000 Frs. Geldbuße verurteilt, doch hatte er seinen eigentlichen Zweck, den Beweis für die Revisionsbedürftigkeit des Prozesses Dreyfus zu erbringen, glänzend erreicht. Wegen Formfehlers beantragte er sofort die Nichtigkeitserklärung seiner Verurteilung. – Vgl. Alexis, Émile Z., notes d’un ami (Par. 1882); O. Welten, Zola-Abende bei Frau von S. Eine kritische Studie (Berl. 1883); Jan ten Brink, Emil Z. und seine Werke (deutsch von Rahstede, Braunschw. 1887); Paludan, Emile Z. og Naturalismen (Kopenh. 1897).

Żołkiew (spr. scholkjew). 1) Bezirkshauptmannschaft in Galizien (s. Karte: Ungarn und Galizien), hat 1202,92 qkm und (1890) 80936 (40051 männl., 40885 weibl.) meist ruthen. E. in 74 Gemeinden mit 265 Ortschaften und 60 Gutsgebieten und umfaßt die Gerichtsbezirke Kulikow, Mosty, Wielkie und Z. – 2) Stadt und Sitz der Bezirkshauptmannschaft und eines Bezirksgerichts (422,21 qkm, 32903 E.) an der Eisenbahn Lemberg-Bełzec, hat (1890) 7143 meist poln. E. (1464 Ruthenen), darunter 3783 Israeliten in Garnison das 4. Ulanenregiment «Kaiser Franz Joseph», ein großes altes Schloß, ehemals Residenz des Königs Johann Sobieski, eine got. Kirche, je ein Dominikaner- und Basilianerkloster; Brauerei, Lederfabrikation, Tuch- und Wollzeugweberei, Metbrauerei.

Zoll oder Maut (muta, mutaticum), im weitern Sinne jede von Personen oder Sachen bei Überschreitung einer Grenzlinie oder Benutzung eines Verkehrsmittels erhobene Abgabe. Man sprach daher früher auch von Brücken-, Fluß-, Strom- und Wegezöllen. Im engern Sinne versteht man jetzt unter Z. nur Abgaben, die von Waren beim Überschreiten einer Zollgrenze (s. d.) von den Zollbehörden (s. d.) nach einem bestimmten Zolltarif (s. d.) erhoben werden. Der Z. unterscheidet sich vom Geleit (s. d.) dadurch, daß er für die bewegten Waren, nicht für die Transportmittel entrichtet wird. Schon bei den Griechen und Römern bestanden Zollstätten, die gewöhnlich verpachtet waren. Im Mittelalter bildete sich das Recht, Z. aufzuerlegen und die Abgabensätze zu bestimmen, zu einem Hoheitsrechte aus, das in Deutschland dem Kaiser zustand und von ihm an einzelne Reichsstände neu verliehen werden konnte. Außerdem beschwerten jedoch unzählige ältere, aus Willkür der Wegebeherrscher entstandene Z. den Verkehr aufs äußerste. Man suchte sich durch Zollkriege zu helfen, indem Zollstätten gebrochen oder Differentialzölle (s. d.) zu Ungunsten der Gegner eingerichtet wurden; auch erwarben viele Städte das Stapelrecht (s. d.) zur Ausgleichung der sie bedrückenden landesherrlichen Z. Ursprünglich hatten die Z. einen rein fiskalischen Charakter. Im spätern Mittelalter aber begann man vielfach, z. B. in Venedig und Florenz, bald auch in Frankreich und England, handelspolit. Zwecke, insbesondere Schutz der einheimischen Industrie durch Abwehr fremder Konkurrenz und Erschwerung der Ausfuhr der Rohstoffe mit der Zollerhebung zu verbinden. So entstanden neben den Finanzzöllen (s. d.) die sog. Schutzzölle (s. d.), und unter der Herrschaft des Merkantilsystems (s. d.) gelangten diese zu immer größerer Bedeutung. Am strengsten brachte sie Colbert in den Tarifen von 1664 und 1667 zur Anwendung, indem wenigstens ein großer Teil des Landes in ein einheitliches Zollgebiet ohne Binnenzölle (s. d.) verwandelt, die Grenzzölle (s. d.) bei der Einfuhr (s. d. und Einfuhrzoll) und Ausfuhr (s. d. und Ausfuhrzölle) von Rohprodukten und Fabrikaten nach den merkantilistischen Grundsätzen bemessen und die Durchfuhr (s. d. und Durchfuhrzölle) sowie der Niederlageverkehr (s. Niederlagen) thunlichst begünstigt wurden.

Bald jedoch artete das Schutzzollsystem in Frankreich wie in den meisten andern Ländern, namentlich auch in England, in ein Prohibitivsystem (s. d.) aus. Auch Getreide und andere notwendige Lebensmittel wurden, obwohl sie nach der eigentlichen merkantilistischen Theorie im Interesse der Industrie frei bleiben sollten, mit Schutzzöllen belegt, und in England 1815 sogar die Einfuhr von Weizen, sobald der Preis unter 80 Schill. für den Quarter stände, gänzlich verboten. Die Getreidezölle (s. d.) gaben auch den Anlaß zu der großen handelspolit. Reformbewegung (s. Anti-Corn-Law-League) in England, die mit dem Siege des Freihandels (s. d.) auch in der Praxis endigte, nachdem er in der Theorie schon seit Adam Smith das Übergewicht erhalten hatte. Ein reines Finanzzollsystem besteht übrigens bisher nur in England, dessen Tarif nur wenige zollpflichtige Artikel, namentlich Tabak, Spirituosen, Thee, Wein, Korinthen, Rosinen, Kaffee, aufführt; doch hat das neue Markenschutzgesetz (s. Markenschutz) einen protektionistischen Beigeschmack, und auch mit der im Juli 1897 erfolgten Kündigung der Handelsverträge mit Deutschland und Belgien, wodurch den Selbstver- ^[folgende Seite]