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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Zollern – Zollkredit

nischen Zeitung» aufgenommen. 1879 und 1880 unternahm er, um sich über die Möglichkeit deutschen Kolonialerwerbes zu unterrichten, eine Reise um die Erde. Das Ergebnis dieser Reise war ein zweibändiges Werk: «Rund um die Erde» (Köln 1881). 1881 und 1882 durchreiste Z. ganz Südamerika und Westindien und veröffentlichte «Die Deutschen im brasil. Urwald» (2 Bde., Stuttg. 1883) und «Pampas und Anden» (ebd. 1884). Ende 1882 war Z. Kriegsberichterstatter der «Kölnischen Zeitung» während des engl. Feldzugs in Ägypten. Nachdem Z. 1883 den deutschen Kronprinzen durch Spanien und nach Rom begleitet hatte, wurde ihm 1884 der Auftrag zu teil, die von Nachtigal erworbenen Kolonien in Westafrika zu erforschen. Z. durchzog zunächst Togoland, dann Kamerun, wo er im Osten des Kamerungebirges im Auftrag Dr. Nachtigals im Jan. 1885 mit acht kleinen Königreichen vorbereitende Schutzverträge abschloß, entdeckte den Batanga- oder Njongfluß, und befuhr ihn landeinwärts bis zu den Neven-DuMont-Fällen, kehrte dann aber vom Kongo aus fieberkrank nach Deutschland zurück. 1888 bereiste Z. Deutsch-Neuguinea und 1889 Deutsch-Ostafrika als Begleiter Wissmanns. In Neuguinea war es Z. als erstem Weißen gelungen, ins Innere des Landes vorzudringen und den Gipfel des Finisterregebirges (s. d.) zu ersteigen. Dabei wurde der Ottoberg im Bismarckgebirge entdeckt, sowie das Krätkegebirge mit dem Zöllerberg. Z. lebt seit 1890 wieder in Deutschland. Er veröffentlichte noch: «Die deutschen Besitzungen an der westafrik. Küste» (4 Tle., Stuttg. 1885), «Deutsch-Neuguinea und meine Ersteigung des Finisterregebirges» (ebd. 1891).

Zollern, das hohenzzollernsche Stammschloß, s. Hohenzollern.

Zollfeld hieß früher die Ebene nördlich von Klagenfurt in Kärnten, zur Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt gehörig, wo jeder neue Herzog von Kärnten, nachdem er auf der Karnburg die Huldigung empfangen, auf dem Herzogsstuhle, einem noch vorhandenen steinernen Sitze, dem ältesten Denkmal Kärntens, feierlich die Lehen erteilte und Recht sprach. Die röm. Funde in der Gegend lassen in Z. die Stelle erkennen, auf der einst die Stadt Virunum stand.- Vgl. Moro, Der Fürstenstein in Karnburg und der Herzogstuhl am Z. (Klagenf. 1862); Hauser, Die Ausgrabungen am Z. (ebd. 1880).

Zollgebiet, das von einer Zollgrenze (s. d.) umschlossene Gebiet eines Landes, das nicht immer mit dem Staatsgebiet zusammenfällt; vielmehr finden häufig Zollausschlüsse (s. d.) und Zollanschlüsse statt. Über die Zollaus- und ‑Anschlüsse im Deutschen Reichsgebiet s. Zollverein, Deutscher.

Zollgewicht, s. Centner.

Zollgrenze oder Zolllinie, die Grenze eines Zollgebietes gegen das Ausland; sie fällt dort, wo Zollausschlüsse (s. d.) oder ‑Anschlüsse bestehen, nicht mit der Landesgrenze zusammen. Wo das Zollgebiet durch das Meer begrenzt wird, bildet die den Wasserspiegel begrenzende Linie des Landes die Z. Das Gleiche gilt, wo das Zollgebiet an andere Gewässer grenzt, sofern deren Stand von Ebbe und Flut abhängig ist. Über die Bewachung der Z. s. Grenzwache. (S. auch Grenzbezirk und Binnenlinie.)

Zollhinterziehung, s. Defraudation.

Zollikofer, Georg Joachim, deutscher Kanzelredner, geb. 5. Aug. 1730 zu St. Gallen, studierte in Utrecht und wurde 1754 Prediger zu Murten in der Schweiz und 1758 Prediger bei der reform. Gemeinde zu Leipzig. In dieser Stellung blieb er bis zu seinem Tod, 22. Jan. 1788. Er selbst gab (Lpz. 1769‒88) vier Sammlungen «Predigten» (6 Bde.) heraus, die mehrmals aufgelegt wurden. Nach seinem Tode erschienen die von ihm «Hinterlassenen Predigten» (9 Bde., Lpz. 1788‒1804). «Z.s sämtliche Predigten» (15 Bde.) erschienen in Leipzig (1789‒1804). Auch gab Z. ein neues Gesangbuch heraus u. d. T. «Neues Gesangbuch, oder Sammlung geistlicher Lieder und Gesänge» (Lpz. 1766 u. ö.). – Vgl. Claudius, Zollikofer (Lpz. 1783; 2. Aufl. 1788); Garve, Über den Charakter Z.s (ebd. 1788).

Zolling, Theophil, Schriftsteller, geb. 30. Dez. 1849 in Scafati bei Neapel, studierte Geschichte und Philosophie in Wien, Heidelberg und Berlin. In Paris war er 1876‒80 als Feuilleton-Korrespondent der «Neuen freien Presse» thätig; 1881 übernahm er die Redaktion der Berliner Wochenschrift «Die Gegenwart». Z. veröffentlichte ein komisches Epos «Die Jungfrau vom Stuhl» (Lpz. 1875, anonym) und die gesammelten Zeitungsfeuilletons u. d. T. «Reise um die Pariser Welt» (2 Bde., Stuttg. 1881), sowie die Romane «Der Klatsch» (Lpz. 1889), «Frau Minne» (ebd. 1890), «Coulissengeister» (ebd. 1891), «Die Million» (Berl. 1892), «Bismarcks Nachfolger» (Lpz. 1894). Der Kenntnis Kleists diente er durch die Monographie «Heinrich von Kleist in der Schweiz» (Stuttg. 1881) und eine kritische Ausgabe von Kleists Werken (4 Bde., in Kürschners «Deutscher Nationallitteratur»).

Zollkartell, ein zwischen zwei oder mehrern Staaten abgeschlossener Vertrag, wonach sich die verbündeten Teile in der Aufrechterhaltung ihres Handels- und Zollsystems und bei der Unterdrückung des Schleichhandels (s. d.) gegenseitig unterstützen.

Zollklarierungsscheine, s. Klarieren.

Zollkontrolle, der Inbegriff der zur unmittelbaren Sicherstellung des Staates gegen verbotswidrige Ein-, Aus- oder Durchfuhr (s. Konterbande) sowie gegen Zollhinterziehung (s. Defraudation) bestehenden Vorschriften und Einrichtungen. Die wichtigsten Mittel der Z. sind das Ansageverfahren, der Begleitschein, der Begleitzettel, das Ladungsverzeichnis, der Legitimationsschein, der Warenverschluß. (S. die Einzelartikel, ferner Grenzbezirk und Transportausweis.)

Zollkredit, die Stundung fälliger Zölle im Gegensatz zur Stundung fälliger Verbrauchssteuern, die als Steuerkredit bezeichnet wird. Z. wird nur solchen Kaufleuten, Fabrikanten und Gewerbtreibenden gewährt, die die Vermutung hinreichender Sicherheit für sich haben; auch ist seine Gewährung der Regel nach an einen Mindestbetrag von jährlichen Abgaben sowie an entsprechende Sicherheitsleistung geknüpft. Die Regelung der Zollkreditfrage ist in Deutschland den Einzelstaaten überlassen; die längste Kreditfrist beträgt drei Monate. Über die kreditierte Summe übergiebt der Zahlungspflichtige ein sog. Kreditanerkenntnis, worin er die Schuld anerkennt und innerhalb der Kreditfrist gegen Rückgabe des Anerkenntnisses zu zahlen verspricht. Die Zollbehörde führt über die kreditierten Summen ein sog. Kreditconto und ein Kreditregister. (S. auch Kontierung.) Seit 1891 kann bei Kriegsgefahr die sofortige Einzahlung aller kreditierten Beträge verlangt werden. Weingroßhändler, die stets ein Mindestmaß von 35000 kg fremden Weines im freien Verkehr auf Lager haben, können für den aus dem Auslande eingeführten Wein