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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Zschopau; Zsitva; Zsitvathalbahn; Zsombolya; Zuāven; Zubehör

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Zschopau – Zubehör

polit. Rationalismus zu schaffen. Dem dienen ebenso die histor. Versuche, die «Bayr. Geschichten» (4 Bde., Aarau 1813‒18) und «Des Schweizerlandes Geschichten für das Schweizervolk» (Aarau 1822 u. ö.) wie die histor. Novellen «Bilder aus der Schweiz» (5 Bde., ebd. 1824‒26), enthaltend «Der Flüchtling im Jura», «Der Freihof von Aarau» und «Addrich im Moos» (mit Illustrationen von H. Weißbrod, ebd. 1873). Sein polit. Erziehungsideal im Kleinen zeichnet «Das Goldmacherdorf» (Aarau 1817 u. ö.). Die radikale religiöse Aufklärung vertritt die Geschichte des Galeerensklaven «Alamontade» (Zür. 1802). Den größten Beifall aber erwarben sich mit Recht die minder tendenziösen Erzählungen «Der Kreole», «Jonathan Frock», «Abenteuer einer Neujahrsnacht», «Tantchen Rosmarin», «Florette», «Der tote Gast»; didaktischer wieder sind «Die Branntweinpest» (Aarau 1837) und «Meister Jordan» (ebd. 1848). Das verbreitetste und wirksamste aber aller seiner Werke, als dessen Verfasser er sich erst spät bekannte, sind seine «Stunden der Andacht» (Aarau 1809‒16; neue Aufl., besorgt von Emil Z., 6 Bde., ebd. 1871‒73: hg. von Grisebach, 8 Bde., Gera 1890), der vollkommenste Ausdruck des modernen Rationalismus. Seine «Gesammelten Schriften» (Aarau 1851‒54) umfassen 35 Bände, eine Auswahl der «Novellen und Dichtungen» (10. Aufl., ebd. 1856) 10 Bände. Eine Art Selbstbiographie gab Z. in der «Selbstschau» (Aarau 1842; 7. Aufl., 2 Bde., ebd. 1877). – Vgl. Münch, Heinrich Z., geschildert nach seinen vorzüglichen Lebensmomenten und seinen Schriften (Haag 1831); Emil Zschokke, Heinrich Z. (3. Aufl., Berl. 1875); J. Keller, Beiträge zur polit. Thätigkeit Z.s in den Revolutionsjahren 1798‒1801 (Aarau 1887); Wernly, Vater Heinrich Z. (ebd. 1894).

Zschopau, linker Zufluß der Freiberger Mulde in Sachsen, entspringt am Fichtelberg, geht nordwärts über Wolkenstein, Zschopau, Flöha und Mittweida und mündet, 105 km lang, unterhalb Waldheim. Eine elektrische Vollbahn im Zschopauthal von Waldheim nach Flöha ist im Bau.

Zschopau, Stadt in der Amtshauptmannschaft Flöha der sächs. Kreishauptmannschaft Zwickau, links an der Zschopau und der Linie Chemnitz-Annaberg der Sächs. Staatsbahnen, Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht Chemnitz), hat (1895) 6962 E., darunter 63 Katholiken, Postamt zweiter Klasse, Telegraph, Fernsprecheinrichtung, Bismarckdenkmal (1897), Martinskirche (1750), Rathaus, Schloß Wildeck, 932 von Kaiser Heinrich Ⅰ. erbaut, Lehrerseminar, Web- und Fachzeichenschule, private Musikschule, Stadtbibliothek, Korrektions- und Versorgungsanstalt, städtische Sparkasse, Wasserleitung, Gaswerk, Vieh- und Schlachthof; Eisengießerei, Baumwollspinnereien und ‑Zwirnereien, Baumwoll- und Wollwebereien, Holzschleiferei, Holzpapier-, Möbel- und Tuchfabrikation, Handweberei (seidene, wollene und halbwollene Tücher und Kleiderstoffe), Obst- und Beerenkelterei, Großhandel mit Pilzen, Kram- und Viehmärkte.

Zsitva (spr. schittwa), linker Nebenfluß der Donau und Neutra in Ungarn, entspringt bei Velkapole im Komitat Bars und fließt südsüdwestlich durch die Komitate Bars, Neutra und Komorn; bei Martos vereinigt sich ein Arm mit der Neutra, bei Zsitvatö oder Zsitvatorok (d. i. Mündung der Z.) mündet der Fluß in drei Armen in die Donau. Hier wurden vom 20. Okt. bis zum 11. Nov. 1606 Friedensunterhandlungen zwischen den Abgesandten des Kaisers Rudolf Ⅱ. und des Sultans Achmed Ⅰ. gepflogen, infolge deren der Friede auf 20 Jahre geschlossen wurde.

Zsitvathalbahn, Privatbahn (44,64 km) im Betrieb der Ungar. Staatsbahnen von Nagy-Surány über Zsitva-Ujfalu nach Kis-Tapolcsány. Sie ist 1894 und 1895 eröffnet.

Zsombolya (spr. schom-), ungar. Name der Stadt Hatzfeld (s. d.) in Ungarn.

Zuāven, eigentlich Zuauas, ursprünglich Kabylenstämme im Dschurdschuragebirge des Depart. Constantine in Algerien, die, im Rufe der Tapferkeit stehend, seit langen Zeiten den Fürsten der Berberei Kriegsdienste leisteten, woher der Name in Nordafrika zur Bezeichnung von Söldnern diente. Nach der franz. Besitznahme von Algerien 1830 ordnete General Clausel die Errichtung zweier Bataillone aus Eingeborenen an, die den Namen Z. erhielten und denen franz. Offiziere und Unteroffiziere zugeteilt wurden. Diese Truppe behielt die malerische, dem Klima gut angepaßte türk. Tracht, erwarb rasch den Ruf großer Kriegstüchtigkeit und lockte viele Franzosen zum Eintritt. 1833 hatte das Zuavenregiment nur noch zwei Compagnien Eingeborener, unter denen sich aber noch je 12 Franzosen befinden mußten. Zu Abd el-Kader desertierten viele eingeborene Z., so daß man beide Elemente trennte und seit 1839 die Z. nur aus Franzosen rekrutierte, während man die Eingeborenen in die 1842 von Bugeaud errichteten Regimenter alger. Tirailleurs (Turkos, s. d.) versetzte. Das Regiment wurde 1831 auf 3 Bataillone verstärkt. 1852 trennte Napoleon Ⅲ. diese Bataillone und errichtete aus jedem ein Regiment; auch die Kaisergarde erhielt bei ihrer Wiederherstellung ein Regiment Z. von 2 Bataillonen. In der Krim und in Italien, auch in Mexiko sowie neuerdings in Tunesien und Tongking haben sie treffliche Dienste geleistet. Gegenwärtig bestehen 4 Regimenter Z. (s. Französisches Heerwesen).

Zubehör oder Pertinenz, eine zu einer andern Sache, der Hauptsache, so in Beziehung stehende Sache, daß das Rechtsschicksal der Hauptsache in gewissen Richtungen auf die Pertinenz erstreckt wird. Folgende Unterscheidungen werden gemacht:

1) Bestandteil fällt unter den Begriff des Z. im weitesten Sinne. Bei Grundstücken versteht man unter Bestandteilen zunächst örtliche Unterabgrenzungen und redet so von Pertinenzien eines Landguts und, bei Geschlossenen Gütern (s. d.), von Pertinenzverband. Ferner bezeichnet man als Bestandteil bei Grundstücken den Pflanzenwuchs und die mit dem Boden verbundenen Bauwerke (s. Superfizies). Bei selbständigen beweglichen Sachen bezeichnet man als Bestandteile die Teile, aus denen die ganze Sache zusammengesetzt ist, z. B. Ring und Stein, Wagen und Räder, Deichsel, u. s. w. (Deutsches Bürgerl. Gesetzb. §§. 93‒96).

2) Unter Z. im engern Sinne versteht man selbständige (also nicht einen Bestandteil bildende) bewegliche Sachen, welche einer Hauptsache bleibend zu dienen bestimmt und in ein dieser Bestimmung entsprechendes räumliches Verhältnis gebracht sind, wie die Ruder des Schiffs, das Inventar des Landguts u. s. w. (§§. 97, 98). Die Zubehöreigenschaft hat im allgemeinen nur die Folge, daß bei einem die Sache betreffenden Rechtsgeschäft der Verfügungswille als auch auf den Z. gerichtet ausgelegt wird (§. 926); doch kommen auch weitere Wirkungen