Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Diese Seite ist noch nicht korrigiert worden und enthält Fehler.

336
Donau-Dampfschiffahrtsgesellschaft - Donaukreis
schiedenes, sowie 162 716 cdm Brennholz. In die
rumän. Donauhäfen liefen 1894 ein 33044 Schiffe
mit 8957912 t und liefen aus 33291 Schiffe mit
8919380 t. Aus der Sulinamündung liefen 1894
aus 1227 Dampfer mit 1526073 t und 489 Segel-
schiffe mit 93630 t, zusammen 1716 Schiffe mit
1619703 t Gütern, darunter 733 englifche mit
1034097 t, 251 griechische (212604 t), 417 türkische
(105996 t), 69 österreichische (67043 t), 37 franzö-
sische (45774 t), 108 russische (44368 t) u. s. w.
Hauptausfuhrartikel ist Getreide.
Nächst dem Fortschritte der Donaurcgulie-
rung unterhalb Wiens und bei Gönyö in Ungarn
ist vor allem die 1896 erfolgte Vollendung der
Regulierungsbauten am Eisernen Thore (s. d.) zu
erwähnen, die auf Grund der durch den Berliner
Vertrag der Österreichisch-Ungarischen Monarchie zu
teil gewordene Ermächtigung durch die ungar. Re-
gierung mit sehr bedeutendem Kostenaufwande aus-
geführt wurden. Am 27. Sept. 1896 wurde der am
serb. Ufer durch die Stromschnellen des Eisernen
Thors geführte, stets passierbare Schiffahrtskanal
feierlich eröffnet. Der Durchschnitt an der Sulina-
mündung wurde 1894 vollendet. - Vgl. Schweiger-
Lerchenfeld, Die D. als Völkerweg, Schiffahrtsstraße
und Reiseroute (Wien 1895).
Völkerrechtliches. Durch den Berliner Ver-
trag vom 13. Juli 1878 war vereinbart worden,
die Strecke vom Eisernen Thor bis Galatz, auf
welcher bisher die Donauschisfahrtsakte nicht zur
Geltung gelangt war, einer internationalen Fluß-
nnd Schiffahrtspolizei und Aufsicht zu unterstellen,
die sich möglichst in "Harmonie" mit der von Galatz
abwärts eingerichteten befinden follte. Das hierfür
erforderliche Reglement sollte von der Europäischen
Donaukommission unter Zuziehung von Delegierten
der Uferstaaten "ausgearbeitet" werden. Während
die Verhandlungen mit Bulgarien und Serbien zu
einer Einigung führten, kam es mit Rumänien
über Art und Weise der Inkraftsetzung und den In-
halt des Reglements zu einem bis heute unaus-
getragenen Konflikt, in welchem das Völkerrecht
nicht auf Seite Rumäniens stehen dürste. Rumä-
nien verlangte bei der Beratung der Signatar-
mächte des Berliner Vertrags auf der Londoner
Konferenz von 1883 über die Vereinbarung jenes
Reglements Anteil mit beschließender Stimme, ob-
wohl es nicht Signatarmacht gewesen, während die
Signatarmächte, die Beratung als eine curop. An-
gelegenheit, d. h. als eine solche der Großmächte, an-
sehend, Rumänien und dem ebenfalls souveränen
Serbien nur beratende Stimme zuerkannten und,
völkerrechtlich vollkommen zulässig, diese Staaten
auf den Weg des freien Beitritts (der freien Adhä-
sion) zu dem unter den Großmächten allein abge-
schlossenen Vertrage verwiesen. Inhaltlich erklärte es
Rumänien, das allerdings bei einer internationalen
Regelung am meisten aufzugeben hatte, sür eine
Verletzung der Hoheitsrechte der beteiligten Ufer-
staaten, der zur Aufsicht einzusetzenden gemischten
Kommission, in der übrigens vor allem die drei
beteiligten Uferftaaten vertreten sein sollten, eine
gleiche Unabhängigkeit von den betreffenden Terri-
torialhoheiten zu gewähren, wie der Europäischen
Donaukommission; allein hiervon kann, wenn sie
auf Vertrag beruht, und diese Vertragsfreiheit Ru-
mäniens war ja nicht beschränkt, nicht die Rede sein.
Ebenso wollte Rumänien Österreich-Ungarn das
Präsidium in der Kom-mission nicht unmittelbar in
dem abzuschließenden Vertrage, sondern erst aus
einer besondern Wahl, wenn dieselbe auf Osterreich
fallen würde, wie es sich ausdrückte, nur kraft be-
sondern "europ. Mandats" zuerkennen. Auf diese
Weise wäre verhindert worden, daß die natürliche
Prüponderanz Österreichs auf dieser Strecke (bis
Braila kurz oberhalb Galatz geht der ja hauptsäch-
lich von Österreich-Ungarn genährte Flußhandel, erst
von da abwärts beginnt (^eehandel und Seeschiff-
fahrt) im Vertrag wortdeutlich ausgesprochen
würde. Bis jetzt unterließen die Großmächte, Ru-
mänien durch polit. Druck zum Beitritt zu dem die
neuen Verhältnisse auf Grund jenes ausgearbeiteten
Reglements ordnenden Londoner Vertrag vom
10. März 1883 zu veranlassen. Auch traten die
Völkerrechtslehrer Holtzendorff, Geffcken und Dahn
für Rumäniens "Uferrechte" ein. Die 1896 beendeten
Regulierungsarbeiten am Eisernen Thor rufen nun-
mehr um so lebhafter den Wunsch auf volle Schiff-
fahrtsfreiheit nicht bloß für die untere D., sondern
für die ganze D. vom Punkt ihrer Schiffbarkeit an
wach, und ihm widersetzte sich eben bisherRumänien.
Nach dem Londoner Vertrag, der wegen der ableh-
nenden Haltung Rumäniens, obwohl er von den
Großmächten ratifiziert ist, bis jetzt nicht in Kraft
treten konnte, soll die gemischte Kommision ebenso
langewiedie Europäische Donaukommission bestehen,
also zunächst bis 24. April 1904. Vertreten sollen
in ihr sein außer Serbien, Bulgarien und Rumänien
Osterreich als ständiges Präsidium und ein nach der
alphabetischen Ordnung der Staaten alle sechs Mo-
nate wechselndes Mitglied der europ. Kommission,
mit Ausnahme jedoch der in der gemischten Kom-
mission bereits vertretenen Mitglieder.
An sich widerspricht dem Princip der Schiffahrts-
freiheit die Erhebung jeder Gebühr bloß für die Be-
nutzung des Wassers zur Schiffahrt. Nach dem Lon-
doner Vertrag vom 13. Mai 1871 jedoch follen die
Uferstaaten, welche die bestehenden Schiffahrtshinder-
Decken der Kosten der Arbeiten aufzunehmenden
Schuld einzuheben. Demnach ist Ungarn, das nach
Vereinbarung mit Osterreich die Negulierungsarbei-
ten am Eisernen Thor allein unternommen hat, be-
rechtigt, zur Wiedererstattung der Kosten eine solche
GMHr einzuführen.
Vgl. Holtzendorff, Rumäniens Uferrechte an der D.
(Lpz. 1883); Caratheodory in Holtzendorffs "Hand-
buch des Völkerrechts", Bd. 2 (ebd. 1887), §. 78:
Artikel Donauschiffahrt im "Handwörterbuch der
Staatswissenschaften", Bd. 2 (Jena 1891), und im
"Osterr. Staatswörterbuch", hg. von Mischler und
Ulbrich, Bd. 1 (Wien 1895).
*Donau-Dampffchiffahrtsgesellschaft. Die
Gesellschaft besitzt (1895) 186 Dampfer mit 15880
Pferdestärken, 839 Schlepper mit 331630 t Trag-
fähigkeit, im Werte von 15456 Mill. ssl. Befördert
wurden 1894: 601465 Passagiere auf lange Strecken
und 2218888 im Lokalverke.hr, ferner 1693134 t
Waren, davon 33 Proz. Getreide. Die Einnahmen
betrugen für Passagiere 1536169, für Frachten
u. s. w. 8026534, zusammen 10171235 Fl.
^Donaukreis. T1e folgende Tabelle zeigt die
Zahl der Haushaltungen und der ortsanwesenden
Bevölkerung des Kreises und seiner Oberämter im
1.1895 und stellt ihnen die entsprechenden Zahlen
für 1890 gegenüber.