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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Gaultier - Geburtsstatistik

Washington, um an des letztern Stelle zu treten, gelangte aber nicht zu seinem Ziele. Im Aug. 1780 verlor er gegen Lord Cornwallis die Schlacht bei Camden in Südcarolina und wurde des Oberbefehls entsetzt. Nach dem Frieden zu Versailles (1783) zog er sich auf seine Pflanzung in Virginien und von hier 1790 nach Neuyork zurück, wo er 10. April 1807 starb.

Gaultier (spr. gotĭeh), Denis, franz. Lautenvirtuose, geb. nach 1600 in Marseille, gest. gegen 1664 in Paris, verfaßte zwei Sammlungen von Lautenkompositionen: «Pièces de luth» (1660) und «Livre de tablature» (nach G.s Tode veröffentlicht von seiner Witwe und Jacques G.). Zum Unterschiede von seinem Vetter Jacques G., genannt l’ancien oder le vieux G. (geb. um 1600 in Lyon, gest. um 1670 in Paris), der ebenfalls als Lautenspieler berühmt war, bezeichnete man ihn als le jeune oder l’illustre G. – Vgl. O. Fleischer in der «Vierteljahrsschrift für Musikwissenschaft» (Lpz. 1886).

Gautier (spr. gotĭeh), Judith, franz. Schriftstellerin, Tochter von Theophile G., geb. 1850 zu Paris, gab 1867 u. d. T. «Livre de jade» einige Übersetzungen aus dem Chinesischen heraus. Ferner schrieb sie die Romane: «Le dragon impérial» (1869), der chines. Geschichte entnommen, «L’usurpateur» (preisgekrönt, 2 Bde., 1875; neue Ausg. 1887 u. d. T. «La sœur de soleil»), der in Japan spielt, «Lucienne» (1877), «La conquête du Paradis» (in zwei Folgen, 1887), «Le vieux de la montagne» (1893); außerdem «Les peuples étranges» (ethnogr. Studien, 1879), «Richard Wagner et son œuvre poétique» (1882; deutsch Minden 1883), «La femme de Putiphar» (1884), «Iseult» (1885), «Iskender» (eine pers. Geschichte, 1886), «La marchande de sourires» (dramat. Versuch aus dem Japanischen, 1888), «Les noces de Fingal» (lyrisches Libretto, 1888) u. a. Sie war vermählt mit Catulle Mendès, von dem sie sich jedoch bald wieder trennte.

Gautsch von Frankenthurn *, Paul, Freiherr von, trat mit Taaffe im Nov. 1893 zurück und wurde darauf zum Kurator der Theresianischen Akademie, im Jan. 1895 zum lebenslänglichen Mitglied des Herrenhauses ernannt. Im Kabinett Badeni übernahm er 2. Okt. 1895 wieder das Unterrichtsministerium.

Gautzsch, Dorf in der sächs. Kreis- und Amtshauptmannschaft Leipzig, an der Elster und der Linie Gaschwitz-Leipzig der Sächs. Staatsbahnen, mit Vorortverkehr nach Leipzig, hat (1895) 1907 E., Post und Telegraph (Ötzsch-G.), evang. Kirche, zahlreiche Villen und Sommerwohnungen, ein Rittergut; Kammgarnspinnerei, Schokoladen-, Kohlenstaub- und Wurstfabrik.

Gayette-Georgens *, Jeanne Sophie Marie von, starb 14. Juni 1895 in Leipzig.

Gebäudesteuer *. Das preuß. Gesetz vom 14. Juli 1893, das die G. als Staatssteuer aufhebt und den Gemeinden vorbehält, ist 1. April 1895 in Kraft getreten. Für die Zwecke der Gemeindebesteuerung behält der Staat die Veranlagung und Verwaltung der G. nach Maßgabe der bisherigen Vorschriften. Der Ertrag der G. war 1894/95 in Preußen auf 40,44 Mill. M. veranschlagt; in Württemberg stellte er sich auf etwas über 2 Mill. M., in Bayern auf etwa 5¼ Mill. M.

In Elsaß-Lothringen ist unter dem 14. Juli 1895 ein neues Gebäudesteuergesetz ergangen. Hiernach wird von dem jährlichen Nutzungswert der Wohn- und gewerblichen Betriebsgebäude vom 1. April 1896 ab eine Steuer von 4½ Proz. erhoben, während die bisher vom bebauten Grundeigentum erhobene G. nebst Thür- und Fenstersteuer von demselben Tage an fortfällt. Der jährliche Mietzinswert der Gebäude ist auf Grund des Gesetzes über die Bereinigung des Katasters vom 6. April 1892 neu abgeschätzt. Hierbei diente in Orten mit hinreichend großer Zahl von Vermietungen der mittlere Mietwert der letzten fünf Jahre als Anhalt; in andern Orten wurden die Bevölkerungs- und Verkehrsverhältnisse, Größe, Bauart, Bauwert und Beschaffenheit der Gebäude, Größe und Beschaffenheit der zugehörigen Höfe und Hausgärten und Kaufpreise und Sterbefallserklärungen als Anhalt benutzt. Die Einschätzung wurde bewirkt von Kommissionen, deren Mitglieder von den Kreistagen oder Gemeinderäten gewählt wurden und an deren Spitze je ein vom Ministerium ernannter Ausführungskommissar stand. Nach Maßgabe des Nutzungswertes wurden die Gebäude in einen Tarif eingeschätzt, der ebenfalls durch das Gesetz vom 6. April 1892 festgestellt ist und bis zum jährlichen Nutzungswert von 6000 M. 48 Stufen vorsieht. Die weitern Stufen steigen um je 500 M. jährlichen Nutzungswertes. Die Revision der Veranlagung erfolgt spätestens alle 15 Jahre.

Die österreichische G. ist durch die Gesetze vom 1. Juni 1890 und 9. Febr. 1892 für gewisse Gebäude, insbesondere für Neubauten mit Arbeiterwohnungen erleichtert worden. Diesen wird für 24 Jahre Steuerfreiheit gewährt, wenn die Gebäude gewissen Anforderungen in Bezug auf Größe, Höhenlage und Mietpreis der Wohnungen entsprechen. Der Begünstigung werden nur solche Gebäude teilhaftig, welche in den ersten zehn Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes errichtet werden.

Gebirgsvereine *, s. Touristik.

Geburtsstatistik *. Wie die beiden andern Zweige der Bevölkerungsbewegung, die Ehestatistik und Sterblichkeitsstatistik, ist die G. verhältnismäßig früh gepflegt worden, schon deshalb, weil an ihr außer den sonstigen Interessenten der Statistik die Physiologie einen hervorragenden Anteil nimmt, außerdem aber, weil ihre Aufstellung keine nennenswerten Schwierigkeiten bereitet. In einer ganzen Reihe von Staaten wird darum auch die G. sorgfältig gehandhabt, beruhen doch viele Lebensfragen eines Volks (man denke an Wehrkraft einerseits, Übervölkerung andererseits) auf seiner natürlichen Vermehrung. Bei einer Zusammenstellung der Geborenen in verschiedenen Ländern ist es notwendig, die Totgeborenen mit einzurechnen. Denn obgleich sie keinen Zuwachs an Volkskraft bedeuten, werden sie nicht in allen Ländern gleichmäßig von den Lebendgeborenen getrennt. Die Gesamtzahl der Geborenen betrug (in Tausenden):

Staaten 1891 1892 1893 1894

Deutsches Reich 1903 1857 1928 1904

Frankreich 866 856 875 855

England * 914 898 915 889

Schottland * 126 125 127 124

Irland * 108 104 106 105

Österreich 947 897 951 –

Ungarn 756 728 774 –

Belgien 190 186 190 190

Niederlande 162 156 167 162

Dänemark 70 67 70 70

Schweden u. Norwegen 201 195 198 –

Italien 1176 1155 1173 1149

* Ohne Totgeborene.