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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Gedon - Gefängnishygieine
Die richtige Beleuchtung erhalten diese Zahlen
erst durch die Beziehung auf die Bevölkerung, d. h.
durck) Berechnung der Geburtsziffer. Analog
der Ehestatistik (s. d.) unterscheidet man auch bei der
G. eine allgemeine, d. h. auf die Gesamtbevöl-
kerung bezogene, und eine besondere, gewöhnlich
auf sämtliche gebärfähige Frauen berechnete Ge-
burtsziffer. Was zunächst die erstere betrifft, so ent-
fielen auf 1000 Einwohner Geborene:
Staaten
1891
1892
1893
1894
Deutsches Reich . . . Frankreich ..... Italien....... Niederlande..... Schweiz...... Dsterreich......
37,0 22,6 37,4 33,7 28,3 38,2 42,3 29,8
35,7 22,3 36,5 32,0 28,1 36,0 40,3 28,8
36,8 22,8
36,8 33,8 28,5 38,1 42,5 29,4
35,9 22,3
35,8 32,5
28,2
Belgien.......
__
Einen schärfern Ausdruck findet die Geburten-
häufigkeit durch die besondere Geburtszisfer, welckc
man aber zweckmäßiger nicht nach der Zahl der im
gebärfähigen Alter stehenden Frauen überhaupt,
sondern nach dem Verhältnis der ebelich Geborenen
zu den gebärfähigen verheirateten Frauen berechnet.
Denn eine große Zahl gebärfähiger Jungfrauen und
Witwen wird ihrer socialen Stellung nach nicht in
die Lage kommen, Kinder zu gebären. Die edclicke Ge-
burtenhäufigkeit geht aus folgender Tabelle hervor:
Staaten
Verheiratete Frauen von 15-50
Jahren
Lebendgeborene Eheliche im Durchschnitt
Auf 1000 gcbärfähige Verheiratete kommen
(inTausenden)
1874-91 (inTausenden)
lebendgeborene Eheliche
Deutsches Reich.
5832
1573
270
Schottland . . .
427
115
269
Belgien ....
611
162
265
Italien ....
3962
925
251
England u.Wales
3370
844
250
Osterreich . . .
2963
741
250
Schweden . . .
509
122
240
Irland.....
499
120
240
Schweiz ....
339
30
236
Frankreich . . .
5208
849
163
Der scharfe Kontrast Frankreichs gegen die übrigen
Staaten geht aus dieser Zusammenstellung hervor.
Hinsichtlich der Geborenen selbst sind außer dem
Geschlechte Unterscheidungsmerkmale, welche stati-
stisch ausgenutzt werden, ob lebend oder tot, ebelick
oder unehelich geboren, einfache oder Mehrlings-
geburt; häusig wird der Geburtsmonat, seltener
Geburtstag und -Tageszeit bearbeitet, Einzelunter-
suchungen haben auch die eheliche oder außereheliche
Konzeption festgestellt. Das Verbältnis zwischen ehe-
lich und unehelich Geborenen schwankt länderweise
und auch innerhalb der einzelnen Länder jabrcsweise
nicht unerheblich. In den größern deutscken Bundes-
staaten entfielen im Durchschnitt des Jahrzebnts
1885-94 auf 100 Geborene überhaupt Uneheliche:
in Preußen 7,9, Bayern 14,i, Sachsen 12,6, Württem-
berg 10,2, Baden 8,4, Hessen 7,8 und im ganzen
Reiche 9,3. Ahnlich wie im Reicke ist das Verhältnis
in Dänemark (9,4), etwas günstiger in Ungarn i8,6j
und Frankreich (8,4), erheblich günstiger in der
Schweiz (4,6), England und den Niederlanden l4,5.
und 3,2). Höher als der Neicbsdurchschnitt stehen
Sckweden mit 10,2 und Osterreich mit 14,7 Proz.
Über die Totgeborenen giebt die folgende Tabelle
Ausschluß, deren Zahlen sich fast durckweg auf den
Zeitraum 1887-91 beziehen. Es entfielen auf:

100
100 Geburten

Staaten
100 Geburten
totgeborene Mädchen
Totgeborene bei den

geborene
totgeborene Knaben
Ehelichen
Unehelichen
Deutsches Reich.
3,53
128,3
3,53
4,50
Dsterreich . . .
2,35
132,1
2,64
4,10
Ungarn ....
2,00
130,0
1,90
3,06
Tchweiz ....
3,80
135,0
3,78
6,26
Niederlande . .
4,76
127,7
4,65
8,04
Belgien ....
4.56
132,1
4,43
5,96
Dänemark . . .
2,72
133,2
2,64
4,12
Schweden . . .
2,62
135,0
2,50
3,65
Norwegen . . .
2,75
124,6
2,58
3,92
Frankreich . . .
4,60
142,2
4,27
7,82
Italien ....
3,67
131,1

4,09
Die stärkere Bedrohung der unehelichen Kinder,
welche sich aus der geringern Schonung der Mutter
vor der Geburt erklärt, zeigt die Tabelle deutlich.
Ausnahmslos ist auch die Anzahl der Totgeburten
bei den Knaben viel höher als bei den Mädchen,
obne daß der Grund dieser Erscheinung indes bis
jetzt genügend aufgehellt ist.
Bezüglich der Eltern der Geborenen werden ver-
einzelt die eheliche Fruchtbarkeit, der Beruf, die Kon-
fession und die Staatsangehörigkeit statistisch ver-
wertet; ein weiterer Ausbau der G. in dieser Rich-
tung ist aber vorerst noch kaum zu erwarten.
Litteratur. Luiietin äe I'lngtitut international
66 3tlUi8ti<iu6, Bd. 7 (Rom 1894)', von Mayrs All-
gemeines Statist.Archiv, Bd. 3 (Tüb. 1894), S. 683 fg.
Gedon, Lorcnz, Bildhauer und Baumeister, ged.
12. Nov. 1843 zu München, gest. dafelbst 27. Dez.
1883, erlüelt feine Ausbildung in der dortigen
Mayrschen Kunstanstalt und begann seine selbstän-
dige Thätigkeit 1872 mit dem Bau des Tchackschen
Palais in deutscher Renaissance. 1876 entwarf er
die Dekoration für die Räume der Kunstqewerbe-
ausstellung in München, 1878 für den deutschen
Kunstsaal auf der Pariser Weltausstellung. In
gleicher Weise war er in München an der Inter-
nationalen Kunstausstellung von 1879, an der
Elektrischen Ausstellung von 1882 und der Kunst-
ausstellung von 1883 thätig. Hauptwerke sind ferner
das Mausoleum der Prinzen von Hanau in Horowitz
(Bölnnen) und der Heylshof in Worms.
^Geer af Finspäng, Louis Gerhard Freiherr
de, starb 24. Sept. 1896 in Danaskog in Schonen.
^Gefährliche Tiere. Wird durcb ein Tier ein
Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit
eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt,
so ist nach dem Bürgert. Gesetzbuch sür das Deutsche
Reich (ß. 833) derjenige, welcher das Tier hält,
schadenersatzpflichtig. Wer für denjenigen, welcher
ein Tier bält, die Aufsicht über das Tier durch
Vertrag übernimmt, ist schadenersatzpflichtig, jedoch
nicht, wenn er bei der Aufsicht die erforderliche Sorg-
falt beobachtet oder der schaden auch bei Anwendung
dieser Sorgfalt entstanden wäre l§. 834).
^ Gefängnisarbeit, s. .yandwerkerfrage.
Gefängnishygieine. Seitdem eine humane
Auffassung in der Bestrafung des Verbrechers nicht
mebr einen Racheakt der geschädigten Gesellschaft
erblickt, sondern vielmehr, neben der notwendigen
Beseitigung unverbesserlicher Elemente durch Deten-
tion, vor allem eine heilsame Abschreckung vor Ver-
brechen und möglichste Erziehung und Besserung
des Strafgefangenen erstrebt wird, können die
Strafanstalten nicht mehr ihrem Zweck entfprechen,
wenn sie lediglich Orte der Pein und Qual dar-
stellen, in denen der Gesangcne eine dauernde