Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Diese Seite ist noch nicht korrigiert worden und enthält Fehler.

786
Nachsendung - Nansen
feindlichen Heers und die Verfolgung desselben
während der Dauer des Feldzuges gewährt die
sicherste Grundlage für alle weitere Verwertung ein-
gehender Nachrichten. Während des beiderseitigen
Aufmarsches kann Kundschafterdienst Einzelheiten
über die Verteilung der feindlichen Truppen, ihre
Ausrüstung, Verpflegung, Stimmung u. s. w. ein-
bringen; die Beobachtung erfolgt am besten durch
gut bezahlte Personen, die auch unter gewöhnlichen
Verhältnissen Grenzverkehr treiben, daher die Gegend
genau kennen und nicht ausfallen. Während der
eigentlichen Operationen tritt die Thätigkeit pro-
fessionierter Spione zurück; ihre Mitteilungen über
Zahl und Bewegung der feindlichen Truppen kommen
meist zu spät. Im eigenen Lande erfährt man durch
kundige Leute Näheres; hier und namentlich in feind-
lichem Lande muß die Kavallerie (s. Auftlärungs-
dienst, Bd. 2, und Offizierpatrouille, Bd. 12) für
Aufklärung forgen. Im deutschen Heere sind seit
1895 bei einzelnen Armeekorps zur Erleichterung
des N. im Kriege eigene Meldereiterdetachements
(s. d.) eingerichtet. Daneben gewährt das Ausfragen
von Gefangenen, Überläufern und Landeseinwoh-
nern manche Auskunft.
Neben diefem auf Gewinnung unmittelbar ver-
wertbarer Resultate gerichteten N. geht die Arbeit der
bereits in Friedenszeiten thätigen Centralstclle des
N. während der ganzen Dauer des Krieges fort.
Besoldete Agenten, die zweckmäßigerweise schon in:
Frieden gewonnen und in Bezug auf Zuverlässigkeit
geprüft wurden, verbleiben im feindlichen Lande,
verfolgen namentlich an den Mittelpunkten des
militär. Lebens die Entwicklung der Verhältnisse
und vermitteln über neutrales Ausland briefliche
und telegraphische Korrespondenz in einer dem Un-
eingeweihten unauffälligen äußern Form.
Nachsendung der Postsendungen. Falls der
Adressat seinen Wohnort verändert hat und der
neue bekannt ist, sendet die deutsche Reichspost
Briefe, Postkarten, Drucksachen, Warenproben und
Postanweisungen sowie Postaufträge (falls diese
nicht sofort zurückzusenden oder zum Protest oder an
eine andere, namentlich bezeichnete Person abzu-
senden sind) ohne weitern Portoansatz nach, bei
Paketen und Geldsendungen jedoch nur auf Ver-
langen des Absenders oder, falls das Porto bezahlt
ist, auch des Empfängers. Für Pakete und Briefe
mit Wertangabe wird das Porto und die Ver-
sicherungsgebühr von Bestimmungsort zu Bestim-
mungsort neu angesetzt. Bei Zeitungen, die durch
die Post bezogen werden, erfolgt die N. (Überweisung
des Abonnements) gegen Zahlung von 50 Pf., im
Verkehr mit Osterreich-Nngarn, Dänemark und
Luxemburg von 1 M. für jede Zeitung.
Die N. von Zeitungen nach andern fremden Post-
anstalten kann nur unter Band und unter Adresse
des Beziehers gegen Entrichtung des Portos für
Drucksachen erfolgen. In Osterreich - Ungarn
und in der Schweiz wird nach denselben Grund-
sätzen verfahren.
Im Weltpostverkehr wird für die N. ge-
nügend frankierter Vriefpostfendungen aller Art,
ebenso für Postanweisungen innerhalb des Vereins-
gebietes ein Nachschußporto nicht erhoben, bei un-
genügend oder gar nicht frankierten Sendungen
werden solche mit einer Taxe belegt. Die Taxbeträge
werden vom Empfänger eingezogen. Für die N.
eines Briefes oder Kästchens mit Wertangabe im
Innern des Bestimmungslandes soll keinerlei Nach-
schußtaxe angesetzt werden, dagegen werden sür die
N. nach einem andern der Länder, wohin derartige
Wertsendungen zulässig sind, die entfallenden Ver-
sicherungsgebühren und bei den Kästchen mit Wert-
angabe außerdem das Porto von 50 Centimes vom
Empfänger eingezogen. Für die N. von Postpaketen
aus einem Lande nach einem andern werden die
festgesetzten Taxen berechnet; Postfrachtstücke des
innern deutschen Verkehrs dürfen nach Orten des
Auslandes (einschließlich Osterreich - Ungarn) nur
mit ausdrücklicher Zustimmung des Absenders nach-
gesandt werden. ^Tübingen.
"Nagel, Albr. Eduard, starb 24. Juli 1895 in
Nahrungsmittel-Chemiker, Chemiker, die
das Recht haben, Untersuchungen von Nahrungs-,
Genuß- und Gebrauchsartikeln mit öffentlicher,
namentlich auch gerichtlicher Glaubwürdigkeit aus-
zuführen und Gutachten abzugeben. Dieses Recht
wird durch das Bestehen einer Prüfung erworben,
die seit dem 22. Febr. 1894 im Deutschen Reiche ein-
geführt ist. Die Prüfungskommissionen bestehen an
den deutschen Universitäten und technischen Hoch-
schulen. Die Prüfung zerfällt in eine Vor- und
Hauptprüfung. Die Vorprüfung, welche sich auf
unorganische, organische und analytische Chemie,
Botanik und Physik erstreckt, ist mündlich. Der An-
meldung sind das Reifezeugnis eines humanistischen
! Gymnasiums, Realgymnasiums oder einer Ober-
^ realschule, der Nachweis über ein Hochschulstudium
! von mindestens sechs Semestern und über fünf-
! semcstrige praktisch-chem. Laboratoriumsarbeit bei-
zulegen. Die Hauptprüfung kann drei Semester
nach der Vorprüfung gemacht werden. Bei der
Meldung ist außerdem der Beweis zu liefern, daß
der Kandidat drei Semester in einer staatlichen chem.
Prüfungsanstalt gearbeitet und ein Semester an
Mikroskopierübungcn teilgenommen hat. Sie zer-
fällt in einen technisch-analytischen und einen wissen-
schaftlichen Abschnitt, welcher die gesamte Chemie
mit besonderer Berücksichtigung der Technologie der
Nahrungs- und Genuhmittel u. s. w., die Botanik
mit Droguenkunde und Bakteriologie sowie die
Kenntnis der einschlägigen Gesetzgebung umfaßt.
* Nansen, Fridtjof. Nachdem N. 4. Aug. 1893 die
Iugorstraße durchfahren hatte, wurde er zwei Tage
darauf zum letztenmal von Samojcden gesehen. Er
fuhr durch starkes Eis entlang der sibir. Küste, wo-
bei im Karischen Meer eine und längs der Küste bis
Kap Tscheljuskin viele andere Inseln entdeckt wurden.
Am 15. Sept. kam er vor der Mündung des Olenek
an, wo Hunde zur Bespannung der Schlitten auf-
genommen werden sollten. Da es aber zum Landen
zu spät war, fuhr N. sofort weiter an den Neusibiri-
schen Inseln vorbei ins offene Meer bis 78° 5lV nördl.
Vr., wo er die Fram 22. Sept. am Eise festmachte
und sich von der Strömung langsam nördlich und
nordwestlich treiben ließ. Trotz gewaltiger Eisschrau-
bungen blieb das Schiff unbeschädigt. Als die Drift,
wie vorausgesetzt, eine nordwestl. Richtung hatte,
und da vorauszusehen war, daß das Schiff feine
^ Aufgabe löfen würde, verließ N. 14. März 1895
unter 84" 4/nördl. Br. das Schiff mit einem Gefähr-
ten, Johanfen, 28 Hunden, 3 Schlitten und 2 Segel-
tuchkajaks und drang auf dem Eise bis 86° 14' nördl.
Vr., dem höchsten bisher erreichten Breitengrad (Lock-
wood 1882: 83° 24'), vor; hier aber wurde er durch
die immer ungünstiger werdenden Eisverhältnisse
zur Rückkehr gezwungen. Am 12. Aug. erreichten sie
Land (Franz-Iosephs-Land), wo sie den Winter zu-