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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Verein zum Schutze der deutschen Goldwährung - Vermont
und Vcrsammlungswesen ausgearbeitet, allein der
Neickstag nabm schließlich 17. Juni 1896 davon
nnr einen Artikel als den Entwurf eines Notvereinv-
gefetzes an, den nämlich, der das landesrecktlick in
12 Staaten bestehende Verbot der Verbindung von
polit. Vereinen aushebt, nachdem die Regierung
erklärt hatte, dem ganzen Entwurf nicht zustimmen
zu können. Am 27. Juni 1896 gab der Reichskanzler
die Erklärung ab, dasi die beteiligten Regierungen
beabsichtigten, dieses Verbot auf dem Wege der
Landesgesetzgebung zu beseitigen. Einige kleinere
Staaten haben das betreffende Gesetz bereits er-
lassen. Der wichtigste polizeirechtliche Unterschied
der Vereine ist der zwischen politischen und
nichtpolitischen Vereinen. Erstere unterliegen
größern Beschränkungen. Polit. Vereiue sind solare,
welche sich mit öffentlichen Angelegenbetten, d. b.
mit solchen Angelegenheiten befassen, welche aue>-
sckließlich in den Wirkungskreis des Staates oder
öffentlicher Eelbstverwaltungskörper fallen oder
unter dem Gesichtspunkt ihrer Beziehuug zu Staat
und diesen Körperschaften behandelt werden. Jeder
Verein wird in dem Moment znm politischen, wo
er sich mit öffentlichen Angelegenheiten befaßt.
Die Vorsteher polit. Vereine müssen binnen be-
stimmter Zeit die Vereinsstatuten und deren Ab-
änderungen sowie ein Verzeichnis der Vereins- oder
mindestens der Vorstandsmitglieder bei der Polizei
vorlegen. Frauen, Schüler, Lehrlinge, oft auch
Miuderjährige oder Nichtdispositionsfäbige <Preu-
ßen, Bayern, Sachsen, Brauusckweig, Anbalt,
Reuft jüngerer Linie, Lippe), ferner Militärpersonen
dürfen nicht aufgenommen werden. Von dem preuß.
Rechte (Gesetz vom 11. März 1850) abgesehen, wel-
ches das definitive Verbot eines Vereins nur durch
richterliches Urteil und nur unter der Voraussetzung
kennt, daß der Verein gesetzlichen Bestimmungen
nicht entspricht, ist die Polizeibehörde mit einem
sebr weitgehenden diskretionären Ermessen aus-
gestattet, Vereine nicht bloß vorläufig, wie in
Preußen, sondern definitiv zu sckliesien, immer,
wenn es die Sicherheit des Staaten erfordert, wor-
über das Ermessen der Bebörde entscheidet. Die
Verfügung kann nach dem Recht der Staaten mit
Verwaltungsgerichtsbarkeit vor dem Verwaltung^-
ricbtcr angefochten werden.
Verein zum Schutze der deutschen Gold-
währung, f. Währung.
Verein zur Förderung des Deutschtums
in den Ostmarken (nach feinen Begründern
Hansemann,Kennemann, Tiedemann.y. K. T.-V er-
ein genannt), ein 3. Nov. 1894 zu Posen gegründe-
ter Verein, dessen Zweck die Kräftigung des Teutsch-
tums in den mit poln. Bevölkerung durchsetzten Ost
marken des Reichs bildet, den er durch Hebuug und
Befestigung deutschnationalen Empfindens sowie
durch Vermehrung und wirtschaftliche Stärkung der
deutschen Bevölkerung zu erreichen sucht. Seine Tdä-
tigkeit besteht namentlich in der Hebung vaterländi-
scher Gesinnung in den Ostmarken, in der Heranzie-
düng deutscher Einwanderer in poln. Gegenden, in der
Kräftigung des deutschen Mittelstandes durch Kund-
schastzuwendung und Kreditgewährung, in der Ver-
anstaltung von Wanderversammlungen zur Be-
sprechung nationaler Angelegenheiten, in Forde-
rung des deutschen Schulunterrichts. Der Sitz des
Vereins ist in Berlin; außerdem hat er Geschäfts-
stellen in Posen, Graudenz, Breslau, Königsberg
i. Pr. und ist in einer großen Anzabl von Orts-
gruppen über ganz Deutschland verbreitet. Seit
Jan. 1896 läßt'er ein Monatsblatt "Die Ostmark"
erscheineu. Selbständig neben dem Verein besteht
ein "Deutscher Frauenverein für die Ostmarken >
(Sitz in Berlin), der sich haufttfächlich in der Kran-
kenpflege, Kindererziehung u. s. w. bethätigt.
Vergeltungsstrafe, s. Kriminalpolitik.
Vergleichende Rechtswissenschaft, s. Rechts
Wissenschaft, vergleichende.
Veringen (Veringenstadt), Stadt im Ober-
amt Gammertingen des prenß. Reg.-Bez. Sigma-
! ringen, an^er Lauchart, hat (1895) 678 E.,Post-
! agentur, Fernsprechverbindung, kath. Kirche und
! Schloßruine.
Verkehrsgeographie, s. Anthropogeographie.
^ Verlaine, Paul, starb 8. Jan. 1896 in Paris.
^Vermögenssteuer. In den Niederlanden
ist durch Gesetz vom 27. Hept. 1892 iin Kraft feit
1. Mai 1893) eine V. eingeführt (neben einer partiellen
Einkommensteuer). Der Steuer unterliegt das Ge-
samtvermögen der in den Niederlanden ansässigen
Personen <mit Ausnahme der Möbel, Kleider,
Ledensmittel, wissenschaftlichen und Knnstgegen-
stände, Gold- und Silbersachen für Privatzwecke,
laufenden ^ebensversicherungspolicen, der Rechte
auf Pensionen und Leibrenten, der Güter, an denen
andere den Nießbrauch haben, u. s. w.). Von dem
Wert des Vermögens, der nach bestimmten Grund-
sätzen berechnet wird, werden die Schulden und der
! 20fache Iabresbetrag der periodifchen basten des
Steuerpflichtigen (Leibrenten, Pensionen, Renten,
Alimente u. s. w.) abgezogen. Dem Steuerpflichtigen
wird ein Formular zur Vermögensanzeige übergeben,
dav binnen 20 Tagen zurückzureichen ist. Nach Maß-
gabe dieser Anzeige wird die Steuer veranlagt, wäh-
rend bei Nickteinreichuug einer Anzeige von Amts
wegen eingeschätzt wird. Die Veranlagung erfolgt
durck den Registersteuerinfpektor mit Unterstützung
z des Vorstandes der Gemeinde, in der sich der Steuer-
pflichtige bei Beginn der Steuerpflicht befindet.
Die Steuer beginnt erst mit einem Vermögen von
13000 Fl. und beträgt bei 13000 - 13999 Fl.
jäbrlich 2 Fl., bei 14000-14999 Fl. jährlich 4 Fl.
Bei Vermögen von 15000-200000 Fl. ist 1,25 Fl.
zu zablen für jedes volle Tausend, um welches das
Vermögen 10000 Fl. überschreitet. Bei Vermögen
von über 200000 Fl. wird ein fester Satz erhoben
von 237,50 Fl. jährlich und ein Zuschlag von 2 Fl.
für jedes volle Tausend, nm welches das Vermögen
200000 Fl. überschreitet. Nach dem Budget für
1895) war der Ertrag 0,8? Mill. Fl.
Über die V. in Preußen s. Ergänzungssteuer.
^ Vermont. Unter den Einwohnern waren (1890)
1004 Farbigeund44 024 im Ausland (877inDeutsch-
land, 27)004 in Britisch-Amerika, 9810 in Irland)
Geborene. Anfang 1896 fchätzte man die Einwohner-
zadl auf 340000. Der Census von 1890 zählte
z 3031 industrielle Etablissements, die 38 Mill. Doll.
! Fabrikate lieferten. Davon entfielen 6,8 Mill. auf
z Sägemühlprodukte, 3,i Mill. Marmor, 2,9 Mill.
i Mehle, 2,7 Mill. Wollwaren und 2,3 Mill. Papier.
Die Ernte von 1893 ergab 1 Mill. t Heu (11 Mill.
Toll.), 4 Mill. Bufhel Dafer, 1,4 Mill. Bufhel Mais,
0,5 Mill. Vushel Gerste, 0,3 Mill. Vushel Buch-
weizen, 3,3 Mill. Bufhel Kartoffeln und 4,6 Mill.
Pfd. Abornzucker. 1894 stieg letzteres Produkt auf
5 Mill. Pfd., d. i. zwei Drittel der Produktion der
Union. Die Marmor produzierenden Counties sind
Nutland, Vennington, Iranilin und Addison im