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Biblische Real- und Verbal-Handkonkordanz

M. Gottfried Büchner, E. Ch. Lutz, H. Riehm, Verlag von Ferd. Riehm, Basel, 1890

Exegetisch-homiletisches Lexikon über alle Sprüche der ganzen heiligen Schrift für Geistliche, Lehrer, Sonntagsschullehrer und die Familie.

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Erbgut - ErbtheU.
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Die Uebrigen meines Volks sollen sie rauben, und die Ueber-
bliebenen meines Volts sollen sie erben, Zeph. 2, 9. Und der HErr wird Iuda erben (desitzeu). Zach. 2, 13.
H. 2. Es wird auch von andern Dingen gebraucht II) etw;s als ein eigenthümliches Gut überkommen; euch was mau erhalten, beständig besitzen. Wie denu sonst das Wort bald durch gewinnen, Richt. 1, 18. zum Lohn kriegen, Sir. 19, 3. ein^ nehmen i Esa. 49, 8. und einernten, Esa. 17, 5. ausgedrückt wird.
Die Weisen werden Ehre erben, Sprw. 3, 35. Die Albernen erben Narrheit, Sprw. 14, 18.
§. 3. III) Der himmlischen Güter, des ewigen Lebens, nicht ans Verdienst, sondern aus Gnade theilhaftig werden.
Fleisch und Blnt können nicht das Reich GOttes ererben, auch wird das Verwesliche nicht erben das Unverwesliche, 1 Cor.
15, 50.
Saufen, Fressen - daß die solches thun, werden das Reich GOttes nicht ererben, Gal. 5, 21.
Erbgut
Ein durch Erbschaft erhaltenes Gut, 3 Mos. 27, 16. 21. 22. 24. 4 Mos. 27, 7. c. 32, 32. (S.
Erbe.)
Der HErr ist Aarons Erbgut, 4 Mos. 18, 20. (S. Erve ß. 5.)
Sollen die Leviten nicht besitzen, 4 Mos. 18, 24.
Weisheit ist gut mit einem Erbgut, und hilft, daß sich einer der Sonne freuen kann, Pred. 7, 12.
Der Gottlosen Erbgut kommt um, und ihre Nachkommen müssen verachtet sein, Sir. 41, 9.
Das ist der Erbe; kommt, laßt uns ihn todten, und sein Erbgut an uns bringen, Matth. 21, 38. vergl. Matth. 26, 3. 4.
Erbherr
Wird GOtt genannt, weil er eine unumschränkte Gewalt sowohl in Ansehung der Schöpfung als anch Erhaltung über alle Menschen hat, und Niemand kann sich mit Necht seiner Herrschaft entziehen, ja er kann nach seinem Wohlgefallen Andere davon erben lassen, vergl. jedoch Ps. 2, 8. GOtt, mache dich auf, und richte das Land: denn du bist Erbherr (wirft Erbherr werden) über alle Heiden, Ps. 82, 8.
Erbieten
Sich erbieten zeigt eine Willfährigkeit an. a) Von GOtt hält es eine göttliche Liebes-Versichernng und Erweisung in sich. b)
Sei nicht wie die, so sich mit hohen Worten erbieten, und thun
doch gar nichts dazu, Sir. 4, 34 So ihr die Züchtigung erduldet, so erbietet (erweist) sich (gegen)
euch GOtt als (gegen) Kindern, Gor. 12, 7.
Erbitten
Durch anhaltendes und eifriges Bitten und Gebet GOttes Erbarmung znr Willfährigkeit erweichen und der Bitte gewähret werden, Esa. 19, 22.
Und der HGrr ließ sich erbitten, und Rebecca, sein Weib, ward
schwanger, 1 Mos. 25, 21.
Samuel ward von dem HZrrn erbeten, 1 Sam. 1, 28 Sie schrien zu GOtt im Streit; und er ließ sich erbitten, denn
sie vertraueten ihm, 1 Chr. 6, 20.
Erbittern
§. 1. Einen (GOtt) zum heftigen Zorn und Unwillen reizen, der bei Menschen öfters das Ziel überschreitet.
Darum hüte dich vor seinem Angesicht, und gehorche seiner
Stimme, und erbittere ihn (den Sohn GOttes) nicht, 2 Mos.
23, 21. Aber sie erbitterten und entrüsteten seinen heiligen Geist, Esa.
63, 10 (S. entrüsten ß. 2.) Die Liebe - stellet sich nicht ungeberdig, sie suchet nicht das
Ihre, sie lässet sich nicht erbittern, sie trachtet nicht nach
Schaden, (wenn nn« etwas stlse« angethan wird, läßt sie sich nicht zum Utbelmollen und Groll reiM), 1 Cor. 13, 5. Ihr Väter, erbittert eure Kinder nicht, auf daß sie nicht scheu werden, Col. 3, 21.
z. 2. Wenn GOtt, Rmn. 11. 8. den Juden einen erbitterten Geist gegeben, so ist das ein Geist der sühllosen Schlafsucht, ein Gemüth, das auch durch scharf.s Stechen, und durchdringendes Einreden zu keiner Empfindung kann gebracht werden; wie diejenigen, welche in einem tiefen Schlaf liegen, nicht erweckt werden können; und wenn es ja geschieht, in einen heftigen Unwillen gerathen. Nebri-gens sind geben, verblenden, Straf-nnd Verlassllngs-weise ans GOttes gerechtem Gericht, weil sie die Predigt des Evangeliums verachtet, anzunehmen; oder als die nach GOttes gerechter Einrichtung uuansbleiblicheu schweren Folgen der zurückgewiesenen Wahrheit, und des Widerstrebens gegen GOttes Gnadenzüge.
Erbland
Ein Land, welches dessen Einwohner von ihren Vorfahren erblich überkommen, und eigenthümlich besitzeu, 1 Mos. 36, 43. 1 Macc. 10, 52. c. 15, 10.
29. 2Macc. 2, 5.
Erblassen
Siehe Entfärben, Jud. 6, 4. Stück Esth. 4, 7
Erblich, erblos
Jenes steht Ezech. 46. 16. dieses Luc. 20, 28. 23.
30. und heißt ohne Kinder,
Erbrecht, Erbschichter
Jenes ist das Necht, welches eiuer hat, eiue Sache zu erbeu, Ier. 32, 8. Dieser ist ein Richter und Schieosmann zwischen streitigen, besonders Erbparteien, Luc. 12, 14.
Erbsünde, s. Sünde Erbtheil
§. 1. Wie das Wort Erbe (das) z. 1.4.
Schäme dich, das Erbtheil und Morgengabe zu entwenden, Sir.
41, 26. c. 42, 3. Vom gelobten Lande und dessen Austheilung, als dem Erbtheil
der Kinder Israel. S. Ios. 13, 14. 16, 1?. 18. 19 lc. HTrr, HErr, verderbe dein Volk und dein Erbtheil nicht,
das du durch deine große Kraft erlöset 2c., 5 Mos. 9,
26. 29. Siehest du, daß dich (Snnl) der HErr zum Fürsten über sein
Erbtheil gesalbet, 1 Sam. 10, 1. Warum willst du des HErrn Erbtheil verschlingen? 2 Sam.
20, 19. Daß wir sehen mögen die Wohlfahrt deiner Auserwählten, und
uns freuen, daß es deinem Volke wohl gehet, und uns rühmen
mit deinem Erbtheil, Ps. 106, 5. Er erwählet uns zum Grbtheil, die Herrlichkeit Jacobs, den er
liebet, Ps. 47, 5. Gedenke an deine Gemeine, die du von Alters her erworben,
und dir zum Erbtheil erlöset hast, Ps. 74, 2. Und Israel ist sein Erbtheil, Ier. 10. 16. HErr, schone deines Volks, und laß dein Grbthe l nicht zu
Schanden weroeir) daß Heiden über sie herrschen, Joel 2, 17.
§. 2. Wie Erbe (das) 8. 8.
Durch welchen wir auch zum Erbtheil gekommen sind, die wir
zuvor verordnet sind lc., Eph. 1, 11. Und danksaget dem Vater, der uns tüchtig gemacht hat zu dem
Erbtheil der Heiligen im Licht, Col. 1, 12.
z. 3. Vou Ps. 16, 6. S. Erbe z. 2. und Erben §. 3.* und von Sprw. 11, 29. S. Erben §. 2.**
* Das L00Z ist mir gefallen aufs Liebliche; mir ist ein schönes
Erbtheil geworden. ** Wer sein eigenes Haus betrübt, der wird Wind (nichts) zum
Erbtheil haben.
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