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2% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0109, von Felddiakonen bis Feldeisenbahnen Öffnen
Diebstahl, sondern als ein Polizeidelikt angesehen und geahndet. So bestraft das preußische Feld- und Forstpolizeigesetz vom 1. April 1880 den F., wofern der Wert des Entwendeten den Betrag von 10 Mk. nicht übersteigt, mit Geldstrafe bis zu 150 Mk
2% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0642, von Feldbereinigung bis Felddiebstahl Öffnen
. Demgemäß ist z.B. in Bayern da^ Polizeistrafgefetzbuch vom 26. Dez. 1871, in Preu ßen das Feld- und Forstpolizeigesetz vom 1. April 1880 ergangen. Den Früchten auf dem Felde sind die Früchte aus Gartenanlagen aller Art gleichge- stellt. So lautet der 8
2% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0113, von Feldheuschrecken bis Feldmann Öffnen
bestellt werden. Nach dem preußischen Feld- und Forstpolizeigesetz vom 1. April 1880 insbesondere bedarf die Wahl der Bestätigung des Landrats (Amtshauptmanns, Oberamtmanns); auch können die Gemeinden aus der Zahl ihrer Mitglieder Ehrenfeldhüter