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Ihre Suche nach Reichsmilitärgesetz 1888
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Rang | Fundstelle | |
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3% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0844,
Deutschland (Heerwesen) |
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alle Wehrpflichtigen, die weder dem Heer noch der Marine angehören. Durch das Reichsmilitärgesetz vom 2. Mai 1874 und das Nachtragsgesetz zu demselben vom 6. Mai 1880 sind sodann die allgemeinen Bestimmungen für die Organisation und Ergänzung des
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3% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0684,
von Reichskanzleramtbis Reichsmilitärgesetz |
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684
Reichskanzleramt - Reichsmilitärgesetz.
wenn nicht sogar die Einheitlichkeit der ministeriellen Leitung des Deutschen Reichs und der des preußischen Staats eine Bedingung der Stärke und des Einflusses der Reichsregierung. Rechtlich
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2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0149,
Deutschland und Deutsches Reich (Staatsrechtliches) |
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gewonnen; ihre Rechtsverhältnisse wurden geordnet durch Gesetze vom 17. April 1886, 31. Juni und 7. Juli 1887, 15. März 1888, 2. Febr. 1889; dazu kommen noch Gesetze über die vom Reich einzurichtende oder zu unterstützende Postdampferverbindung
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0581,
von Wehrpflichtbis Wehrsteuer |
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579
Wehrpflicht - Wehrsteuer
die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz vom 9. Nov. 1867, betreffend Verpflichtung zum Kriegsdienste, zu den bezüglichen Abschnitten des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 und zum Gesetz vom 15. Febr. 1875
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2% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0067,
Deutsches Heerwesen (Landheer) |
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Norddeutschen Bundes (Art. 57-68 der Verfassung) sind fast unverändert in die Verfassung des Deutschen Reichs vom 16. April 1871 übergegangen und durch die Gesetze vom 2. Mai 1874, 12. Febr. 1875, 6. Mai 1880, 11. Febr. 1888 und 27. Jan. 1890 weiter entwickelt
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0127,
von Vereinödungbis Verespatak |
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Kompetenzkreis der Reichsgesetzgebung; gleichwohl fehlt es noch an einem Reichsvereinsgesetz. Das Reichswahlgesetz gestattet aber die Bildung von Vereinen zum Betrieb der den Reichstag betreffenden Wahlangelegenheiten, doch ist nach dem Reichsmilitärgesetz den
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0237,
Deutschland (Heerwesen) |
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. verzinst.
Ve ränderungen im deutschen Heerwesen.
Durch Gesetz vom 11. Febr. 1888, betreffend Änderungen der Wehrpflicht, ist die Landwehr
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