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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0223,
von Verblätterungbis Verbrauchssteuern |
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, Verblendsteine, soviel wie Blendsteine (s. d.).
Verblutung, s. Blutung.
Verbodmung, soviel wie Bodmerei (s. d.).
Verboeckhōven (spr. -buk-), Eugène Joseph, belg. Tiermaler, geb. 8. Juni 1798 zu Warneton in Westflandern, gest. 19. Jan. 1881 in Brüssel, wo
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0203,
von Bodmer (Joh. Jak.)bis Bodmerei |
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Discoursen der Mahler bis auf Lessing (2 Bde., Frauenf. 1888‒89); J. J. B. als Geschichtschreiber (im «Neujahrsblatt, hg. von der Stadtbibliothek auf das J. 1891», Zür. u. Lpz. 1891).
Bodmerei, Verbodmung, Bömerei (frz. contrat à la grosse oder prêt à
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Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0204,
von Bodmereibriefbis Bodoni |
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202
Bodmereibrief - Bodoni
Weiterbeförderung der Ladung erforderlichen Mittel. In diesem Falle kann der Schiffer nur die Ladung verbodmen. Da nur verbodmet werden kann, was einer Seegefahr noch unterliegt, ist auch die Verbodmung der Fracht
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0120,
Bodmerei |
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, namentlich an der über den Semmering, zu beteiligen. Er verwaltete seit 1850 mehrere Jahre in Lanzendorf bei Wien eine Maschinenbauwerkstatt und starb 29. Mai 1864 in Zürich.
Bodmerei (Verbodmung, franz. Contrat à la grosse, engl. Bottomry, abzuleiten
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0121,
von Bodminbis Boedromios |
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mehrfach verbodmet worden, so geht, abweichend von der Regel bei sonstigen Verpfändungen, die spätere der frühern Verbodmung vor. Dem Bodmereigeber fällt keine Art der Havarie (s. d.) zur Last. Vgl. Deutsches Handelsgesetzbuch, Art. 271, Ziff. 4; Art
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0083,
von Handelsgerichtebis Handelsgeschäft |
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) das Darlehen gegen Verbodmung. Relative oder subjektive Handelsgeschäfte dagegen sind solche, welche nur dann als Handelsgeschäfte im Sinn des Handelsgesetzbuchs zu betrachten sind, wenn sie gewerbsmäßig betrieben werden. Hierzu gehören die fabrikmäßige Be
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0095,
von Handelspflanzenbis Handelspolitik |
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.), desgleichen das dem Pfandrecht des Frachtführers analoge Pfandrecht des Verfrachters an den Seefrachtgütern (Art. 624). Auch das Darlehen gegen Verbodmung gehört hierher (s. Bodmerei).
Handelspflanzen, landwirtschaftliche Kulturpflanzen, welche in ihren
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0991,
von Velezgebirgebis Veterinarius |
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Verbandverkehr,Eisenbahntarife 465,2
Verbäno, I
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